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  1. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Hallo Ihr Lieben,
    dankeschön nochmals.
    Also die Zahlung befasst sich ausschließlich mit Kosten für den Prozess, wurde vom zuständigen Gericht aufgestellt. Anwaltskosten habe ich damals schon gezahlt. Ich hatte in Hinblick auf dieses Schreiben auch in "meiner" Kanzlei angerufen und die sagten mir, sie haben damit nichts zu tun..
    Mit der 4-jährigen Frist, das hab ich auch gehört.
    Ich werde heute wiederholt dort anrufen und um eine Auskunft bitten. Wenn ich diese nicht bekomme, dann werd ich mich wohl oder übel ins Auto setzen müssen und 250 km zum Gericht fahren.
    Bezüglich der Ausgaben, die mir nicht anerkannt wurden, verwies ich die Rechtspflegerin auch meine Steuererklärungen (musste die ja in Kopie beifügen) Sie sagte, dass diese keine Relevanz haben. Steuererklärungen zählen nicht.

    Viele Grüße
    Tusci

  2. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Für was genau hast du Anwaltskosten gezahlt? Wenn dir für die Scheidung PKH bewilligt wurde, dann hat dein Anwalt seine Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet. Die damals von dir gezahlten Kosten dürften mit dem eigentlichen Scheidungsverfahren selbst nichts zu tun haben. Dass "deine" frühere Kanzlei mit der jetzigen Aufforderung zur Ratenzahlung nichts zu tun hat, ist klar - die haben ihr Geld ja schon damals aus der Staatskasse erhalten.

    Du brauchst nicht 250 km fahren. Wenn du telefonisch nicht weiterkommst, dann fordere doch schriftlich an, was du an Unterlagen haben willst.

    Davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen, dass einer - jetzt nachträglichen - Aufforderung zur Ratenzahlung keine Berechnung beigefügt war, wie man auf die entsprechenden Beträge kommt.
    Geändert von Inaktiver User (18.01.2012 um 15:12 Uhr)

  3. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Hallo Junifrau,

    Ich habe vom Gericht ein DIN A4 Blatt bekommen, wo nur meine Angaben vermerkt waren. Mein Einkommen, welches zur Grundlage gemacht wurde, Kindergeld, Kindesunterhalt, Miete, Darlehen wurde abgezogen. Dazu das Anschreiben, dass bei dem vorgebrachten Einkommen eine Rate von monatlich 30 Euro zahlbar wäre. Also im Rahmen des mit Zumutbaren. Nichts weiter dazu. Kein Gesamtbetrag. Deshalb habe ich dort angerufen - heute war die Rechtspflegerin vorübergehend nicht da - um raus zu bekommen, von welchem Betrag man ausgeht, wie lang die Ratenzahlung gehen soll.. Sie sagte mir eben am Montag was von 48 Monaten, maximal 1440 Euro (mehr werdens nicht, weil dann die Staatskasse zahlen würde) und damit hat sie mich abgespeist. Bei der Anwaltsrechnung sind Posten wie Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Post, Telekommunikation aufgelistet.
    Glaub mir bitte, hätte ich eine Berechnung vorliegen, wüsste ich was Phase ist, aber so tappe ich im Stockdunklen. Und bei 6.500 Euro Streitwert funktioniert das mit den 1440 Euro nicht.
    Deinen Rat, schriftlich die Berechnung anzufordern, werde ich beherzigen. Vielen Dank.

    Tut mir leid. Liebe Grüße Tusci

  4. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Na, da wissen wir ja jetzt doch schon mal mehr....

    Aufgrund deines Einkommens haben sie dir, wie du ja schon selbst schreibest, Raten in Höhe von 30,00 EUR festgesetzt. Die Dauer der Ratenzahlung beträgt 48 Monate, was am Ende dann eben (30 x 48) diese 1.440,00 EUR ergibt.

    Wie kommst du auf "bei 6.500 Euro Streitwert funktioniert das mit den 1440 Euro nicht"? Aus welchem Grund sollte das nicht "funktionieren"?

    Weiter vorne hatte ich dir ja schon geschrieben, dass bei dem Geschäftswert von 6.500,00 EUR die Anwaltskosten auf 1.139,43 EUR und die anteiligen Gerichtskosten auf 302,00 EUR sich belaufen - ergibt insgesamt 1.441,43 EUR.

    Passt also ganz genau.


    Die Geschäftsgebühr etc., die du damals an deinen Anwalt gezahlt hast, muss für eine andere Tätigkeit (im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren) gewesen sein. Beim reinen Auftrag, einen Scheidungsantrag einzureichen, fallen keine vorgerichtlichen Anwaltskosten an.

    LG -juni-

  5. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Hallo Junifrau,
    sorry, mich hat das wohl mit den Anwaltskosten irritiert. Dass diese über 1000 Euro zu Buche stehen und ich der Annahme war, dass ich meinen Sold beglichen habe. Eben auch weil man in der Kanzlei mir sagte, dass sie damit nichts mehr zu tun haben.
    Sorry dafür. Ich hab im Netz die Streitwerttabellen raus gesucht und deshalb auch Schlussfolgerung getroffen, dass es nicht funktionieren kann.

    Viele Grüße Tusci

  6. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Du brauchst dich nicht zu entschuldigen, ich wollt's dir nur nochmal erklären.

  7. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Zitat Zitat von Tusci Beitrag anzeigen
    Und vor allem, wieso tauchen meine tatsächlichen Ausgaben nicht auf?
    Wenn ich mich recht erinnere, können nur bestimmte Ausgaben berücksichtigt werden. Die Frage ist also, um welche Ausgaben es dir genau geht, die nicht berücksichtigt wurden!?

    BTW: Dass du den Anwalt aus eigener Tasche bezahlt hast, erschließt sich mir nicht...das war bei meiner Scheidung definitiv nicht so. Da solltest du ggf. noch mal bei deinem Anwalt nachhaken, warum das so gelaufen ist - wobei du jetzt wahrscheinlich eh nix mehr zurückfordern kannst, wenn deine Scheidung bereits 4 Jahre zurückliegt.

    Um die Höhe der Prozesskosten in Erfahrung zu bringen, würde ich dir raten, dich schriftlich an das zuständige Amtsgericht zu wenden...telefonieren bringt meistens nix, aber hinfahren wirst du dafür vermutlich auch nicht müssen.
    Geändert von Inaktiver User (20.01.2012 um 18:27 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie kommst du auf "bei 6.500 Euro Streitwert funktioniert das mit den 1440 Euro nicht"? Aus welchem Grund sollte das nicht "funktionieren"?

    Weiter vorne hatte ich dir ja schon geschrieben, dass bei dem Geschäftswert von 6.500,00 EUR die Anwaltskosten auf 1.139,43 EUR und die anteiligen Gerichtskosten auf 302,00 EUR sich belaufen - ergibt insgesamt 1.441,43 EUR.

    Passt also ganz genau.
    Das wären aber doch dann die Prozesskosten für das gesamte Scheidungsverfahren, die ergo durch zwei geteilt werden müssten...warum sollte die TE den Betrag alleine zahlen? Was ist mit ihrem Exmann?

    Die Geschäftsgebühr etc., die du damals an deinen Anwalt gezahlt hast, muss für eine andere Tätigkeit (im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren) gewesen sein.
    Ich bin nicht vom Fach, aber diese Vorgehensweise ist mir vollkommen ungeläufig.

    Beim reinen Auftrag, einen Scheidungsantrag einzureichen, fallen keine vorgerichtlichen Anwaltskosten an.
    Eben.

  9. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe - Ratenzahlung?

    Nein, das sind nicht die Gesamtkosten, sondern nur die Kosten für eine Partei - deshalb ja auch "anteilige Gerichtskosten". Die 1.139,43 EUR sind die Kosten für einen Anwalt, nicht für zwei.

    Bei einer Scheidung werden die Anwaltskosten gegeneinander aufgehoben, d. h. jeder trägt die Kosten seines Anwalts selbst, die Gerichtskosten werden geteilt.

    Hinsichtlich dieser Geschäftsgebühr wäre z. B. denkbar, dass der Anwalt den Ehemann angeschrieben und ihn aufgefordert hat, Unterhaltszahlungen zu leisten. Das hätte dann eine Geschäftsgebühr ausgelöst, die mit den Kosten im nachfolgenden Scheidungsverfahren aber nichts zu tun hat. "Man" sieht das zwar evtl. im (zeitlichen) Zusammenhang mit der Scheidung, aber es sind trotzdem zwei verschiedene Sachen, die auch getrennt abzurechnen sind.

    LG -juni-

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