Hallo und guten Abend!
Gestern war ich beim Notar. Ich habe das Erbe eines verstorbenen Onkels ausgeschlagen - ebenso wie der Rest der Familie. Ich habe keine Ahnung, wie das Erbe aussah - allerdings vermuten wir, dass er verschuldet war (Aussage der Steuerberaterin).
Jedenfalls, es ist eigentlich alles geschehen, aber ich habe im Nachgang doch noch ne Frage an eine Juristin oder sonstige kundige Person.
Meine Cousine (ihres Zeichens Juristin) hat ziemlich darauf gedrängt wegen der Erbausschlagung. Sie sagt, es gibt eine BGH-Entscheidung, wonach ich allein durch die Aussage meines Vaters, dass er das Erbe ausschlägt, in Zugzwang gerate - und noch 6 Wochen Zeit habe, ebenfalls das Erbe auszuschlagen.
Die Aussagen der Notar-Gehilfin und des Amtsgerichts (2x telefoniert) waren aber anders: Beide Stellen meinten, ich würde direkt angeschrieben und hätte DANN 6 Wochen Zeit zu reagieren.
Naja, wie gesagt, es ist alles gegessen - aber mich würde doch interessieren, wie hier der faktische Sachstand ist. Kann mir jemand weiterhelfen?
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Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 17
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31.08.2012, 21:00
Erbausschlagung - rechtliche Frage

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31.08.2012, 21:28
AW: Erbausschlagung - rechtliche Frage
Ich bin keine juristische Fachfrau, musste aber auch schon ein Erbe ausschlagen ( auch ein Onkel). Und es ist richtig, jeder Erbe wird persönlich angeschrieben ( wir sind eine sehr große Familie und dieser Prozess hat Monate gedauert, die Akte beim Gericht war sehr dick..) und erst mit Erhalt des Schreibens beginnt die 6-Wochen-Frist. Da lag Deine Cousine also nicht so ganz richtig.
Schönen Abend!Die Badewanne prahlte sehr.
Sie hielt sich für das Mittelmeer.
Ringelnatz
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31.08.2012, 21:31
AW: Erbausschlagung - rechtliche Frage
Hallo Aanna, danke für die Info. Es hat mich auch gewundert, sonst gibts in Deutschland ja für alles und nix was Schriftliches.

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03.09.2012, 10:37
AW: Erbausschlagung - rechtliche Frage
hallo Reduktion,
ich würde mich an deiner stelle fragen, wieso die cousine so auf das ausschlagen des erbes gedrängt hat. vielleicht will sie selbst es ja behalten?
wichtig wäre doch die information, was im erbe beinhaltet ist, da "kauft" man ja nicht die "katze im sack".
naja, zu spät jetzt, wenn ich das richtig verstanden habe.
alles gute, laudrey
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03.09.2012, 14:04
AW: Erbausschlagung - rechtliche Frage
Wußte doch, daß ich kürzlich was dazu gelesen hatte. Im Test-Heft 07/12 (das mit dem Mineralwasser) war ein zweiseitiger Artikel zum Thema.
Wichtigste mitgenommene Punkte:
Frist ist 6 Wochen (evt meht bei Wohnsitz im Ausland). Beginnt, nachdem man von der Erbschaft erfahren hat.
Erbschein habe = Erbe angenommen. Blöd wenn man erst mal die Finanzen sichten will.** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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03.09.2012, 19:48
AW: Erbausschlagung - rechtliche Frage
Und das ist der entscheidende Punkt: Zählt es, dass man es mündlich erfahren hat??
@ laudrey: ich bin ziemlich sicher, dass Cousine (die die Tochter des Verstorbenen ist) nix von dem Erbe will. Sie war mit einer anderen Cousine auf dem Amtsgericht zum Ausschlagen.
Ansonsten hat unsere Familie nicht viel miteinander zu tun, aber wir sind uns wohl gesonnen.Geändert von Reduktion (03.09.2012 um 19:56 Uhr)

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03.09.2012, 19:58
AW: Erbausschlagung - rechtliche Frage
Habe den Artikel aus dem Test_Heft gelesen (nochmal danke für den Tipp, Wildwusel!)
Wer ablehnt, löst einen Dominoeffekt aus. Sagt der erste nein, fällt die Erbschaft dem Nächsten zu. So sieht es die gesetzliche Erbfolge vor. Daniel Ziegler hat seine Tante inzwischen gewarnt. Um die Erbschaft auszuschlagen, bleiben auch ihr sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt, wenn ihr das Nachlassgericht mitteilt, dass Daniel Ziegler das Erbe nicht annimmt. Die Erbschaft wandert dann weiter an die Kinder von Daniel Zieglers Tante, also seine Cousine und seinen Cousin. Wenn sie ausgeschlagen haben – für sich selbst, aber auch für ihre minderjährigen Kinder – ist der letzte Dominostein in dieser Erbangelegenheit gefallen.
Während also leibliche Kinder direkt erkennen müssen, dass sie Erben sind und nicht angeschrieben werden müssen, werden weitere Verwandtschaften per Brief informiert. Also auch so, wie Aanna geschrieben hat

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04.09.2012, 05:13
AW: Erbausschlagung - rechtliche Frage
Genau, erst nach Erhalt des Schreibens vom Amtsgericht beginnt die Frist. Und von offizieller Seite erfährt man nicht was das Erbe umfasst. Man muss also die Katze im Sack kaufen - oder eben nicht. Und sich auf die Gerüchteküche innerhalb der Familie verlassen
Die Badewanne prahlte sehr.
Sie hielt sich für das Mittelmeer.
Ringelnatz
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07.09.2012, 10:14
AW: Erbausschlagung - rechtliche Frage
Steht das so im Artikel (in dem von dir zitierten Teil steht ja nichts konkretes dazu), dass die leiblichen Kinder nicht angeschrieben werden? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da es ja auch sein kann, dass Eltern und Kind keinen Kontakt haben und das Kind es von selbst gar nicht erfahren kann.
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07.09.2012, 10:38
AW: Erbausschlagung - rechtliche Frage
Hallo,
also ich wurde vom Amtgericht auch als Tochter angeschrieben, ob ich das Erbe meiner Mutter annehmen will.
Das mußte ich ganz genauso regeln wie alle anderen auch!
Plutonia


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