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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sorry, aber gerade dieser Generation von Senioren nehme ich in tausend kalten Wintern nicht ab, daß sie in irgendeiner Art und Weise "hilflos" sind und sich nicht wehren können [...].
    Diese Bemerkung ist eine unverschämte Beleidigung einer ganzen Generation (von der die Frauen, bitte das nicht vergessen, die Städte wieder aufgebaut haben) und zeugt von Vorurteilen und geschichtlicher Unkenntnis.
    Geändert von ascalin (07.06.2009 um 16:40 Uhr) Grund: Zitat entsprechend der Änderung von Lara08s Beitrag angepasst

  2. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    @Tabetha: Da ich keine Lust habe, hier in diesem Strang OT zu diskutieren, habe ich mein Posting "entschärft"....

    An meiner Meinung ändert sich deshalb nichts und ich setze mich jetzt ganz heftig auf meine Finger, um Dir nicht entsprechend zu antworten.


    *kopfschüttelnd ab*


    Lara

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Nochmal ich.

    Wieso hilft die Tochter nicht?

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    PS zu oben, kann im Beitrag nicht geändert werden: Wäre eine solche Bemerkung über Ausländer gefallen, wäre hier eine Riesendiskussion zu Gange. Bedenkenswert.

    Wieso die Tochter nicht hilft - die Frage wurde mir leider auch nicht beantwortet. Wenn ich der Dame helfen würde, würde ich sicher auch die Tochter einbeziehen. Damit diese nicht noch einmal einen Rattenschwanz auslösen würde, um den ich mich dann kümmern müsste ...

  5. Moderation

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Hallo,

    vielleicht können wir nochmal auf die sachliche Ebene des Problem zurück kommen.

    Erstmal, was wurde beantragt ? Prozesskostenhilfe beantragt man regelmäßig nicht direkt beim Amtsgericht, sondern im Rahmen der Klage. Ich gehe also davon aus, dass es um Beratungshilfe geht.

    In welchem Bundesland spielt die Sache ? Die Gewährung ist nämlich durchaus unterschiedlich.

    Die erste Hilfe für die Frau wäre also, wenn sie jemand bei der Stellung des Beratungshilfeantrags unterstützen, bzw. begleiten würde.

    Dann folgt der Anwaltstermin - und zwar mit allen verfügbaren Unterlagen. Ob der Versicherungsmakler in Anspruch genommen werden kann, ist eine Frage des genauen Sachverhalts und kann sicher hier nicht im Forum geklärt werden.

    Und auch bei dem Anwalt bitte im Blick behalten, dass er - wenn Beratungshilfe gewährt wird - nur einen Betrag von maximal 70,- Euro bekommt. Der Streitwert und damit auch sein Haftungsrisiko ist jedoch beträchtlich höher. Beratungshilfe ist nämlich letztlich keine staatliche Hilfsleistung, sondern ein karitativer Akt des Anwalts. Es wäre daher unter Umständen sinnvoller, wenn man mit dem Anwalt ein niedriges, aber halbwegs angemessenes Honorar für die Beurteilung der Prozesschancen vereinbart. Dann verdient der Anwalt mehr als bei Beratungshilfe, man muss sich vor der Behörde nicht informationell nackig machen und erspart sich vorallem den Gang durch die Institutionen.

    Und dann wenn der Anwalt die Prozesschancen beurteilt hat, dann kann er Klage erheben und gleichzeitig auch PKH beantragen. Und grundsätzlich ist eine eigene Immobilie kein Grund keine PKH zu bekommen.

    Liebe Grüße

    promethea

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Beides, Prozesskostenhilfe sowie Beratungshilfe, sind staatliche Leistungen und werden insofern vom Steuerzahler/Staat getragen. Das ist wohl auch gut so, ich unterstelle Anwälten nämlich, eher wenig karitativ zu sein.
    Korrekt ist, dass der Anwalt die Prozesschancen überprüfen muss, da die Prozesskostenhilfe nur dann gewährt wird, wenn eine Chance auf den Gewinn des Prozesses besteht.

    Dies ist z. B. im Formular "Antrag Beratungshilfe" aufgeführt: "Die Beratungshilfe wird mit Mitteln bezahlt, die von allen Bürgern durch Steuern aufgebracht werden. Das
    Gericht muss deshalb sorgfältig prüfen, ob ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen.
    "
    Geändert von Tabetha (08.06.2009 um 12:02 Uhr)

  7. Moderation

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Hallo Tabetha,

    im vorliegenden Fall erhält der Anwalt via Beratungshilfe 30 oder 70,- Euro, wenn er die Unterlagen prüft und gegenüber der Staatskasse abrechnet und zusätzlich 10,- von der Mandantin.

    Beratungshilfe ? Wikipedia

    Wenn die Dame ohne Beratungshilfeschein zu ihm kommt, erhält er aufgrund des Streitwerts ein Honorar von rd. 500 Euro. Bei einer Erstberatung 214,- Euro.

    Ja ein Anwalt, der bei solchen Streitwerten auf Beratungshilfe abrechnet, hat eine soziale Ader. Beratungshilfe ist in kaum einem Fall kostendeckend. Deswegen machen es auch immer weniger Anwälte.

    PKH ist ein etwas anderer Fall, weil die sich zumindest an dem Streitwert orientiert, aber auch regelmäßig ein geringeres Honorar bringt als die Regelgebühren.

    Daher wenn der Dame effektiv und schnell geholfen werden soll, vergesst die Beratungshilfe und sucht euch schnell einen im dem Rechtsgebiet kompetenten Anwalt - also einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Und für die außergerichtliche Tätigkeit kann man dann ein pauschales Honorar vereinbaren, mit dem beide leben können.

    Liebe Grüße

    promethea

  8. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Das bei den meisten Wohngebäudeversicherungen Wasserrohrleitungen außerhalb des Hauses nicht mit versichert sind wenn nicht gesondert vereinbart, ist jetzt sicher nicht hilfreich, oder?

    Weil es hier um einen Bruch im Garten geht. Nur so nebenbei und zur besseren Einschätzung der Kosten würde ich den Vers-Vertrag auf diese nicht unerhebliche Kleinigkeit hin noch einmal überprüfen bevor ich ein Faß aufmache

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Wie ist denn der Stand der Dinge?

  10. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Zum Unterschied Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe wurde schon etwas gesagt.

    Für die Haftung sind meiner Meinung zwei Sachverhalte auseinanderzuhalten: Der Vertragsabschluß und das Telefonat nach dem Schaden:
    Ging es beim Vertragsabschluß auch um die Frage Absicherung Leitungswasserschaden (insbesondere, da dieser im alten Vertrag enthalten war) und kann dieses Gespräch beweissicher rekonstruiert werden.

    Beim Telefonat wird wichtig sein, was der Bearbeiter der Versicherung gesagt hat: Zwischen; "Kein Problem, wird alles bezahlt " und " Wenn sie es versichert haben und ein Schadensereignis im Sinne unserer Versicherungsbedingungen vorliegt, steht einer Zahlung - vorbehaltlich einer Prüfung der noch einzureichenden Unterlagen- nichts im Wege (oder so ähnlich)".

    lg
    clarag

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