Hallo,
habe keine Rubrik für meine Frage gefunden, deswegen hier.
Ich habe ein im Jahre 2008 gekauftes Ticket (gültig bis 2011) für eine Ballonfahrt, die in der letzten Woche stattfinden sollte. Der Termin wurde
abgesagt, weil die auszuführende Firma kein Geld von der Firma bekommt, die das Ticket verkauft hat. Die Firmen wollten sich wieder melden, was aber ausblieb.
Meine Frage: Montag will ich ein Einschreiben an die Firma, die das Ticket verkauft hat, senden mit Frist und dann einen Mahnbescheid schicken.
Kann man bei so einer Sache einen Mahnbescheid schicken oder muss das
einem RA übergeben werden? Oder was könnte man noch machen?
Die Firma gibt es noch und ist lt. Internet noch nicht pleite, sondern verkauft wie immer Tickets.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 20
-
31.07.2010, 21:09Inaktiver User
Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
-
31.07.2010, 21:51Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Na ja, bei einem Mahnbescheid wird im Zweifelsfall Widerspruch eingelegt und dann musst du den ausstehenden Betrag einklagen. Das kannst du - je nach Forderungshöhe - zwar auch ohne Anwalt machen, aber ob das Erfolgsaussichten hat, bezweifele ich.
Ich würde an deiner Stelle erstmal bei der Verbraucherberatung fragen, ob die Firma bekannt ist und ggf. schon andere dagegen klagen. Denn du wirst doch nicht die einzige sein, bei der das passiert ist. Meine Erfahrung ist, dass es dort ganz hilfreiche Informationen gibt - auch was Erfolgsaussichten von möglichen Klagen oder Mahnbescheiden angeht. Es wäre ja zu ärgerlich, wenn du dem Ticketpreis jetzt auch noch erfolglos Mahnbescheid- oder Anwaltsgebühren hinterher werfen würdest.
Wie hoch war denn der Preis? Manchmal ist es nämlich auch besser - wenn auch schnaubend - einfach einen Haken dran zu machen und es zu vergessen.
-
01.08.2010, 09:25Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Die Firma gibt es immer noch und ich denke, dass sie lediglich wegen diesem Gutschein/Ticket herum zickt. Das Ticket hat 180 Euro gekostet und wir wollten zu dritt fahren. Die zwei anderen sollten vor Ort bezahlen. Die hätten auch fliegen können. Haben wir aber abgelehnt, weil wir es zu dritt fliegen wollen.
Ich sehe es einfach nicht ein, dass das Ticket, das bezahlt ist nicht eingelöst wird. Es handelt sich hierbei um eine große Firma, die auch Rundflüge ect. veranstaltet.
Was sollten die einem Mahnbescheid entgegen setzen? Ich weiß nur nicht, ob bei so einer Sache ein Mahnbescheid geht.
-
01.08.2010, 09:35
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Hast du denn die Angelegenheit schon schriftlich der Firma (= deinem Vertragspartner) dargelegt? Äußern sie sich dazu?
Ich vermute mal, dass es sich um Eventagenturen wie Jochen Schweizer, Jollydays etc. handelt. Was schlagen sie vor, was mit deinem Gutschein passieren soll?Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
- Ich habe meinen Sport gefunden.
Sommer 2021 - mehr als nur nasse Füße... reinklicken und mithelfen!
Moderatorin für:
Was bringt Sie aus der Fassung?Beziehung im AlltagTrennung und ScheidungÜber das KennenlernenForum für AlleinerziehendeReine Familiensache
-
01.08.2010, 10:40Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Ulina, du hast ja in erster Linie gegenüber deinem Vertragspartner einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages und nicht auf Rückzahlung. Das heißt, dass du erstmal eine Frist zur Erfüllung setzen müsstest und das Geld erst dann zurückfordern kannst, wenn die Firma dem nicht nachkommt.
Wenn du jetzt sofort das Geld einforderst, dann kann es sein, dass du mit einer solchen Forderung zunächst scheiterst, weil der Vertragspartner nicht zur Erfüllung aufgefordert wurde und deshalb derzeit noch kein Rückzahlungsanspruch besteht.
Wenn die Firma sich weigert, den Gutschein - trotz Fristsetzung zur Erfüllung - einzulösen, dann wirst du vom Vertrag zurücktreten können und anschließend das Geld zurückfordern.
-
01.08.2010, 11:48Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Frist setzen zur Erfüllung des Vertrages wollte ich auf jeden Fall. Ich will morgen schreiben, dass ich bei nicht Nichterfüllung mein Geld zurück fordere und nicht gleich mit Mahnbescheid drohen, was ich erst wollte.
Bisher ist der Kontakt nur telefonisch erfolgt, mit dem Vertragspartner und mit dem Ballonfahrtunternehmen. Beide sagte zu, den Fall zu klären und haben sich seit Mittwoch nicht gemeldet. Am Donnerstag sollte die Ballonfahrt stattfinden.
-
01.08.2010, 15:33
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Hallo Ulina,
der Mahnbescheid nutzt Dir nur was, wenn Du Geld haben willst. Was anderes kann man mit einem Mahnbescheid nicht beantragen.
Wenn die Firma Deinen Anspruch (=die Ballonfahrt) nicht erfüllt, dann musst Du erst einmal eine Nachfrist setzen, in der du sie eindeutig zur Leistung aufforderst. Wenn die erfolglos abgelaufen ist oder die Firma direkt zurückgeschrieben hat, dass und warum sie auf keinen Fall leistet, dann kannst Du zurücktreten und Dein Geld einklagen/per Mahnbescheid festsetzen lassen.
Du kannst aber auch direkt auf Leistung klagen statt zurückzutreten. Wenn Du aber mal zurückgetreten bist, bekommst Du an sich keine Leistung mehr, dann ist also nix mehr mit Ballonfahrt!
Sollte sich dann im Laufe des Prozesses herausstellen, dass die die Ballonfahrt nicht erbringen können, dann kannst Du auch noch im Prozess zurücktreten und auf Rückzahlung des Geldes klagen.
Ob der Mahnbescheid jetzt was bringt oder nicht kann ich Dir ehrlichgesagt nicht sagen - ich bekomme immer nur Mahnbescheide zu sehen, gegen die jemand Widerspruch eingelegt hat, wo es also gerade nicht geklappt hat.Avatar made by Betsi!
-
02.08.2010, 08:20Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
.... und zuvor noch ganz genau im Kleingedruckten nachlesen, wer überhaupt der Vertragspartner ist, ob es eine Regelung zum Verzug gibt oder Ausfall einer Leistung gibt, und wie die Haftungsfrage und besonders auch die Verjährung (wann der Gutschein verfällt) geregelt ist.
-
02.08.2010, 09:00Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Ich hatte doch geschrieben, dass ich eine Frist wegen Vertragserfüllung setzen will und erst dann das Geld zurück fordern.
Das Ticket ist nicht verfallen. Es ist (wie oben geschrieben) bis 2011 gültig.
Kleingedrucktes gibt es nicht.
-
02.08.2010, 09:29Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Kleingedrucktes gibt es immer. Offiziell heißt AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen. Vielleicht sind die auf deren Internetseite zum Nachlesen. Da kannst du auch nachlesen, ob die Gültigkeit des Tickets möglicherweisen auch Einfluß auf Verzugsfragen hat. Es könnte nämlich sein, dass die Firma bis 2011 frei in der Vertragserfüllung ist.
Um den Strangtitel nochmals zu beantworten: solange du das nicht nachgelesen hast, würde ich weder Mahnbescheid schicken noch RA beauftragen. Dein Schreiben zur Vertragserfüllung ist da schon besser, weil auch kostengünstiger. Wenn allerdings die Ticketgültigkeit mit dem verzug zusammenhängt, bringt das relativ wenig. Du solltest ihnen dann eher eine Frist setzen, bis zu der die Firma erklären soll, ob sie überhaupt bereit sei zu leisten. Wenn die Firma dann schreibt, dass sie nicht leisten will oder kann, ist deine Position besser.


Zitieren

