Hallo,
ein Kollege hat mich in einer Kreditfrage um Rat gefragt. Da ich selbst nicht genau weiter weiß, möchte ich euch um Rat fragen.
Seine Schwester hat einen Kredit laufen. Diesen Monat kann sie die Rate nicht zahlen. (Ob das schon vorher passiert ist, weiß ich nicht) Nun hat sie meinen Kollegen gebeten, einmalig die Rate zu zahlen.
Er ist ziemlich gutmütig und will seiner Schwester helfen.
Ich fürchte nur, dass er das Geld wohl nicht wiedersieht, aber egal. Wenn seine Schwester mal wieder nicht die Kreditrate bezahlen kann, könnte es dann sein, dass er sich mit dieser einmaligen Rate verpflichtet, den Kredit mit abzubezahlen? Wie soll er sich absichern?
F
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Ergebnis 1 bis 10 von 19
Thema: Kreditfalle?
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13.10.2009, 14:38
Kreditfalle?
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13.10.2009, 14:54
AW: Kreditfalle?
Hallo Fernande, werden die Raten nicht vom Konto der Schwester abgebucht? Das ist bei Krediten normalerweise üblich. Dann wäre es sowieso so, dass er ihr das Geld direkt auf ihr Konto überweist, von wo es dann an die Kreditbank geht.
Im Innenverhältnis mit der Schwester müsste Dein Kollege sich dann einen Schuldschein o.ä. unterschreiben lassen.
Falls er doch direkt an die Kreditbank überweist, kann daraus meines Wissens keine Verpflichtung für weitere Zahlungen entstehen.
Jippieh !
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13.10.2009, 20:58
AW: Kreditfalle?
Nein er verpflichtet sich nicht, solange er nichts unterschreibt.
Desweiteren würde ich das Geld der Schwester in bar geben und weiterhin vom Kto. der Schwester abbuchen lassen.
Wie es sich gegenüber seiner Schwester absichert ist allerdings sein Problem...
Wie wäre es ,mit einem abstraktem Schuldanerkenntnis mit unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung??..Immer wieder gerne genommen
Viele Gruesse
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13.10.2009, 23:18
AW: Kreditfalle?
Warum würdes du das Geld in bar geben?
Grüße
F
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14.10.2009, 19:43
AW: Kreditfalle?
Ich gebe vieles in bar...so kann man vieles nicht so nachvollziehen

Ausserdem wenn das Geld nicht von Deinem Konto kommt weiss niemand Deine Kto-Nummer.
Absichern kannst Du dich mit dem was ich schrieb,das hat aber nur einen Sinn wenn bei ihr was zu holen ist.
(Dann kannst Du ohne Mahnung und Gedöns direkt von Ihrem Lohn und Kto pfänden lassen
Pfändungs-Überweisungsbeschluss....Viele Gruesse
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15.10.2009, 09:24
AW: Kreditfalle?
Der Vorteil der Überweisung ist natürlich, dass man schon im Überweisungstext den Verwendungszweck ("Leihgabe bis Tag X für Zweck Y") angeben kann. Besser als eine Quittung, die bei manchen dann gerne mal verloren geht.
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15.10.2009, 12:48
AW: Kreditfalle?
>Er ist ziemlich gutmütig und will seiner Schwester helfen.
es waere besser, wenn er sie beraet, wie sie ihren verpflichtungen in zukunft nachkommen kann, als einzuspringen.
wenn jemand eine rate nicht zahlen kann, ist was faul . . . da lebt jemand wohl ueber seine verhaeltnisse . . und da sollte man mal genauer hinschauen.
zum thema bar geben: bloss nicht! mangels beweisen.LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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17.10.2009, 10:23
AW: Kreditfalle?
Auweia, es ist seine Schwester!
Falls dies eine erstmalige Angelegenheit ist und er nicht selbst
am Hungertuch nagt, sollte es doch möglich sein, zu riskieren,
der Schwester mit einer einzigen Kreditrate (so hoch wird die
wohl nicht sein), auch ganz ohne Quittung, auszuhelfen.
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17.10.2009, 14:38
AW: Kreditfalle?
Wenn man es nicht schenken will, dann ist es unter Fremden eine schlechte Idee, unter Freunden eine sehr schlechte Idee und unter Verwandten eine richtig ultraschlechte Idee.
Wieso? Bei Fremden verlierst Du im Fall des Falles nur Dein Geld, bei Freunden zusätzlich die Freundschaft und bei Verwandten zusätzlich die Verwandtschaft.
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17.10.2009, 14:51
AW: Kreditfalle?
Deine Logik haut nicht hin: Mit Quittung erhältst du natürlich mit großer Sicherheit das Geld zurück und sei es auf dem Klageweg.
Wenn du von Freunden und Verwandten das Geld nur deshalb zurück bekommst, weil du eine Quittung hast, hast du dann zwar dein Geld wieder aber zugleich die Chance verpasst zu erkennen, ob deine Freunde und Verwandten es verdienen, sich so zu nennen.
Wenn du auf dem Klageweg das Geld von denen zurückerhältst, hast du zwar dein Geld zurück, bist aber mit Sicherheit deine Verwandten und Freunde los und da will mit Sicherheit wechselseitig niemand mehr was miteinander zu tun haben.
Mit Quittung bedeutet also nur: Ja, du kriegst ziemlich sicher dein Geld zurück. Aber ob du damit Freundschaft oder Verwandtschaft rettest, ist mehr als fraglich.
Und auf Quittung beharren bedeutet ja immerhin auch: Bist zwar mein Freund, bist zwar mein Verwandter, aber ich traue dir nicht über den Weg.


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