Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ist es üblich, oder bzw. möglich, dass man während der PI (Wohlverhaltensphase) am Jahresende eine Art "Kontoauszug" bekommt? Ich möchte gern wissen, wie die Dinge laufen, was an Schulden bereits bezahlt ist, ect.
Es ist natürlich angenehm, dass ich mich um nichts kümmern muss. Aber ich hätte gern mehr Einblick... zumal es sein kann, dass ich vor der festgelegten Zeit mit Zahlen fertig bin, da meine Schulden verhältnismäßig sehr gering waren.
Nun möchte ich meinem Treuhänder nicht mehr Arbeit machen als er eh schon hat... ich hab ihn mal um eine Aufstellung gebeten, doch er hat sehr knapp und nicht zufriedenstellend geantwortet.
Danke an alle, die sich da besser auskennen als ich!
Feuerzeichen
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Thema: Kontoauszug während der PI??
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10.10.2009, 00:40
Kontoauszug während der PI??
Mache niemals einen Menschen zu deinem Mittelpunkt,
für den du lediglich eine Option bist.
Hat die Blume einen Knick,
war der Schmetterling zu dick.
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10.10.2009, 09:04
AW: Kontoauszug während der PI??
Hast Du eine Schuldenreduzierung von den Gläubigern im Rahmen der Insolvenz bekommen? Wenn nicht, dann frage ich mich, wieso Du in die Privatinsolvenz gegangen bist, wenn Du Deine Schulden auch so abtragen kannst. Der eigentliche Sinn des Privatinsolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung.
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11.10.2009, 19:57
AW: Kontoauszug während der PI??
Nein, das habe ich nicht.
Das ganze wurde gemanagt über die Schuldnerberatung der Caritas. Laut ihnen war es nicht mehr möglich, andersweitig zu einer Einigung zu kommen.
Aber wie auch immer... hat jemand eine Antwort auf meine Frage?
(Das soll jetzt bitte bitte nicht pampig klingen, ist zumindest nicht so gemeint!!!)
Liebe Grüße, FeuerzeichenMache niemals einen Menschen zu deinem Mittelpunkt,
für den du lediglich eine Option bist.
Hat die Blume einen Knick,
war der Schmetterling zu dick.
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13.10.2009, 17:35
AW: Kontoauszug während der PI??
du hast doch sicher einen schuldenbereinigungsplan. da sind die verbindlichkeiten festgelegt.
dann bezahlst du über den treuhänder doch monatlich betrag x oder wenn variabel, dann halt bene unterschiedliche beträge.
die gehen ja sicher von deinem gehalt ab. das heißt du weißt genau, welcher betrag regelmäßig abgeführt wird.
dann kannst du dir doch ausrechnen, wieviel du noch zahlen musst.
wäre ich treuhänder, wäre ich auch kurz angebunden. dir auszurechnen, was du bereits bezahlt hast, gehört nicht zu seinen umfangreichen aufgaben.
verstehe mich da nicht falsch. ich meine das nicht böse. aber ich finde es per se sinnvoll, dass man sich mit der kohle auseinandersetzte und die dinge selbst anfasst. das hat einen ganz anderen effekt, als wenn man sich alles vorkauen lässt und nur noch unterschreibt.
@quirin: es geht nicht nur um die restschuldbefreiung.
kleines beispiel: du schuldest für die nächsten 4 jahre betrag x, du kannst aber die rate nicht in der höhe und somit in der zeit nicht mehr begleichen. im außergerichtlichen verfahren wird dann angefragt ob die abtragung auch mit einem geringeren betrag abgeleistet werden kann, damit aber die laufzeit steigt. dasgt da der gläubiger nein und es ist dir zum verrecken nicht möglich die forderung zu erfüllen, dann gehts in die insolvenz. dann kannst du auch in 6 jahren ohne restschuld durch sein, auch früher als 6 jahre. es ist alles eine frage der kooperation.Nichts wahrhaft Gutes war jemals einfach
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13.10.2009, 18:12
AW: Kontoauszug während der PI??
Meist heisst es nur: "Nach dem Schlusstermin und der Verteilung der Masse wird das Verfahren aufgehoben."
Ansonsten habe ich noch dies hier gefunden:Quelle§ 66 Rechnungslegung
(1) Der Insolvenzverwalter hat bei der Beendigung seines Amtes einer Gläubigerversammlung Rechnung zu legen.
(2) Vor der Gläubigerversammlung prüft das Insolvenzgericht die Schlußrechnung des Verwalters. Es legt die Schlußrechnung mit den Belegen, mit einem Vermerk über die Prüfung und, wenn ein Gläubigerausschuß bestellt ist, mit dessen Bemerkungen zur Einsicht der Beteiligten aus; es kann dem Gläubigerausschuß für dessen Stellungnahme eine Frist setzen. Der Zeitraum zwischen der Auslegung der Unterlagen und dem Termin der Gläubigerversammlung soll mindestens eine Woche betragen.
(3) Die Gläubigerversammlung kann dem Verwalter aufgeben, zu bestimmten Zeitpunkten während des Verfahrens Zwischenrechnung zu legen. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend.
Von dem Recht des Schuldners, eine Zwischenrechnung zu verlangen, habe ich nichts gefunden.Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
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13.10.2009, 20:52
AW: Kontoauszug während der PI??
Zuerst einmal, wenn du nicht zu viel Schulden hattest und sogar die Möglichkeit besteht, dass Du die Schulden in den 6 Jahen abbezahlst, dann hast Du einen grottenschlechten "Berater" gehabt und dem gehört so dermassen in den Ar... getreten.
Das ganze hätte man mit einem Vergleich ohne Inso regeln können, aber der "Berater" wollte anscheinend nur eine Daseinberechtigung für seinen Lohn...
Desweiteren brauchst Du den Insolvenzverwalter nicht zu schonen, denn er arbeitet fast nichts und wird fürstlich entlohnt.
1.)
Du führst doch den pfändbaren Teil Deines Einkommens an den IV ab, der dieses Prozentual an die Gläubiger verteilt. Pfändungsfreibetragstabellen gibt es an jeder "Ecke".
Dadurch weisst Du doch wieviel Geld von Dir weggeht.
2.)
Wenn du nun eine Aufstellung Deiner Gläubiger mit den Schulden hast (dazu gibt es auch Exeltabellen,die jeder nur drittklassige Schuldnerberater hat) hast Du auch den Prozentualen Anteil dieses Gläubigers an dem Gesamtschulden.
Diese Auflistung und Tabelle muss Dein Schuldner"berater" gemacht haben, bitte ihn Dir dies zu geben.
Den Rest kannst Du dir doch selbst ausrechnen. Bei Fragen, frage, und wenn du so eine "billige", primitive Schuldenaufstellungs-Exeltabelle haben möchtest sende ich sie Dir per Mail.....Viele Gruesse
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13.10.2009, 22:21
AW: Kontoauszug während der PI??
Ich denke nicht, dass dir mit den wenigen Angaben, die hier "zu dem Fall" gemacht wurden, ein solches Urteil zusteht.
Wenn ich, wie du, spekulieren wollte, könnte ich dir auch entgegnen, dass sich zwischenzeitlich x Lebensbedingungen der TE geändert haben könnten, die dazu geführt haben könnten, dass sie nun in der Lage ist, ihre Schulden vorzeitig abzutragen, was wahrscheinlich damals nicht abzusehen war.
Aber sowohl deine als auch meine Spekulation sind hier nicht gefragt.
Das einzige, was im Raum steht, istNa, wie ist deine Erfahrung?ich habe folgende Frage:
Ist es üblich, oder bzw. möglich, dass man während der PI (Wohlverhaltensphase) am Jahresende eine Art "Kontoauszug" bekommt?
Gebt ihr euren Kunden regelmässig am Jahresende oder auf Verlangen einen solchen "Kontoauszug" oder nicht?Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
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14.10.2009, 18:17
AW: Kontoauszug während der PI??
Hallo ihr Netten,
und vielen Dank für eure umfassenden Antworten! (Ehrlich gesagt schwirrt mir momentan etwas der Kopf!
)
Ich denke, ich geb euch mal ein bisschen mehr Input...
Schulden beliefen sich auf rund 16.000 Euro. Natürlich kommen 1000 Dinge dazu, wie Kosten für den Anwalt, Gericht usw.
Positiv ist, dass meine VL eingeflossen sind, waren rund 2.000 Euro.
Klar weiß ich, was ich zahle (momentan jährlich ganz knapp 4.000 Euro) und ich kann mir ausrechnen, wieviel bereits getilgt ist. Zahlen tue ich seit gut 2 Jahren.
Es kam damals vieles zusammen, mir ging es psychisch nicht gut und ich habe mich viel zu lange nicht um meine Schulden gekümmert. Und dann, als ich bei der Caritas war, haben sie mir erklärt, ein Gläubiger muss sich auf einen Vergleich einlassen, und das haben die nicht getan. Deshalb ist die Insolvenz beantragt worden.
Das ist korrekt. Trotzdem freue ich mich über jegliche Art von Rat und Hilfe!!Das einzige, was im Raum steht, ist
Zitat:
ich habe folgende Frage:
Ist es üblich, oder bzw. möglich, dass man während der PI (Wohlverhaltensphase) am Jahresende eine Art "Kontoauszug" bekommt?
Na, wie ist deine Erfahrung?
Gebt ihr euren Kunden regelmässig am Jahresende oder auf Verlangen einen solchen "Kontoauszug" oder nicht?
Dankeschön! FeuerzeichenMache niemals einen Menschen zu deinem Mittelpunkt,
für den du lediglich eine Option bist.
Hat die Blume einen Knick,
war der Schmetterling zu dick.
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14.10.2009, 19:26
AW: Kontoauszug während der PI??
Ich denke sehr wohl, dass mir, und gerade mir, ein solches Urteil zusteht.Ich denke nicht, dass dir mit den wenigen Angaben, die hier "zu dem Fall" gemacht wurden, ein solches Urteil zusteht.
1.)
Denn FAKT ist, dass er, wenn er die Schulden während der 6 Jahre hat oder hätte abbezahlen können die Insolvenz unnötig gewesen wäre. Darin gibt es nichts herum zu diskutieren.
2.)
Wenn dann 1.) zutrifft war die Beratung grottenschlecht, wer immer sie auch gemacht hat.
3.)
Wenn 2.) dann war der Berater sehr schlecht und sein Geld nicht wert und man muss ihn treten...so einfach
Was ich tue sind keine Spekulationen sondern Mathematik.
Ob sich eine Insolvenz (welche für mich "nur" eine einfache kaufmännische Angelegenheit ist mehr nicht und weniger auch nicht, rechnet man so:
Summe des Betrages der zu pfänden ist mal 12 (monate) mal 6 Jahre. Diese Zahl muss wesentlich kleiner sein als die Summe der Schulden; dann ist es ein Geschäft und der Kunde glücklich...
Ansonsten kann man die Schulden durch Vergleiche bis auf 80% reduzieren.
Unsere Kunden haben einen genauen Plan und Aufstellung,ja.Na, wie ist deine Erfahrung?
Gebt ihr euren Kunden regelmässig am Jahresende oder auf Verlangen einen solchen "Kontoauszug" oder nicht?
Dies ohne Verlangen und über die ganze Zeit.
Sie arbeiten mit uns sind die ganze Zeit "Herr" im Ring....Viele Gruesse
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14.10.2009, 19:36
AW: Kontoauszug während der PI??
Hallo ,
ich kann hier nicht alles öffentlich sagen, aber so wie Du es nun schilderst hast Du ein sehr sehr schlechtes Geschäft gemacht und hättest viel viel Geld sparen können.
Das ist nicht viel an Schulden, die hätte man (wenn es ein Gläubiger ist) durch vergleich auf 2.000.-drücken können.Schulden beliefen sich auf rund 16.000 Euro. Natürlich kommen 1000 Dinge dazu, wie Kosten für den Anwalt, Gericht usw.
Hoffentlich wurde Stundungsantrag für Gerichtskosten gestellt.
Das ist nicht positiv sondern NEGATIV,mann...oh mann..ist es positiv wenn du Geld verlierst????Positiv ist, dass meine VL eingeflossen sind, waren rund 2.000 Euro.
Die hätte man pfändungssicher umwandeln können und wir beide hätten schön in Urlaub gehen können...
Ich könnte weinen!!!!!..wo ist der Weinsmiley....
Ich kann dir versichern...DU hättest nicht in die Insolvenz gehen müssen und mit den rausgeworfenen 2.000.-euro hätte ich (wenn 1 Gläubiger) die 16.000.-weggehauen.....*weein..wein*Klar weiß ich, was ich zahle (momentan jährlich ganz knapp 4.000 Euro) und ich kann mir ausrechnen, wieviel bereits getilgt ist. Zahlen tue ich seit gut 2 Jahren.
die haben auch Blödsinn erzählt.....Es kam damals vieles zusammen, mir ging es psychisch nicht gut und ich habe mich viel zu lange nicht um meine Schulden gekümmert. Und dann, als ich bei der Caritas war, haben sie mir erklärt, ein Gläubiger muss sich auf einen Vergleich einlassen, und das haben die nicht getan. Deshalb ist die Insolvenz beantragt worden.
Oh....es ist ja noch viel viel schlimmer alles.....bitte bitte den Wein Smiley....
Ich bin sprachlos....einfach fassungslos..welche Träntüten und Luftpumpen sich mit Titeln schmücken und Kunden "beraten" dürfen....*weein...*Viele Gruesse


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