Für die Anzeige gibst du an, dass ein Kundenkonto auf deinen Namen existiert, dass du nicht angelegt hast und dass du Forderungen von Inkassounternehmen bekommst, sie anscheinend auf dieses Kundenkonto zurückgehen.
Das dürfte reichen, bei Identitätsdiebstahl versteht heute keiner Spaß mehr.
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24.07.2009, 14:23
AW: Unberechtigte Forderung von Inkassodienst
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24.07.2009, 14:32Inaktiver User
AW: Unberechtigte Forderung von Inkassodienst
Izzie, Danke für den Tip.
Da wäre ich gar nicht drauf gekommen. Das werde ich dann wohl so machen.
Ich dachte, dafür müßte man irgendwie "mehr" in der Hand haben.
Heute habe ich übrigens wieder Post von dem zweiten Inkasso-Unternehmen bekommen.
Die drohen jetzt auch mit Schufa-Eintrag und gerichtlichem Mahnverfahren
beara
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24.07.2009, 15:16Inaktiver User
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24.07.2009, 17:45Inaktiver User
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21.08.2009, 04:48
AW: Unberechtigte Forderung von Inkassodienst
Hier wurde schon (fast) alles gesagt was die Fragestellerin tun kann.
Mit perönlich ist aber wichtig nochmals zu betonen, dass man ein Mahnbescheid oder gar Vollstreckungsbescheid NIEMALS ohne Widerspruch lassen darf(wenn die Forderung ungerechtfertigt ist)...denn es wird nicht die Berechtigung vom Gericht gepfüft sondern nur die Form.
Wenn man beiden nicht widerspricht hat der Aussteller dieser Schreiben(Mahnbecheid und Vollstrteckungsbescheid ) dann einen Titel nach dem er 30 Jahre pfänden kann auch wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist und war.
Das sollte man beachten.
Hier einmal die Information dazu:
Der Weg einer Mahnung-Mahnwesen- Was tun bei einer Mahnung.
1.Zahlungserinnerung
Ist die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist, von meistens 10 bis 14 Tage, abgelaufen schickt man an den säumigen Kunden ein freundlich geschriebenes Erinnerungsschreiben.
Gewöhnlich setzt man eine neue Frist von 5 bis 10 Tagen.
2.Erste Mahnung
Wird nun wieder nicht bezahlt versendet man an den säumigen Kunden ein Mahnschreiben auf dem fett gedruckt
1. Mahnung steht.
Man setzt wieder eine Frist von 5 bis 10 Tagen; das genaue Datum angeben bis wann die Zahlung zu erfolgen hat.
Weiterhin sollte die Mahnung genaue Angaben des Auftrags (Lieferdatum, Vertragsdatum, Rechnungsnummer usw.) haben.
Es ist rechtlich gesehen nur eine Mahnung nötig bis zum gerichtlichen Mahnbescheid !
Man sollte hier abwägen ob eine zweite und/oder dritte Mahnung noch Sinn macht, und man mit einer Zahlung rechnen kann.
Die zweite und dritte Mahnung werden ähnlich wie die erste Mahnung gestaltet.
3.Gerichtlicher Mahnbescheid
Das Formular dafür erhält man im Schreibwarenhandel oder auf diversen Seiten online. Dieses Formular ausfüllen und an das Amtsgericht senden.
Das Gericht überprüft die richtige Form des Mahnbescheides (nicht die Richtigkeit des Forderung) und stellt ihn anschließend dem Schuldner zu. Dieser muss nun die Forderung begleichen oder innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen.
4.Bearbeitung durch das Mahngericht
Das Mahngericht prüft den ausgefüllten Antrag auf formale Richtigkeit (u.a. darauf, ob alle notwendigen Felder ausgefüllt sind bzw. die geforderten Verzugszinsen richtig berechnet wurden). Die Richtigkeit Ihrer Forderung wird dagegen nicht untersucht. Das Mahngericht stellt den Mahnbescheid anschließend dem säumigen Schuldner zu. Daraufhin kann dieser die Forderung begleichen oder innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
5.Vollstreckungsbescheid
Wird trotz des Mahnbescheides nicht gezahlt und liegt auch kein Widerspruch vor, wird dem Schuldner nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Vollstreckungsbescheid vom Mahngericht zugeschickt. Die Zahlungsfrist beträgt 2 Wochen.
6.Vollstreckungstitel
Wird nun wieder nicht bezahlt (oder wird widersprochen) bekommt der Antragsteller (Gläubiger) einen Titel. Jetzt kann der Gerichtsvollzieher eine Pfändung beim Schuldner durchführen.
Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Mahnverfahren in die Klage über. Nun wird in einem gerichtlichen Verfahren geklärt, ob und in welcher Höhe Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner rechtmässig ist.Also muss man nur gegen den Mahnbescheid (Vollstreckungsbescheid) Widerspruch einlegen (mehr nicht)...denn Betrüger werden es niemals auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.Quelle: KanzleihomepageViele Gruesse
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22.08.2009, 17:19Inaktiver User
AW: Unberechtigte Forderung von Inkassodienst
Mit diesem Argument versucht meine Tochter mich auch zu trösten.
Ich wünschte, diese elende Geschichte hätte endlich mal ein Ende.
Habe gestern wieder einen Mahnbescheid bekommen (bzgl. der Forderung des zweiten Inkassodienstes) und natürlich sofort Widerspruch eingelegt. Ich hatte das besagte Versandhaus vor vier Wochen nochmal angeschrieben und mit dem Hinweis, daß ich Anzeige erstatten will Informationen verlangt - die haben mir noch nicht mal geantwortet.
Gegen den ersten Mahnbescheid vor über sechs Wochen hatte ich natürlich auch sofort Einspruch erhoben und seitdem nichts mehr gehört. Kann ich wohl davon ausgehen, daß jetzt Schluß ist?? Wie schon erwähnt, ich habe es ja sogar schriftlich von denen, daß ihre Forderung gegenstandslos war.
Meine Schufa-Auskunft war übrigens eher wenig aufschlußreich.
Bis auf zwei "Anfragen" des ersten Inkassodienstes (wobei ich eigentlich gar nicht genau weiß, was das bedeutet) steht nichts drin, was ich nicht schon gewußt hätte - Handyvertrag, Kreditkarte, das übliche eben. Allerdings ist mein Geburtsort falsch angegeben, ebenso steht eine Adresse als frühere Anschrift drin, unter der ich nie gewohnt habe.... Könnte das wohl irgendwas damit zu tun haben?
beara
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22.08.2009, 23:16
AW: Unberechtigte Forderung von Inkassodienst
Je mehr Du in Sachen Häufigkeit Deines Namens an Sabine Müller denn an Zigitilie Freifrau von Schwammkurskitowsky ran kommst, desto wahrscheinlicher ist, dass die falsche Anschrift von einer Verwechslung stammt.
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24.08.2009, 11:05
AW: Unberechtigte Forderung von Inkassodienst
Wenn Du Dir sicher bist, nichts bestellt zu haben, laß' es auf Dich zukommen. Jemand, der einen Anspruch gegen Dich erhebt, muss immer diesen Anspruch beweisen können, um ein Urteil/Vollstreckungstitel gegen Dich erwirken zu können.
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24.08.2009, 16:04
AW: Unberechtigte Forderung von Inkassodienst
Ich habe soviel aus meinen Fehlern gelernt, dass ich erwäge, weitere zu machen.
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24.08.2009, 16:29Inaktiver User
AW: Unberechtigte Forderung von Inkassodienst
beara,
mach Dich nicht verrückt, sondern erstatte umgehend Anzeige. Ein Kundenkonto unter falschem Namen zu eröffnen ist Betrug. Eine Verwechslung dürfte wohl kaum vorliegen, wenn unter Deinem Namen UND Deiner Anschrift ein Kundenkonto eröffnet wurde.
Inkassobüros glauben, sich sehr viel heraus nehmen zu können, und treten meist sehr forsch auf. Sie haben die Erfahrung gemacht, dass sich viele Menschen davon einschüchtern lassen, und lieber zahlen, als ggf. weiteren Ärger zu riskieren (der aber ohnehin ausbleibt, wenn die Forderung nachweislich gegenstandslos ist).
Wichtig für Dich ist meines Erachtens in erster Linie, Dich jetzt massiv zur Wehr zu setzen (Anzeige).
Grüssle
Seawasp


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