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  1. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Zitat Zitat von Mr_McTailor Beitrag anzeigen
    Danke, Du hast es kurz und knackig den Damen hier erklärt wie die Rechtssprechung aussieht.

    Es ging bei meiner Threateröffnung ja eigentlich um die Frage der Prozesskostenübernahme. Das thema hat sich leider in die Versicherungsfrage geschaukelt, die eigentlich klar ist. Nur wird es hier leider einen Prozess geben, der halt finanziert werden muss.

  2. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Zitat Zitat von Bobbie Beitrag anzeigen
    Dein Zynismus ist wirklich unglaublich.

    Übrigens, der kleine Wasserschaden im Garten kostet über 8000 Euro. Also bestimmt keine Kleinigkeit.
    Die Kaltschnäuzigkeit einiger Antworten hier ist zum k.... !!!
    Ich finde es toll,das du dich da engagierstLeider kann ich hier nichts Sachliches beitragen,will mich aber schlau machen; wozu ist der kleine Bruder Jurist.......

  3. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    P.S. einiges Konstruktives wurde ja schon geschrieben;
    aber die Rechtslage in D ist nicht sonderlich human,mit Leuten die
    nicht genug Chuzpe haben,ihre "Ansprüche" zu erkämpfen.Ich versuche seit Längerem,für eine Dame,auch Ü 80,die ihr Leben lang gearbeitet hat und dafür mit 600 u. paar Cent Rente "belohnt" wird,eine GEZ-Gebührenbefreiung zu erreichen; rate mal,mit wieviel "Erfolg"......

  4. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Zitat Zitat von Bobbie Beitrag anzeigen
    Es wurde ihr und einer Bekannten (45 Jahre) telefonisch zugesagt, dass der Schaden übernommen wird, da sie angeblich versichert sei.
    Hallo Bobbie,

    was ich als Laie daran nicht verstehe: Sie hat doch keine "Handlung aufgrund dieser Aussage" unternommen - also, sich in falscher Sicherheit wiegend ... die Reparatur war unumgänglich?
    Oder hätte man irgendwie eine "kleine Lösung" finden können, wenn sie gewusst hätte, diese Schäden sind nicht versichert?

    (... ist jetzt für mein Denken die wesentliche Frage; ich habe gelesen, Dir geht es in erster Linie um die Prozesskostenhilfe - es interessiert mich nur.)

    Hoffe auf eine gute Lösung, T.
    "Eine Treppe: Sprechen - Schreiben - Schweigen"mmmmmmmmmmKurt Tucholsky

  5. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Beratungs- und Prozesskostenhilfe

    Hinweisblatt und Beratungshilfeantrag

    Hinweisblatt und PKH-Antrag

    Hilf der alten Dame beim Ausfüllen und Belege zusammensuchen, bring den Beratungshilfeantrag und die Belege mit ihr zum zuständigen Amtsgericht. Wenn sie Beratungshilfe bekommt, gehe mit ihr und dem Berechtigungsschein zum Anwalt und nimm den ausgefüllten PKH-Antrag nebst Belegen gleich mit.

    Damit wirst Du ihr am meisten helfen können.

    PKH gibt's übrigens a) mit b) ohne Ratenzahlung - kommt auf die jeweiligen Verhältnisse an.

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Hallo Bobbie,

    Wird die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, ist hiergegen ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO möglich. Der ablehnende Beschluss hat eine Begründung zu erhalten, aus welcher sich ergibt, ob das Gericht meint, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat oder sie mutwillig erscheint bzw. der Antragsteller in der Lage ist, aus eigenen Mitteln seine Prozessführung zu finanzieren. Für die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe werden von den Gerichten keine Gerichtskosten erhoben.
    Quelle: Wikipedia
    Das wäre eine Möglichkeit.

    Zu bedenken ist allerdings, dass Prozesskostenhilfe nur gewährt wird, wenn im Streitfall auch Aussicht auf Erfolg besteht.

    Leider konnte ich keinerlei Quelle finden, die besagt, dass Haus- und Grundbesitz (gleich welcher Größe) bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe außer Acht gelassen wird.

    Da die angeschnittenen versicherungsrechtlichen Fragen meiner Meinung nach nicht ganz so eindeutig bzw. beweisbar sind - ich meine hier den Abschluss des neuen Versicherungsvertrags unter Ausschluss der Leitungswasserversicherung - würde ich euch empfehlen, um eventuell hohe Gerichtskosten zu vermeiden, euch an einen Ombudsmann für das Versicherungswesen (www.versicherungsombudsmann.de) zu wenden, der für Verbraucher kostenlos ist.

    Inwieweit telefonische Zusagen eines Sachbearbeiters zu einer Schadensregulierung verbindlich sind, kann ich nicht beurteilen.

    Im übrigen würde ich mich freuen, wenn wir hier wieder bei einem sachlichen Ton bleiben könnten, ohne andere User zu be- oder verurteilen.

    Es geht hier nun mal um Rechtslagen und Rechtsfragen, und ob davon nun eine ältere Dame oder ein junger Spund betroffen sein sollte, sollte keine Rolle spielen.

    LG ascalin
    Geändert von ascalin (04.06.2009 um 00:21 Uhr) Grund: Vergessen, Quelle des Zitats anzugeben
    Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.

    Chinesisches Sprichwort


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  7. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    ein guter Anwalt kümmert sich gleich darum, dass seine Mandanten Prozesskostenhilfe bekommen und schickt sie nicht zum Gericht. Ich hab schon einige Prozesse geführt und jedesmal hat mein Anwalt das erledigt.
    Ein guter Anwalt sagt seinen Mandanten auch, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Die Gewährung von PKH hängt nämlich unter anderem nicht unerheblich von den Erfolgsaussichten ab.
    Bei dem Fall der alten Dame sehe ich das leider nicht. Es mag sich zynisch anhören, aber sie hätte eben den neuen Versicherungsvertrag lesen sollen. Oder die Tochter, die das eingefädelt hat. Versicherungsgesellschaften sind im Allgemeinen recht hartherzig, erst recht, wenn es sich bei den Versicherten um Leute handelt, die finanziell angreifbar sind. 8000€ sind natürlich happig. Da muss eine alte Frau lange für stricken.
    Man kann natürlich jetzt vom hohen Ross seiner 100.000€ Jahreseinkommen urteilen, dass Habenichtse eben kein Wohneigentum haben sollen. Die gehören in eine klitzekleine Mietwohnung und wenn sie sich das auch nicht leisten können eben unter die Brücke.

  8. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Ich verstehe das so, als sei die PKH auch nicht ordnungsgemäß beantragt und abgelehnt worden, sondern die Dame ist "einfach mal vorbeigegangen und hat gefragt".
    Ich ging bisher auch davon aus, dass der Anwalt die Beantragung übernimmt (im Scheidungsfall einer Bekannten war das auch so), allerdings wird das wohl kein Anwalt der Verbraucherberatung machen.
    Bevor man also über den Sozialstaat meckert, eine Bresche, in die viele gerne schnell schlagen, sollte man den nun einmal notwendigen Papierkram ordnungsgemäß erledigen. Dann klappt es vielleicht auch mit der Prozesskostenhilfe.
    Aber bitte daran denken: Wenn die Klägerin den Prozess verliert, muss sie auch die Kosten der Gegenseite tragen. Daran ändert auch die PKH nichts.

    Den Hinweis bezüglich des selbstbewohnten Eigentums finde ich auf vielen AG und Anwaltsseiten. Allerdings auch die Entscheidung eines OLG, dass die Aufnahme einer Hypothek zur Finanzierung eines Prozesses zumutbar sein kann.
    Geändert von Tabetha (04.06.2009 um 06:46 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Hallo,

    ich würde es genauso machen wie Junifrau - zuerst mal Beratungshilfe beantragen, dazu mit allen Belegen über monatliche Einnahmen/Ausgaben zum Amtsgericht gehen, mit dem ausgestellten Beratungsschein einen Anwalt aufsuchen, der wird dann auch PKH beantragen bzw. wird man der alten Dame dort behilflich sein.
    Ich kann auch nicht nachvollziehen, weshalb ihr keine PKH zustehen sollte, nur weil sie ein Haus hat - da hat sie monatliche Ausgaben, die sie belegen kann. Wie schon gesagt, gibt es ja auch Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung - da wäre der guten Frau ja auch schon geholfen.

    LG
    rolu

  10. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Na ja, ob mit der Ratenzahlung so geholfen wäre ... Die gängige Mindestrate bei Behörden liegt üblicherweise bei 50 EUR. Schon die 40 EUR für den Anwalt haben der Dame weh getan. Was ich mir durchaus denken kann. Dann noch gedachte 50 EUR + im schlimmsten Falle noch Kosten, wenn der Prozess verloren wird + die Rechnung, die zu bezahlen ist. Na herzlichen Glückwunsch.
    Ich würde vermutlich die Rechnung über eine Hypothek ausgleichen, dann hätte die später erbende Tochter, die die Mutter da reingeritten hat, auch etwas davon ...

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