In der Berufung müßte man den Umstand der Falschaussage nachweisen. Das würde einschlagen.
Bloß wie???
Diese Damen hat echt einen Orden verdient. Aber wie gesagt - bei dem Stundenlohn....
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29.09.2011, 09:40
AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:
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29.09.2011, 11:05
AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:
Ja, die Situation ist für Euch sicher schwer zu ertragen.
Aber übersiehst Du nichtEuren Anteil daran, dass ohne die ausgetauschten Schriftstücke, die "nur" dazu dienten, eine Finanzierung zu bekommen, die anders nicht möglich gewesen wäre, auch Euer Schwager nicht in der Lage wäre, Euch zu verklagen?
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29.09.2011, 11:39
AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:
Hi Chris,
Der Witz ist, das die Bank diesen "Zettel" gar nicht gebraucht hat. Haben wir erst nachher erfahren.
Die Finanzierung stand ohnehin zu diesem Zeitpunkt schon, für den Fall, dass wir das Haus bekommen.
Es ging lediglich um den Überziehungsrahmen für das Renovierungskonto. Und nachdem sich die Bank mit
einem Betrag aus Kredit + Rahmen Überziehungskonto ins Grundbuch eintragen ließ, war das Schreiben völlig ohne Bedeutung.
Klar war die Sache aus heutiger Sicht absolut unnötig.
Es wurden ja auch 2 Schreiben mit gegenseitigem, gleichlautendem Inhalt ausgefertigt, damit nix passieren kann. Somit schuldet niemand dem anderen etwas.
Mit einer großen Erbschaft in Mio-Höhe kann man eben auch Zeugen kaufen.
Die Frage ist für mich immer noch, WARUM die Freundin sich auf das Risiko einläßt. Immerhin steht Knast auf
Falschaussage.
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29.09.2011, 11:43
AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:
Wobei - habe nochmals nachgelesen - diesen beiden Schriftstücken KEINERLEI Bedeutung zugemessen wurde.
Weil sie ja eben nichts beweisen.
EINZIG und ALLEIN die Aussage der Freundin, die Geld liegen gesehen hat, ist ausschlaggebend. Und das geflenne der Mutter.
DAS HEISST: Sie hätten auch OHNE irgendwas geklagt. UND Recht bekommen. UND DAS IST PERVERS.
Es zählt lediglich die Zeugenaussage.
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29.09.2011, 11:44
AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:
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29.09.2011, 12:04
AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:
Nein. Lediglich darauf hingewiesen, dass Sie die Wahrheit sagen müssen, ansolsten können sie wg. Falschaussage belangt werden.
Ich hatte unserem Anwalt gegenüber angeboten, unter Eid auszusagen. Ich hätte ja ohnehin nichts anderes sagen können. Wir haben ohne oder mit ein kein Geld erhalten.
Er hat mir abgeraten, weil ICH - eben bei genau so einem Urteil - wegen Falschaussage belangt werden könnte. Weil: wenn der Kläger recht bekomme, habe ich unter Eid ja
automatisch gelogen.
Hammer, echt.
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29.09.2011, 21:54
AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:
Das hört sich wirklich sehr zweifelhaft an.
Da könnte sich eine Berufung wirklich lohnen.
Bei einer Berufung würden ja alle Tatsachen neu überprüft - also gäbe es auch eine neue Beweisaufnahme. Der neue Richter ließe die eine zweifelhafte Zeugenaussage dann möglicherweise nicht ausreichen (ist auch wirklich fragwürdig: den Beweis durch eine einzige Zeugenaussage als bewiesen zu sehen, die auch noch in sich widersprüchlich ist... und das, obwohl so viele andere Dinge dagegen sprechen...).
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29.09.2011, 23:09
AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:
Eine schlimme Geschichte, trueorange

ok, sie "hat" Geld liegen sehen.trueorange
die Aussage der Freundin, die Geld liegen gesehen hat
Aber woher will sie wissen, um welchen Betrag es sich gehandelt hat?
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30.09.2011, 08:14
AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:
Hallo Schafwolle,
Abgesehen von der Tatsache, dass jene Dame gar NICHT dort war und während unserer Anwesenheit KEIN Geld irgendwo gelegen ist, lautet die Aussage so:
Sie kam rein, sah (viel) Geld am Tisch liegen, bekam einen Schreck und ging wieder. AUS.
Im Nachhinein wurde ihr dann gesagt, dass wir das Geld vom Kläger bekamen, wieviel es war etc.
D.h. theoretisch könnte das Geld ja schon vorher dort gelegen haben, weil es jemand anderer gebracht hat oder auch am nächsten Tag noch dort gelegen haben. WIR hätten es auch bringen können. Es hätte auch mit uns nichts zu tun haben können.
Und die Tatsache, der der Kläger NICHT nachgewiesen hat, OB der das Geld überhaupt hatte (!!!) ("ich hatte es eben an diesem Tag daheim") und nicht nachgewiesen hat, dass es fehlt (Abhebung, Entnahmeschein, etc) und bei uns nirgends ein Eingang verzeichnet ist (üblicherweise klebe ich mir die Scheine ja an die Haustür...
ironieoff) sollte uns doch etwas sagen.
Ich könnte das alles nachvollziehen, wenn es einen Abhebungsbeleg gibt, eine Zeugin, die genau gesehen, wer wem was übergibt und das ganze NACH dem Zuschlag für das Haus erfolgt wäre. Dann wäre es wirklich schwierig für uns, das Gegenteil zu beweisen.
Aber so ist das Ganze wie ein Todesurteil bei Mord ohne Leiche.
Lieben Dank für Euren Zuspruch!
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03.10.2011, 12:26


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