@ Tabetha
Es wurde ihr und einer Bekannten (45 Jahre) telefonisch zugesagt, dass der Schaden übernommen wird, da sie angeblich versichert sei.
Es soll hier nicht die Immovers. zahlen, sondern die Betriebshaftpflicht der Versicherungagentur!!!!! Wegen falscher Auskunft und Beratungspflicht. Laut Verbraucherschutzanwalt sähe es in diesem falle gut aus.
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03.06.2009, 18:58
AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt
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03.06.2009, 19:02
AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt
Das mit dem Haus sehe ich auch anders. Man kann nicht von alten Leuten erwarten, dass sie das Haus aufgeben, in dem sie Jahrzehnte gelebt haben und das ihr einziges Vermögen darstellt.
Man kann aber auch nicht erwarten, dass eine Dame aufgrund ihres Alters eine Versicherungsleistung erhält, auf die sie keinen Anspruch hat. Oder?
Mit der Tochter ist sie schlecht beraten. Aber da hilft auch keine Versicherung.
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03.06.2009, 19:02
AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt
danke Schnarchstop
, genauso fassungslos bin ich. Aber wir Fassungslosen sollen ja ins dazugehörige Forum. 
Ich bin echt entsetzt, was hier abgeht. Hätte ich wirklich mit meiner Frage nicht erwartet. Da will man einem alten Menschen helfen und dann solch harte und altersfeindliche Argumentationen. Nein danke.
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03.06.2009, 19:07
AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt
Ich denke nicht, dass die Verbraucherberatung hier im Recht ist. Wir reden hier nämlich nicht von der Beratungspflicht, sondern einem existierenden Vertrag, den die Versicherungsnehmerin hätte einsehen können.
Nach meinem Kenntnisstand - eine Anwältin möge mich ggf. korrigieren - sind telefonische Aussagen so gut wie nie rechtsverbindlich. Das würde vermutlich auch Prozesslawinen nach sich ziehen (meine Krankenkasse hat aber am Telefon gesagt, dass sie die Schönheits-OP für 20.000 EUR bezahlt ...).
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03.06.2009, 19:10
AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt
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03.06.2009, 19:13
AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt
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03.06.2009, 19:17
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03.06.2009, 19:18
AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt
schlechte Technik
>
schlechte Laune
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03.06.2009, 19:20
AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt
Übrigens: "Volle Prozesskostenhilfe erhält, wer nicht mehr als den Sozialhilfesatz zur Verfügung hat und keine Ersparnisse über 2.000,-- Euro. Ein selbst genutztes Haus oder die Eigentumswohnung bleibt bis zu einer bestimmten Größe unberücksichtigt."
Vielleicht sollte mal einfach jemand mit ihr zum Amt gehen - pardon, aber das scheint mir effektiver zu sein.Geändert von Tabetha (03.06.2009 um 19:28 Uhr)
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03.06.2009, 19:33
AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt
Sie muss den Anwalt aus ihrem schmalen Budget nun selbst zahlen.
Deshalb war sie ja vor dem Anwaltstermin beim Amtsgericht um diesen Kosten aus dem Weg zu gehen. Sie kann es sich einfach nicht leisten.
Der Anwalt vom Verbraucherschutz hat 40 Euro gekostet. Für Frau XY ist dies ein Vermögen.


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Kraaf


