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  1. Inaktiver User

    Restschuldversicherung und Abfindung

    Eine Freundin von mir wird in Kürze gekündigt, sie muss damit rechnen, längere Zeit keinen neuen Job zu finden.
    Nun läuft noch ein Kredit mit Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit. Nach einer gewissen Sperrfrist (2 Monate laut Versicherungsbedingungen) würde also diese Versicherung die Raten für ihren Kredit decken.
    Wird hierbei eine Abfindung mit einbezogen, d.h. zahlt die Versicherung eventuell bei Gewährung einer Abfindung nicht?

    Es wird ihr nicht möglich sein, mit der Abfindung sofort den gesamten Kredit abzulösen; eine Teilablöse (und damit Senkung der Rate, so dass sie diese auch mit ALGI-tragen könnte) ist laut Bank nicht zulässig.

    Ich helf ihr ein bißchen mit dem Papierkram, hab aber bisher weder bei der Versicherung selbst (bei der ich natürlich nur anonym anfragen kann) noch über google was gefunden.
    Weiß es jemand?
    Danke ,
    die T.

  2. Inaktiver User

    AW: Restschuldversicherung und Abfindung

    @ Tanguera

    Ich habe mir eben mal einige Tarifwerke und Vers. bedingungen von Restschuldversicherungen angesehen und konnte nichts entdecken, was darauf hindeuten würde, dass Abfindungen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit dazu verwendet werden müssen, um Kredite ganz oder auch teilweise zurückzuzahlen .

    Offenbar beschäftigt sich die Verbraucherzentrale Sachsen näher mit dem Thema Restschuldversicherung. Vielleicht mal dort ne Anfrage zum Thema " Abfindung " starten.

    Gruß D.W.

  3. Inaktiver User

    AW: Restschuldversicherung und Abfindung

    super, vielen lieben Dank für die Info! Verbraucherzentrale ist schon angeschrieben und ihc hoffe, wir finden so die Lösung für sie...

  4. Inaktiver User

    AW: Restschuldversicherung und Abfindung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    super, vielen lieben Dank für die Info! Verbraucherzentrale ist schon angeschrieben und ihc hoffe, wir finden so die Lösung für sie...
    Ok

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    AW: Restschuldversicherung und Abfindung

    Tanguera, könntest Du bitte das Ergebnis posten ? Vielen Dank!

  6. Inaktiver User

    AW: Restschuldversicherung und Abfindung

    mach ich gerne, sobald/falls was zurückkommt! Lesebestätigung haben sie leider nicht gesendet bisher...

  7. Inaktiver User

    AW: Restschuldversicherung und Abfindung

    Hier nun die soeben eingegangene Antwort der Verbraucherzentrale.
    Grundsätzlcih können sie natürlich über diesen Vertrag keine Auskunft geben; eine Einzelfallprüfung wollen sie kostenpflichtig vornehmen. Dennoch (Zitat aus der an mich gerichteten Email):

    Maßgeblich sind tatsächlich die Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zu Grunde liegen.Leistungsausschlüsse sind dort in der Regel nur im Hinblick auf Vorerkrankungen formuliert, so dass eine Abfindung einer Zahlung des Versicherers wohl nicht entgegensteht.
    Das ist auch mein Eindruck aus den Versicherungsbedingungen gewesen, so dass meine Freundin wohl aufatmen wird. Herzlichen Dank nochmal für deine Hilfe, Wicht!

  8. Inaktiver User

    AW: Restschuldversicherung und Abfindung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hier nun die soeben eingegangene Antwort der Verbraucherzentrale.
    Grundsätzlcih können sie natürlich über diesen Vertrag keine Auskunft geben; eine Einzelfallprüfung wollen sie kostenpflichtig vornehmen. Dennoch (Zitat aus der an mich gerichteten Email):



    Das ist auch mein Eindruck aus den Versicherungsbedingungen gewesen, so dass meine Freundin wohl aufatmen wird. Herzlichen Dank nochmal für deine Hilfe, Wicht!

    Gern geschehen

    D.W.

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    AW: Restschuldversicherung und Abfindung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hier nun die soeben eingegangene Antwort der Verbraucherzentrale.
    Grundsätzlcih können sie natürlich über diesen Vertrag keine Auskunft geben; eine Einzelfallprüfung wollen sie kostenpflichtig vornehmen. Dennoch (Zitat aus der an mich gerichteten Email):



    Das ist auch mein Eindruck aus den Versicherungsbedingungen gewesen, so dass meine Freundin wohl aufatmen wird. Herzlichen Dank nochmal für deine Hilfe, Wicht!
    Maßgeblich sind IMMER die Versicherungsbedingungen,dazu braucht man keine VZ
    Diese geben die Fälle meistens auch nur an befreundete RA weiter...
    Viele Gruesse

  10. Inaktiver User

    AW: Restschuldversicherung und Abfindung

    Zitat Zitat von helfer Beitrag anzeigen
    Maßgeblich sind IMMER die Versicherungsbedingungen,dazu braucht man keine VZ
    Wenn das Leben sooo einfach wäre, gäbe es keine Gerichte, die z.B. AGB-Bedingungen kassieren (= für nichtig erklären) können. Und das wissen u.a. Verbraucherzentralen.

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