Eine Freundin von mir wird in Kürze gekündigt, sie muss damit rechnen, längere Zeit keinen neuen Job zu finden.
Nun läuft noch ein Kredit mit Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit. Nach einer gewissen Sperrfrist (2 Monate laut Versicherungsbedingungen) würde also diese Versicherung die Raten für ihren Kredit decken.
Wird hierbei eine Abfindung mit einbezogen, d.h. zahlt die Versicherung eventuell bei Gewährung einer Abfindung nicht?
Es wird ihr nicht möglich sein, mit der Abfindung sofort den gesamten Kredit abzulösen; eine Teilablöse (und damit Senkung der Rate, so dass sie diese auch mit ALGI-tragen könnte) ist laut Bank nicht zulässig.
Ich helf ihr ein bißchen mit dem Papierkram, hab aber bisher weder bei der Versicherung selbst (bei der ich natürlich nur anonym anfragen kann) noch über google was gefunden.
Weiß es jemand?
Danke,
die T.
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02.07.2009, 17:42Inaktiver User
Restschuldversicherung und Abfindung
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02.07.2009, 18:08Inaktiver User
AW: Restschuldversicherung und Abfindung
@ Tanguera
Ich habe mir eben mal einige Tarifwerke und Vers. bedingungen von Restschuldversicherungen angesehen und konnte nichts entdecken, was darauf hindeuten würde, dass Abfindungen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit dazu verwendet werden müssen, um Kredite ganz oder auch teilweise zurückzuzahlen .
Offenbar beschäftigt sich die Verbraucherzentrale Sachsen näher mit dem Thema Restschuldversicherung. Vielleicht mal dort ne Anfrage zum Thema " Abfindung " starten.
Gruß D.W.
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02.07.2009, 23:39Inaktiver User
AW: Restschuldversicherung und Abfindung
super, vielen lieben Dank für die Info! Verbraucherzentrale ist schon angeschrieben und ihc hoffe, wir finden so die Lösung für sie...
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03.07.2009, 10:26
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03.07.2009, 19:38
AW: Restschuldversicherung und Abfindung
Tanguera, könntest Du bitte das Ergebnis posten ? Vielen Dank!
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04.07.2009, 00:56Inaktiver User
AW: Restschuldversicherung und Abfindung
mach ich gerne, sobald/falls was zurückkommt! Lesebestätigung haben sie leider nicht gesendet bisher...
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07.07.2009, 14:47Inaktiver User
AW: Restschuldversicherung und Abfindung
Hier nun die soeben eingegangene Antwort der Verbraucherzentrale.
Grundsätzlcih können sie natürlich über diesen Vertrag keine Auskunft geben; eine Einzelfallprüfung wollen sie kostenpflichtig vornehmen. Dennoch (Zitat aus der an mich gerichteten Email):
Das ist auch mein Eindruck aus den Versicherungsbedingungen gewesen, so dass meine Freundin wohl aufatmen wird. Herzlichen Dank nochmal für deine Hilfe, Wicht!Maßgeblich sind tatsächlich die Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zu Grunde liegen.Leistungsausschlüsse sind dort in der Regel nur im Hinblick auf Vorerkrankungen formuliert, so dass eine Abfindung einer Zahlung des Versicherers wohl nicht entgegensteht.
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07.07.2009, 17:17Inaktiver User
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09.10.2009, 05:43
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13.10.2009, 23:21Inaktiver User


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