Ich möchte hier mal anmerken, dass einige Dinge, die geschrieben werden so nicht stimmen.
Der Partner ist verpflichtet, mir angemessenen Unterhalt zu zahlen, der vom Inso Verwalter ran gezogen werden könnte, wenn ein gewisser Betrag dabei raus kommt! Das trifft aber in den allermeisten Fällen niemanden.
Eine Mutter zum arbeiten zu zwingen, ist auch für einen Inso Verwalter eine schwierige Kiste, das klappt wohl nie so wirklich.
Ein Kind ist immer eine Person, der man Unterhaltsverpflichtet ist, also kann z.B. eine Frau mit Kind tatsächlich noch 1350! Euro Netto verdienen, ohne gepfändet zu werden! Hier die im Moment gültige Pfandungstabelle!
Und es wurde hier zwar nicht geschrieben, aber bevor noch jemand drauf kommt: Gerne wird auch das Gerücht gestreut, man müsse in eine billigere Mietwohnung ziehen, um mehr Geld abtreten zu können. Auch gerne behauptet: Man darf nur einen Betrag X für sich behalten, den Rest muss man abgeben. Auch noch ein Märchen: Der Inso Verwalter muss über alle Ausgaben informiert werden, die man macht. Ebenso muss man seinen Vermieter nicht informieren und der wird auch nicht vom Inso Verwalter informiert. Wenn das Verfahren noch läuft und man möchte in dieser Zeit umziehen, sollte man aber vorsichtig sein! Die Kaution kann einkassiert werden, was natürlich blöd wäre!
Was auch nicht stimmt: Keine neuen Schulden machen dürfen. Wenn man einen Doofen findet, der einem Kredit gibt, geht das. Das Risiko gehen allerdings nur dubiose Firmen ein, die gerne in Tagesblättchen damit inserieren sofort 5000 Euro locker zu machen, ohne Schufa Überprüfung! Kann man diese neuen Schulden nicht zurück zahlen, tritt ein, was hier schon angedeutet wurde: Nochmas Inso auf eine Inso geht nicht-dann hat man den Salat wirklich fett.
Ich hoffe, ich konnte der TE ein wenig weiter helfen![]()
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Thema: Privatinsolvenz..!?
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24.11.2010, 15:59Inaktiver User
AW: Privatinsolvenz..!?
Geändert von ascalin (24.11.2010 um 19:08 Uhr) Grund: Link zu den Pfändungsfreigrenzen geändert, da der angegebene ins Leere ging
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24.11.2010, 17:36
AW: Privatinsolvenz..!?
Wenn ich in die Insolvenz gehe wird mir vom IV der pfändungsfreibetrag übersteigende Betrag abgezogen.Der Partner ist verpflichtet, mir angemessenen Unterhalt zu zahlen, der vom Inso Verwalter ran gezogen werden könnte, wenn ein gewisser Betrag dabei raus kommt! Das trifft aber in den allermeisten Fällen niemanden.
Mein Partner kann 5 Millionen monatlich verdienen und mir täglich seinen Porsche leihen, das hat den IV weder zu interessieren noch kann mein Partner zu irgendwas vom IV verpflichtet werden.
Stimmt klappt nicht.Eine Mutter zum arbeiten zu zwingen, ist auch für einen Inso Verwalter eine schwierige Kiste, das klappt wohl nie so wirklich.
Das stimmt alles und dem ist nichts hinzu zu fügen.Und es wurde hier zwar nicht geschrieben, aber bevor noch jemand drauf kommt: Gerne wird auch das Gerücht gestreut, man müsse in eine billigere Mietwohnung ziehen, um mehr Geld abtreten zu können. Auch gerne behauptet: Man darf nur einen Betrag X für sich behalten, den Rest muss man abgeben. Auch noch ein Märchen: Der Inso Verwalter muss über alle Ausgaben informiert werden, die man macht. Ebenso muss man seinen Vermieter nicht informieren und der wird auch nicht vom Inso Verwalter informiert. Wenn das Verfahren noch läuft und man möchte in dieser Zeit umziehen, sollte man aber vorsichtig sein! Die Kaution kann einkassiert werden, was natürlich blöd wäre!
Scheinst Dich wirklich gut auszukennen...so ist esWas auch nicht stimmt: Keine neuen Schulden machen dürfen. Wenn man einen Doofen findet, der einem Kredit gibt, geht das. Das Risiko gehen allerdings nur dubiose Firmen ein, die gerne in Tagesblättchen damit inserieren sofort 5000 Euro locker zu machen, ohne Schufa Überprüfung! Kann man diese neuen Schulden nicht zurück zahlen, tritt ein, was hier schon angedeutet wurde: Nochmas Inso auf eine Inso geht nicht-dann hat man den Salat wirklich fett.
Allerdings sollte man niemanden raten der in der Inso ist neue Schulden zu machen, dann sagt man halt vorsorglich zu dem Kunden "Du darfst keine neuen Schulden machen".
Viele Gruesse
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25.11.2010, 17:56Inaktiver User
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25.11.2010, 18:39
AW: Privatinsolvenz..!?
Wieso stimmt das nicht? Ein Blick in die Pfändungstabelle zeigt, dass es für jedes beliebige Einkommen einen pfändungsfreien Betrag (der Betrag X, den man für sich behalten darf) gibt, und ggf. noch einen Rest.
Klar geht das, nach 10 Jahren:
§ 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO:
In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt oder nach § 296 oder § 297 versagt worden ist.
Mandelblüte
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25.11.2010, 20:19
AW: Privatinsolvenz..!?
Das ist eines der vielen Märchen, die in den Insoshows verbreitet werden; die Realität ist fast immer anders.
Es stimmt also nicht.
Gründe zur Versagung der RSB können sein:
-Der Schuldner ist wegen einer Straftat nach den § 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs (Bankrott und Gläubigerbevorzugung) rechtskräftig verurteilt worden.
-Wenn er in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden.
-In den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt oder nach § 296 oder § 297 versagt worden ist.
-Wenn der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat.
-Wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder
-der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung kann kein Versagensgrund nach § 290 Abs . 1 InsO mehr vorgebracht werden.
Befindet sich der Schuldner in der Treuhandphase, kann keine Versagung der Restschuldbefreiung mehr auf einen der Gründe des § 290 Abs . 1 InsO gestützt werden auch wenn erst nachträglich ein Verstoß bekannt wird.
§ 296 Inso Verstoß gegen Obliegenheiten
Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung eine seiner Obliegenheiten verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt; dies gilt nicht, wenn den Schuldner kein Verschulden trifft. Der Antrag kann nur binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt gestellt werden, in dem die Obliegenheitsverletzung dem Gläubiger bekanntgeworden ist.
§297 Inso Insolvenzstraftaten
Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlußtermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder während der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt wird.
Mit anderen Worten:
Wenn eine Bank oder jemand so dumm ist einem Schuldner trotz laufender Insolvenz (hier muss der Schuldner wahrheitsgemässe Angeben machen, sonst macht er sich strafbar) einen Kredit zu geben und dieser dann diesen nicht zurück bezahlen kann dann gefährdet er nicht die RSB in seiner laufenden Insolvenz.....Es darf aber keine Absicht zur Nichtrückzahlung vorliegen....Viele Gruesse
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23.01.2011, 17:11Inaktiver User
AW: Privatinsolvenz..!?
@ Helfer:Ja ich kenne mich leider aus. Durfte viel Lehrgeld bezahlen und knabbere heute noch dran!

Und das mit dem neu Schulden machen ist nicht meine Überzeugung und gehört von mir aus verboten, aber dass es möglich ist muss meiner Meinung nach auch zur Information gehören.
@mandelblüte: So rum war das von mir nicht gemeint. Ich kenne nur einige Menschen, die glauben, sie dürfen im Monat nur z.B. 250 Euro behalten und der Rest geht an den Verwalter. Da gibt es viele Ammenmärchen, weil die Tabelle nicht bekannt ist. Natürlich hast du Recht. Betrag X ist aber eben kein Pausch Betrag - wie so oft angenommen und verbreitet - sondern wird jedem Gehalt angemessen berechnet. Und ich meinte eine Inso direkt an die beendete Inso geht nicht. Da wird es kritisch. Nach den besagten 10 Jahren geht natürlich, aber ob mans rausfordern sollte?Wieso stimmt das nicht? Ein Blick in die Pfändungstabelle zeigt, dass es für jedes beliebige Einkommen einen pfändungsfreien Betrag (der Betrag X, den man für sich behalten darf) gibt, und ggf. noch einen Rest.
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24.01.2011, 14:30
AW: Privatinsolvenz..!?
Tut mir leid und ich hoffe, dass das "knabbern" bald ein Ende für Dich hat.@ Helfer:Ja ich kenne mich leider aus. Durfte viel Lehrgeld bezahlen und knabbere heute noch dran!
Auch ich bin der Meinung, dass man keine neuen Schulden machen dürfte. Dies müsste in der Tat verboten werden.Und das mit dem neu Schulden machen ist nicht meine Überzeugung und gehört von mir aus verboten, aber dass es möglich ist muss meiner Meinung nach auch zur Information gehören.
Wir sagen dies den Kunden auch nicht bei unseren Gesprächen und sagen einfach, dass neue Schulden machen verboten ist (zum Schutz der Kunden).Viele Gruesse
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09.05.2012, 16:33
AW: Privatinsolvenz..!?
Der Beitrag ist zwar schon uralt aber trotzdem muss ich was dazu sagen
Ich denke das Geld von deinem Partner wird nicht angerechnet aber du musst mehr verdienen vielleicht sollest du dich mal Informieren was in der PI wichtig ist(HAST DU WARSCHEINLICH SCHON NACH 2 jAHREN)


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