Ich habe die AGB auf der Internetseite gefunden und gelesen, u.a.
§ 1
Mit der Aushändigung eines Tickets oder einer schriftlichen Bestätigung des Chartervertragsschlusses
über die Ancharterung eines vom ASB betriebenen Luftfahrzeuggerätes kommt ein wirksamer Vertrag
über die Durchführung einer Beförderungsleistung nach Maßgabe der vertraglichen Regelung und
unter Einbeziehung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 2
Einzeltickets haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum, es sei denn, auf
dem Ticket ist ein anderes Ablaufdatum ausdrücklich vermerkt. Flugbetrieblich bedingt berechtigen
sie eine Person lediglich mit einem Maximalgewicht von bis zu 120 kg zu der ausgewiesenen
Beförderung. Personen mit darrüberliegendem Gewicht können die Beförderungsleistung nur gegen
Erwerb eines zusätzlichen Tickets in Anspruch nehmen.
Die sechs Monate, die im § 2 sind geändert worden und ich habe ein neues Ticket bekommen, das Gültigkeit bis 2011 hat.
U.a. braucht Firma den Vertrag nicht zu erfüllen bei höherer Gewalt oder wenn das Geld nicht eingegangen ist und ect.
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02.08.2010, 11:06Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
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03.08.2010, 15:38Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Hat sich wohl erledigt. Seit gestern ist gekannt, dass der "Kartenverkäufer" pleite ist, allerdings werden per Internet immer noch Karten verkauft.
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04.08.2010, 23:51
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
och nöööö, wie blöd! Wenn der Insolvenz anmeldet, kannst Du aber vielleicht wenigstens Deine Forderung zur Tabelle anmelden, vielleicht gibt es noch einen Bruchteil zurück!
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05.08.2010, 16:00Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Ja, obwohl kaum noch eine Chance besteht.
Wir haben ja noch Glück, dass wir den Termin zur Ballonfahrt mit der ausführenden Firma vereinbart haben und die uns sagte, dass wir das Geld für die zwei anderen Mitfahrer Vorort bezahlen sollen. Hätte wir die Firma angerufen, die die Tickets verkauft, wären wir das Geld vermutlich auch los, weil die uns bestimmt eine Konto genannt hätte, worauf wir auf nimmer wiedersehen hätten überweisen sollen.
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10.08.2010, 12:12
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Ich würde trotzdem und gerade deswegen versuchen dass ich meine Forderungen titulieren kann.
Dies ist auch deshalb in der Insolvenz wichtig, da einige Insolvenzverwalter versuchen Forderungen, welche angemeldet werden und nicht tituliert sind zu bestreiten.
Diese Erfahrungen haben wir in letzter Zeit in unserer Kanzlei gemacht.
Also trotzdem Mahnbescheid...Vollstreckungsbescheid...usw....
Grundsätzlich können auch nicht titulierte Forderungen beim Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. In der Praxis wird der Gläubiger einer nicht titulierten Forderung jedoch häufig erleben, dass seine Forderung vom Treuhänder bestritten wird.
Dann muss der Gläubiger den Treuhänder/Insolvenzverwalter vor dem Amts- oder Landgericht am Sitz des Insolvenzgerichts auf Anerkennung dieser Forderung verklagen, und dies auf eigene Kosten. Da die meisten Gläubiger bei der zu erwartenden geringen Quote dieses Kostenrisiko scheuen, gehen Treuhänder häufig dieses geringe Risiko des Bestreitens nichttitulierter Forderungen ein, um sich hinterher mit weniger Gläubigern auseinandersetzen zu müssen.
Falls der Treuhänder aber eine titulierte Forderung bestreitet, muss er in einem Prozess beweisen, dass diese Forderung nicht besteht.
Tip von unserem Anwalt:
Von daher sollten dem Schuldner nahestehende Personen, die in dem Verfahren als Insolvenz Gläubiger teilnehmen möchten, ihre Forderung vor Einleitung des Verfahrens titulieren lassen, z.B. mittels vollstreckbarem notariellen Schuldanerkenntnis.
Quelle:
KanzleihomepageViele Gruesse
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10.08.2010, 14:18Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Das nennt man dann Arbeitsbeschaffungsmassnahmen für die Anwälte. Hast Du eine Idee auf welchem Rang im Insolvenzverfahren so eine Forderung unter 200 Euro steht und zu wie viel Prozent diese erfüllt wird, wenn überhaupt?
Man kann das auch nennen: gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.
Es ist ärgerlich, aber ich würde mich - allerdings mehr aus akademisch-theoretischem Interesse noch bei einer Verbraucherschutzorganisation erkundigen, was man machen kann, falls die Firma das Insolvenzverfahren überlebt. Dann würde ich mich noch genau informieren, ab wann die Forderung verjährt und erstmal nichts mehr machen. Wenn kurz vor Verjährung die Firma wieder läuft, würde ich schauen, dass ich Geld oder Leistung erhalte.
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10.08.2010, 14:33
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Das meine ich aber auch. Völlig idiotisch hier zu titulieren um dann eine lächerlichen Bruchteil zu bekommen. Ein glatt durchlaufendes Mahnverfahren über einen Anwalt würde schon knapp 80,00 € kosten.
Ausserdem bin ich der Meinung, dass das mit der reinen Forderung gar nicht so zutreffend wäre hier, sondern das Geld nur Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Gutscheins gefordert werden könnte. Und das geht ja im Mahnverfahren gar nicht.
So ärgerlich der Verlust von 180,00 € ist - ich würde da keine weiteren Kosten mehr reinhängen, nur um mir dann den Titel an die Wand zu nageln.
I am the master of my fate: I am the captain of my soul.
William E. Henley
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11.08.2010, 09:43
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
Ich würde da auch kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen, ich würde da auch keine weiter Zeit investieren, denn so ein Kartenverkäufer hat i. d. R. keine verwertbaren Werte.
Sofern sicher ist, dass er dem Transporteur tatsächlich kein Geld gegeben hat und pleite ist: Vielleicht hat er einen Sachwert, den Du brauchen kannst, den er aber nicht realisieren kann, und der besser als ein wertloses Stück Papier ist. Damit mein ich sowas wie Pflanzen, Locher, Hefter, Papier, ev. sogar Monitor, Drucker, Fax, Telefon. Das läuft dann auf der Basis 180-€-Gutschein gegen 30 € Wert. Kann sein, dass er das nicht darf. Aber das weiß er dann.
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11.08.2010, 14:03Inaktiver User
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
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12.08.2010, 00:51
AW: Mahnbescheid schicken oder RA beauftragen
So ungefähr.
Deshalb hab ich das da geschrieben:
Es geht hier nicht um eine Aufforderung zu einer Straftat, sondern darum, den Schuldner zu fragen, ob er die Schuld anderweitig bedienen darf und kann. Die Frage ist zum einen, ob bereits ein Verfügungsverbot besteht, zum anderen, ob es nicht wertlose Dinge gibt, die aber für den Gläubiger einen Wert darstellen können.


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