Helfer hat Recht.
Wie lautet denn dieser Satz der dich das annehmen läßt?
Dieses Juristendeutsch kann durchaus verwirrend sein.
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Ergebnis 11 bis 15 von 15
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07.12.2009, 12:15Inaktiver User
AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern
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07.12.2009, 12:24Inaktiver User
AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern
Hallo freigeist, stell doch bitte mal den gesamten Vergleichstext rein, einschließlich Kostenregelung und Streitwert, vielleicht werden wir dann schlauer.
Habe ich dich richtig verstanden, dass der Vergleich, den ihr vor Gericht geschlossen habt (der Text wurde dir ja vorgelesen und du hast ihn dann genehmigt) nicht dem entspricht, was du jetzt schriftlich bekommen hast?
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08.12.2009, 12:54
AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern
Hallo Freigeist,
ich weiss gar nicht, warum du Faltenfrosch so angehst. Du hast dich doch in deinem 1. Posting ueber die Grammatikfehler des Gerichts lustig gemacht.
Wie du das beurteilen kannst, wenn du selbst Legatheniker bist, ist mir ebenfalls schleierhaft.
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08.12.2009, 19:53
AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern
Ich räuspere mich mal:
Bitte haltet künftig persönliche Empfindlichkeiten hier raus. Wenn es denn unbedingt sein muss, könnt ihr euch darüber über die Private-Nachrichten-Funktion austauschen.
Tatsache ist, dass der von freigeist09 wiedergegebene Satz des Urteils,
um den es hier geht, kein einwandfreies Deutsch ist und "irgendwas" dabei wohl unter den Tisch gefallen ist.Der Beklagte, Vorname Nachnahme , verpflichtet sich den Zahlungsrückstand in Höhe von einmalig 180 Euro auf das Konto der Gläubigervertreter in Höhe von 60 Euro mtl. zu zahlen.
Ganz gleich bei wem dieser Fehler entstanden und vielleicht von anderen (Unterzeichnern) überlesen wurde: Fehler passieren nun mal und sind menschlich, selbst bei Gerichten.
Da freigeist09 bereits um Korrektur gebeten hat (ich gehe davon aus, dass er sein Schreiben auch weggeschickt hat), bleibt nur abzuwarten, wie nun der endgültige Text ausfällt.
Ich hoffe, freigeist, du erzählst uns später noch, wie es weitergegangen ist.
LG ascalin - Moderatorin -Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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19.12.2009, 17:50
AW: Urteil mit teils gravierenden Fehlern
Das dies kein einwandfreies Deutsch, darüber sind wir uns einig.
Dies würde ich so interprätieren:Der Beklagte, Vorname Nachnahme , verpflichtet sich den Zahlungsrückstand in Höhe von einmalig 180 Euro auf das Konto der Gläubigervertreter in Höhe von 60 Euro mtl. zu zahlen.
Jemand hat einen Zahlungsrückstand von 180.- Euro und kann diesen Rückstand in 3 Raten zu 60.-Euro ausgleichen.
Es wird hier aber nur von Zahlungsrückstand gesprochen und nicht von der Gesamtschuldsumme, die höher sein kann.Viele Gruesse


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