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  1. User Info Menu

    Urteil mit teils gravierenden Fehlern

    Moin moin,

    hab mir gradn Urteil durchgelesen in dem ich einen gerichtlichen Vergleich erwirkt habe,
    jetzt beim genaueren durchlesen habe ich entdeckt das es teilweise gravierende formen und grammatik fehler besitzt.

    Und sogar manche Worte bzw. bezeichnungen und wichtige abkürzungen, sogar Beträge vergessen worden sind,

    was zu einer TOTALEN fehlinterpretation führt,
    jedoch zu meinen gunsten.

    Habs 5 mal hinterander genauestens gelesen, da ich es erst gar nicht glauben konnte und man kann es quasi nur Fehlinterpretieren, ich selbst kenne ja noch den wahren sinn des Urteils da ich ja selbst aktiv an der Verhandlung mitgewirkt habe.

    Jegliches rechtsmittel ist mittlerweile ausgeschlossen sprich Berufung oder Revision.

    Es ist ein Original und Amtlich beglaubigtes, wie auch Richterlich unterschriebenes Dokument, daher ist es rein rechtlich gesehen anwendbares Recht.

    Wie dem auch sei, ich bin nun im zwiespalt.

    Entweder das Gericht korrekterweise anzuschreiben um Sie auf diese Fehler aufmerksam zu machen um sie zu korrigieren, womit ich sie bloßstellen würde, eventuell würde der Richter gar seinen Job verlieren, grobe fahrlässigkeit im Amt evtl. gar inkompetenz würde man ihn vorwerfen.

    oder aber, ich könnte einen nicht unerheblichen vorteil aus den fehlerhaften Urteil ziehen.

    Engelchen und Teufelchen sprechen zu mir :)

    Gruß

    euer Freigeist
    Geändert von freigeist09 (06.12.2009 um 09:14 Uhr)

  2. User Info Menu

    AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern

    Um es etwas verständlicher zu machen, es geht um eine Summe von 3000 Euro die ich zu Zahlen hatte / habe.

    Die Gläubigervertreter haben sich jedoch mit einer von mir angebotenen Ratenzahlung von je 60 Euro im Monat nicht einverstanden erklärt.

    Gerichtlich wurde nun per Vergleich festgelegt das die Gläubigervertreter diese Ratenzahlung in höhe von 60 Euro mtl. anzunehmen haben sowie, ich eine einmalige vorabzahlung in höhe von 180 Euro zu leisten habe, was bereits geschehen ist.

    Im Urteil bzw. der Urteilsausfertigung die man danach per Post erhält ist es so beschrieben, dass ich ingesammt nur 180 Euro zu zahlen habe in Raten von je 60 Euro.
    Geändert von freigeist09 (06.12.2009 um 09:37 Uhr)

  3. Inaktiver User

    AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern

    und wo ist jetzt dein Problem?

    Es hindert dich niemand, freiwillig mehr zu bezahlen, falls dich dein Gewissen nicht ruhen lässt.

    Außerdem ist mir nicht klar, ob du jetzt von einem Urteil redest oder einem Vergleich, der ja von beiden Parteien geschlossen wird,also auch von dir bzw. deinem Anwalt.

  4. User Info Menu

    AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern

    Habs doch im Post 2 genauer geschildert.

    Okay Nochmal
    Der vergleich wurde per Urteil also vom Richter beschlossen nachdem beide Parteien dem zugestimmt haben indem sie rechtsmittelverzicht bekundet haben, siehe oben.

    Also 3000 Euro in 60 Euro Raten monatlich, 180 Euro vorabzahlung

    Das Urteilsausfertigung ist jedoch so fehlerhaft ( wie beschrieben ) geschrieben, dass daraus hervorgeht ich hätte nur 180 Euro in 3 Raten zu 60 Euro zu Zahlen, anstelle von 180 Euro einmalzahlung und 60 Euro in mtl. raten bis zu einer höhe von 2820 Euro.

    Eigentlich hab ich alles im ersten und zweiten Post geschildert, woraus man auch mein Problem recht gut ermitteln sollte, sofern man den Text nicht nur überfliegt ;)

    Also entweder Gericht sagen: macht fehler in ordnung

    oder nur 180 Euro zahlen und dann zu gläubervertreter sagen wir sind quit, wenn die sagen nene noch lange nicht, hier hab ichs doch schriftlich obwohl anderes vereinbart wurde.

    Zwiespalt also da ich im grunde in keiner form rechtswidrig handeln würde.
    Was würdet ihr tun.
    Geändert von freigeist09 (06.12.2009 um 11:36 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern

    Zitat Zitat von freigeist09 Beitrag anzeigen
    hab mir gradn Urteil durchgelesen in dem ich einen gerichtlichen Vergleich erwirkt habe,
    jetzt beim genaueren durchlesen habe ich entdeckt das es teilweise gravierende formen und grammatik fehler besitzt.

    Bist du sicher, dass du das beurteilen kannst? Deine Rechtschreibung ist so fehlerhaft, da zweifle ich daran.

  6. Inaktiver User

    AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern

    Och, ich würd mir da keine Sorgen machen. Soweit ich weiß, wird das Urteil allen involvierten Parteien zugestellt und vielleicht sitzt der Anwalt der Gegenseite ja schon an einem Brief ans Gericht.



    Falls nicht, würde ich es meinem Anwalt mitteilen, damit er/sie ein entsprechendes Schreiben aufsetzt, damit die Gegenseite zu ihrem Recht kommt. Blöd von mir, ich weiß (ich kann halt nicht aus meiner ehrlichen Haut *bedauernd guck*), aber, wenn ich richtig informiert bin, bedeutet ja ein Vergleich, daß einer von beiden ursprünglich mehr zu bezahlen hatte, als letztendlich festgelegt wurde - in dem Fall Du. Also bist Du doch schon besser bei weggekommen. Ich würde das nicht übertreiben.

    Wie gesagt: meine Meinung.

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    AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern

    @ Faltenfrosch

    Ich hab eigentlich einen etwas besseren umgangston hier erwartet.

    Legastheniker müssten dann ja unterstes Niveau sein.

    Wärs nicht zu Privat würd ichs glatt hier hochladen dann könntest dich selbst überzeugen.

    Rechtschreibung und die fähikeit lesen zu können sind nochmal zwei verschiedene welten, sry aber derart kleinliches verhalten und aufgrund von Rechtschreibfehlern nicht mehr in der Lage zu sein auf die eigentliche Thematik eingehen zu können ist zumindest menschlich gesehen ein Armutszeugniss

    @ Pianoforte

    Ja da Tendiere ich auch zu, also ein Schreiben aufzusetzen in dem ich um Korrektur bitte.
    bin auch eher Rechtschaffend auch wenns nicht immer so war aber man wird ja älter und meistens vernünftiger mit der Zeit :D



    Und hey ich habs ohne Anwalt hinbekommen und das als Rechtschreibgimp, na sowas aber auch :)
    Und nein es war nicht das Landgericht wo nur Anwälte anträge stellen können, war beim Amtsgericht.
    Geändert von freigeist09 (06.12.2009 um 12:03 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern

    Bist du dir denn sicher, dass andere Leser den Text des Vergleiches genauso interpretieren würden wie du? Oder kann es nicht vielleicht sein, dass DU den Text falsch interpretierst?
    Hast du denn mal sonst jemanden den Text durchlesen lassen?

    Üblicherweise hätte sich die Gegenseite schon gemeldet, wenn der Vergleichstext nicht korrekt wäre. Und wenn nicht, sollte das eigentlich nicht dein Problem sein. Vorausgesetzt, andere interpretieren den Text genauso wie du.

    Du kannst doch den Vergleichstext ruhig einstellen - Beträge hast du jetzt eh schon genannt und an den Bezeichnungen Kläger bzw. Beklagter gibt's eigentlich nix, was man als zu privat bezeichnen würde; Namen werden im Vergleichstext ja eh nicht genannt.

    LG -juni-

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    AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern

    Hallo Jungfrau02

    Ja hab heute ohne was zu erwähnen, das Dokument einer Freundin vorgelegt und gefragt was Sie daraus schließt.

    (Sie ist besser in der Rechtschreibung als ich :D)

    und Sie hat es genauso Interpretiert und haben uns dann noch etwas darüber amüsiert.

    hab dann aber ein schreiben aufgesetzt in dem ich auf die Fehler aufmerksam mache und um Korretur bitte, was morgen mein haus verlässt.

    1:1 Abschrift des m.E. gravierenden Fehlers.

    Der Beklagte, Vorname Nachnahme , verpflichtet sich den Zahlungsrückstand in Höhe von einmalig 180 Euro auf das Konto der Gläubigervertreter in Höhe von 60 Euro mtl. zu zahlen.

    Im gesamten schreiben wird nicht in einem Satz die gesamtsumme erwähnt.
    Geändert von freigeist09 (06.12.2009 um 22:31 Uhr)

  10. User Info Menu

    AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern

    Zitat Zitat von freigeist09 Beitrag anzeigen
    Habs doch im Post 2 genauer geschildert.

    Okay Nochmal
    Der vergleich wurde per Urteil also vom Richter beschlossen nachdem beide Parteien dem zugestimmt haben indem sie rechtsmittelverzicht bekundet haben, siehe oben.

    Also 3000 Euro in 60 Euro Raten monatlich, 180 Euro vorabzahlung

    Das Urteilsausfertigung ist jedoch so fehlerhaft ( wie beschrieben ) geschrieben, dass daraus hervorgeht ich hätte nur 180 Euro in 3 Raten zu 60 Euro zu Zahlen, anstelle von 180 Euro einmalzahlung und 60 Euro in mtl. raten bis zu einer höhe von 2820 Euro.

    Eigentlich hab ich alles im ersten und zweiten Post geschildert, woraus man auch mein Problem recht gut ermitteln sollte, sofern man den Text nicht nur überfliegt ;)

    Also entweder Gericht sagen: macht fehler in ordnung

    oder nur 180 Euro zahlen und dann zu gläubervertreter sagen wir sind quit, wenn die sagen nene noch lange nicht, hier hab ichs doch schriftlich obwohl anderes vereinbart wurde.

    Zwiespalt also da ich im grunde in keiner form rechtswidrig handeln würde.
    Was würdet ihr tun.
    Hallo,
    was ich tun würde,kann ich nicht sagen.

    Allerdings wenn Du nur die 180.-Euro zahlen willst,dann muss Du unbedingt sicher sein, dass das Urteil/Vergleich wirklich so ausgelegt ist, dass Du nur 180.-Euro zahlen musst,denn anderfalls hälst Du die Vereinbarung nicht ein und der Vergleich ist nichtig und kann in einer Summe zwangsweise beigetrieben werden.

    Um sicher zu sein muss der Vergleich/Urteil genau gelesen und bewertet sein und werden, am besten von einem Rechtsanwalt. Ich gehe davon aus, dass Du einen Rechtsanwalt hast.
    Viele Gruesse

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