Es geht um Folgendes: Ich habe gerade eine Auseinandersetzung mit der Elterngeldstelle, die mit einer - meiner Ansicht nach völlig unberechtigten - Rückzahlungsforderung an mich herangetreten ist.
Ich sehe nicht ein, diese zu begleichen und möchte die ganze Angelegenheit in einem gerichtlichen Verfahren klären lassen.
Die Elterngeldstelle ihrerseits hat mir eine Frist gesetzt und Zwangsvollstreckung angedroht.
Die Zwangsvollstreckung an sich macht mir keine große Angst und ich glaube eigentlich auch, dass sie mich nur einschüchtern möchten. Was ich mich jedoch frage: würde eine Zwangsvollstreckung wegen einer öffentlich-rechtlichen Forderung in der Schufa vermerkt?
Soweit ich bisher recherchiert habe, gehört die öffentliche Verwaltung nicht zu den Vertragspartnern der Schufa und kann bzw. darf keine Eintragungen veranlassen.
Ganz sicher bin ich mir jedoch nicht. Einen negativen Eintrag will ich jedoch keinesfalls riskieren.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 13
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13.03.2012, 13:03
Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
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13.03.2012, 13:40
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
Ich würde mir weniger Gedanken über die Schufa machen, als über die Tatsache, dass dann ein Gerichtsvollzieher kommt u. solltest du dich weigern auch ihn zu bezahlen, kann er einen Haftbefehl erlassen.
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13.03.2012, 13:43Inaktiver User
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
Na so schnell geht das nun auch wieder nicht mit dem Haftbefehl...
Hast du Einspruch eingelegt gegen diesen Bescheid?
Kam bereits eine Mahnung? Ein Mahnbescheid?
Der Mahnung widersprechen, dem Mahnbescheid widersprechen - da kommt kein Gerichtsvollzieher, dann gehts nämlich ans Amtsgericht weiter - und das wolltest du doch sowieso!!
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13.03.2012, 13:54
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
Stimmt, aber ich ging ja direkt v. der Zwangsvollstreckung aus.
Was ich dir aber mit Sicherheit sagen kann, eine Behörde schüchtert nicht nur ein. Die ziehen ihr Ding durch. Und solltest Du vor Gericht verlieren, wird's richtig teuer. Alles schon gesehen.
Recht haben und Recht bekommen, sind 2 Paar verschiedene Schuhe.
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13.03.2012, 15:06
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
danke für eure Antworten.
Die Behörde hat mir mitgeteilt, dass ich keine Mahnung erhalten würde - etwas, was ich auch schon mal für rechtswidrig halte. daher bin ich sehr wohl überzeugt, dass sie Druck ausüben wollen.
Aus der bisherigen Korrespondenz (2 Briefe) habe ich festgestellt, dass die Herrschaften dieser Behörde mit dem Sachverhalt schlicht und ergreifend überfordert sind. Jetzt warte ich auch schon wieder seit 3 Wochen auf eine Reaktion. Nichts kommt, aber die Frist läuft die Woche ab.
Zu einem Eintrag in die Schufa wird diese Angelegenheit also nicht führen?
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13.03.2012, 15:06
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
Widerspruch bzw. Klageerhebung gegen ö.-r. Bescheide haben keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn die Forderung zu unrecht besteht muß sie fristgerecht ggf. "unter Vorbehalt" gezahlt werden und erst nach Ende des Rechtsprozesses erhälst du dann deine Zahlung zurück wenn du gewonnen hast.
Du solltest also schnellst möglich unter Vorbehalt bezahlen und den Rechtsweg bestreiten.
Mahnung sind seit der Reform des BGB´s im Jahre 2003 weder im Privatrecht noch im Ö. Recht mehr erforderlich dazu gibt es Fristen.
[...]Geändert von Inaktiver User (13.03.2012 um 22:20 Uhr) Grund: unsachliche Äußerung gelöscht
16 Füße reichen, wir sind vollzählig 
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13.03.2012, 15:17
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
[...]
und mal ganz abgesehen davon: hier geht es NICHT darum, wie und warum ein vollstreckungsverfahren eingeleitet wird, sondern ob diese bei der schufa eingetragen werden kann.
Ich hoffe, jetzt hast auch du die fragestellung verstanden? wenn nicht, frag einfach nach, [...]Geändert von Inaktiver User (13.03.2012 um 22:22 Uhr) Grund: Unsachliche Antworten auf oben editiertes Posting gelöscht
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13.03.2012, 15:34Inaktiver User
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
Nein ein Schufaeintrag wird das nicht.
Aber es stimmt auch, dass du diese Frist einhalten mußt. Ich hatte nicht daran gedacht. dass es eine Behörde ist.
So wie beim FA - da zahlst du erstmal und klagst dann.
Wie kam denn diese Rückforderung zustande? Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast solltest du dir vielleicht einen Anwalt nehmen...
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13.03.2012, 19:06
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21.03.2012, 00:24
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
Das mit der Schufa sollte - wenn es geklärt ist, eigentlich kein Problem sein.
Wenn du vor Gericht recht bekommst,dann gibt es ja keinen Grund einen Eintrag zu verfassen,da du ja keine finanziellen "Vergehen" hast.
Zum Thema Mahnbescheid wenn du dich erkundigen magst.Geändert von Nuddels (21.03.2012 um 21:37 Uhr)


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