Na ja, es geht ja um die Rückforderung von Elterngeld, und da greift natürlich 80 II 1 VwGO, insofern stimmt das im Ergebnis in diesem Fall, wenn auch zugegeben nicht allgemein. Aber ums Allgemeine geht's hier ja eher nicht so...
Und deswegen kommt ja auch im Allgemeinen in derartigen Fällen nicht der Gerichstvollzieher, sondern ein Vollstreckungsbeamter.
Aber um die Frage abschließend zu beantworten: Nö, keine Schufa.
Schau mal hier
Schufa
insbesondere
"Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen"
Antworten
Ergebnis 11 bis 13 von 13
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21.03.2012, 09:08
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
Frauen sind nicht kompliziert. Sie wollen einfach nur geliebt werden.
Und tolle Überraschungen. Und Schuhe. Und Schmuck.
Und andere Dinge, die man erraten muss.
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21.03.2012, 13:01
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
Natürlich geht es hier nicht ums Allgemeine, aber dann sollte man es eben auch nicht allgemein formulieren, denn so ist es einfach falsch. Und dann auch noch in so einem beleidigenden Ton, sorry, das geht gar nicht.
(so, off topic Ende
)
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21.03.2012, 15:18
AW: Schufa und öffentlich-rechtliche Forderungen?
Es ist eine ö-r.-liche Forderung?
Dann ist der Bescheid sozusagen der Titel (und Mahnbescheid und sowas kommt hier nicht zum Zug.)
Ist der Bescheid rechtskräftig ist der Betrag fällig. Keine Zahlung bei Fälligkeit: Es muß eine Mahnung verschickt werden. Danach geht der Fall in die Zwangsvollstreckung. In der Tat kommt dann der Vollziehungsbeamte und versucht, die Geldforderung beizutreiben. Gelingt das so nicht, auch Pfändungen gegen Dritte (Arbeitgeber, Bank, was man will) bringen nichts, kann die Abgabe der eidessattlichen Versicherung verlangt werden. Inzwischen dürfen das in NRW auch die Stadtkassen, wenn sie möchten.
Bezahlt derjenige immer noch nicht, wird ein entsprechender Eintrag im Schuldnerverzeichnis (Gericht) gemacht.
Und da sind wir am Anfang. Ja Schufa.



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