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  1. User Info Menu

    Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Hallo liebe Community,

    ich habe heute in Hinblick auf meine nunmehr 4 Jahre zurückliegende Scheidung ein Schreiben vom zuständigen Gericht bekommen, mit einer Erklärung, dass ich die Verfahrenskosten in Raten tilgen müsse.
    Ich rief dort an, um zu wissen um welchen Gesamtbetrag es sich handelt. Den konnte mir niemand nennen. Ich wurde zu einer Rechtspflegerin weiter geleitet, die mir sagte, die Dame die mich gerade verbunden hätte, wäre in Besitz meiner Akte. Leider befindet sie sich 3 Etagen unter ihr und demzufolge besteht nicht die Möglichkeit nachzuschauen. Sie sagte mir nur etwas von 1400 Euro, die ich in 4 Jahren abzuzahlen hätte. Was darüber hinaus anfällt, zahlt die Staatskasse.
    Ich finde aber nirgendwo im Netz einen Hinweis, wie sie ohne meine Akte vor sich liegen zu haben, auf diesen Betrag kommt. Anwaltskosten werden doch am Streitwert gemessen. Das Gericht nicht auch? Ich fühle mich überfahren.

    Ich muss noch etwas ergänzen. Ich habe mir die Unterlagen, die ich zum Gericht geschickt habe (Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse) in Kopie mir vorliegen. Dem Formular war eine GuV beigefügt - Kilometerberechnung, Unterkunft, Verpflegung bei Auswärtstätigkeit. All das wurde im Berechnungsbogen des Gerichts mit "0" versehen. Wieso? Es sind doch meine Ausgaben gewesen?

    Viele Grüße Tusci
    Geändert von Tusci (16.01.2012 um 14:10 Uhr)

  2. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Auch wenn sie nicht deine Akten vor sich liegen hatte, konnte sie sie sicherlich deine Außenstände am Terminal einsehen.

    Hast du denn jetzt, nach vier Jahren, erst die Gebührenfestsetzung erhalten?
    Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.

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    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Hallo Ascalin,
    ja, das kam erst heute mit der Post. Damals hatte ich Prozesskostenhilfe beantragt. Letztes Jahr wurde mir dann eine Aufforderung zugeschickt, meine wirtschaftlichen Verhältnisse anzugeben. Dies habe ich getan und heute kam das Anschreiben.
    Diese Dame hat mir partout keine Summe nennen können oder wollen. Sie habe keine Akte und damit war die Diskussion beendet. Ich kann mir nicht erklären, wie diese Summe zustande kommt. Der Streitwert, der damals vorlag belief sich auf unter 1000 Euro. Es gab kein Vermögen, Möbel wurden nach Käufer geteilt. Fragt mich, ich weiß nicht weiter. Es geht mir auch nicht darum, die Raten nicht zahlen zu können, aber ich soll einer Ratenzahlung zustimmen, und kenne noch nichtmal den Gesamtwert. Und vor allem, wieso tauchen meine tatsächlichen Ausgaben nicht auf?

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    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Hallo Tusci,

    bitte schau dir mal diese Seite an: helpster.de/was-kostet-eine-scheidung-so-kalkulieren-sie-ihren-aufwand_27264 (mit http: // www - davor und ohne Leerzeichen dazwischen).

    Dort ist, meiner Meinung nach, mit verständlichen Worten erklärt, wie sich die einzelnen Kosten berechnen, z. B. auch, dass 3 Netto-Monatsgehälter beider Partner in die Festsetzung des Streitwerts usw. mit einfließen, Versorgungsausgleich, usw.

    Mit diesem Wissen würde ich beim Gericht vorsprechen, mir die Gebührenrechnung aus deiner Akte geben und erklären lassen.

    Es könnte sein, dass aufgrund deines jetzigen Netto-Einkommens eine Ratenzahlung über 4 Jahre verteilt zumutbar ist. Welche Kosten dabei absetzbar sind oder nur das Netto-Einkommen zählt, weiß ich leider auch nicht.

    LG ascalin
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  5. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Danke Dir. Wenn ich diese Berechnung anschaue, dann lagen unsere damaligen Nettoeinkommen eher unter dieser Summe. Also die dort errechneten 1200 Euro (gerundet) müssten wir unterbieten. Und, bezahlt dann jeder der Eheleute diese 1200 Euro oder nur einer oder jeder die Hälfte?
    Diese Aufstellung mit den Einkommen und Versorgungsausgleich müsste ich noch in meinen Unterlagen haben. Das werde ich mir nochmals genau anschauen.
    Mein Ex war damals mit 1200 netto veranlagt und ich bezog ALG II ohne Ehegattenunterhalt und ohne Rücklagen, danach habe ich ergänzendes ALG II bezogen als Aufstocker. Ich verstehs nicht.

  6. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Irgendwas passt hier nicht so recht zusammen.

    Wenn der Wert sich damals, wie du schreibst, sich auf unter 1000 Euro belief, dann hättet ihr zu zweit ja nur ein monatliches Nettoeinkommen von rd. 330,00 EUR gehabt!? Ob das stimmen kann? Andererseits schreibst du, bei deinem Ex-Mann wären netto 1.200,00 EUR angesetzt worden.

    Der Geschäftswert, nach dem die Gebühren gerechnet werden, muss sich aus den dir vorliegenden Unterlagen (Urteil) ergeben.

    Du sollst auch nicht einer Ratenzahlung zustimmen, sondern aufgrund der jetzt neu von dir im vergangenen Jahr eingereichten Erklärung über deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen) wird geprüft, inwieweit die dir damals gewährte (ratenlose) Prozesskostenhilfe in eine solche mit Ratenzahlung abgeändert wird. D. h. du bekommst nach Prüfung der eingereichten Unterlagen vorgegeben, ob bzw. in welcher Höhe du Raten zu zahlen hast. Die Höhe der Raten richtet sich nach deinem Einkommen.

    Wie ascalin auch schon schrieb....nimm lieben deine ganzen Unterlagen, geh zum zuständigen Rechtspfleger hin, wenn das telefonisch nicht klappt, und lass dir vor Ort alles genau erklären.
    Geändert von Inaktiver User (16.01.2012 um 23:01 Uhr) Grund: Dreckfuhler

  7. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Hallo Junifrau,
    entschuldige. Ich hab nochmal nachgeschaut und die Zahlen jetzt zur Hand. Streitwert 6.500 Euro, (Ehesache 5.500,-- €, Versorgungsausgleich 1000 Euro)
    Ich habe aber bereits einen Monat später an das Gericht schon ca. 220 Euro gezahlt.
    Dennoch liegt dieser Streitwert unter dem des verlinkten Beispiels. Wie kommen die auf über 1400 Euro? Was ist mit den 220,-- €?

    Liebe Grüße Tusci

  8. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Genaue Auskünfte kann dir nur der Rechtspfleger geben, aber bei dem von dir angegebenen Wert (6.500,00 EUR) kommt das mit rd. 1.400,00 EUR an Anwalts- und hälftigen Gerichtskosten schon hin. Die Anwaltskosten kämen auf 1.139,43 EUR, die anteiligen Gerichtskosten auf 302,00 EUR.
    Was es mit den von dir gezahlten 220,00 EUR auf sich hat, weiß ich nicht.

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    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Hallo!

    Was die Berechnung des zu zahlenden Betrages angeht, kann ich leider nichts beitragen, da habe ich keine Ahnung von. Aber wie auch immer, falls die dann irgendwann mal angesetzten Raten dir zu hoch erscheinen und du Schwierigkeiten siehst, die monatlich bewältigen zu können - wehr dich! Man muß nicht zwingend alles widerspruchslos akzeptieren, was die einem vorschreiben. Ich selbst habe vor vielen Jahren mal Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen müssen und als es dann zur Rückzahlung kam, wollten die mir erst einen saftig hohen Betrag monatlich abknöpfen. Ich habe dann widersprochen und um Absenkung auf ein für mich realistisches Mass gebeten. Die haben das dann geändert und so war ich in der Lage, meinen Verpflichtungen nachkommen zu können.

    Zur Berechnung mußt du auch darauf achten, daß die wirklich alle deine Unkosten mit berücksichtigen. Wer auch immer die Berechnung durchgeführt hat, muss dir dieses nachweisen und erklären können. Sowas sollte dir eigentlich auch schriftlich vorgelegt werden.
    Altern ist keine Strafe, sondern eine Gnade.
    Bedenke dies, wenn du das nächste Mal über ein Fältchen jammerst.



  10. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Zitat Zitat von Tusci Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Community,

    ich habe heute in Hinblick auf meine nunmehr 4 Jahre zurückliegende Scheidung
    Sollte die Prozesskostenhilfe nicht schon verjährt sein?

    Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass die Partei auf die Gerichtskosten und auf die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder lediglich Teilzahlungen zu leisten hat. Aus ihrem Einkommen hat sie gegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.

    Verbessern sich die Verhältnisse der Partei wesentlich, kann sie vom Gericht auch noch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren seit Prozessende zu Zahlungen herangezogen werden.
    Quelle

    So verstehe ich das jedenfalls.

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