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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    @ Tabetha
    Es wurde ihr und einer Bekannten (45 Jahre) telefonisch zugesagt, dass der Schaden übernommen wird, da sie angeblich versichert sei.

    Es soll hier nicht die Immovers. zahlen, sondern die Betriebshaftpflicht der Versicherungagentur!!!!! Wegen falscher Auskunft und Beratungspflicht. Laut Verbraucherschutzanwalt sähe es in diesem falle gut aus.

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Das mit dem Haus sehe ich auch anders. Man kann nicht von alten Leuten erwarten, dass sie das Haus aufgeben, in dem sie Jahrzehnte gelebt haben und das ihr einziges Vermögen darstellt.
    Man kann aber auch nicht erwarten, dass eine Dame aufgrund ihres Alters eine Versicherungsleistung erhält, auf die sie keinen Anspruch hat. Oder?

    Mit der Tochter ist sie schlecht beraten. Aber da hilft auch keine Versicherung.

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Zitat Zitat von schnarchstop Beitrag anzeigen
    Die Dame ist 81 !

    Ich bin echt fassungslos, soviel Selbstgerechtigkeit und Härte hätte ich nicht erwartet.
    danke Schnarchstop , genauso fassungslos bin ich. Aber wir Fassungslosen sollen ja ins dazugehörige Forum.

    Ich bin echt entsetzt, was hier abgeht. Hätte ich wirklich mit meiner Frage nicht erwartet. Da will man einem alten Menschen helfen und dann solch harte und altersfeindliche Argumentationen. Nein danke.

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Ich denke nicht, dass die Verbraucherberatung hier im Recht ist. Wir reden hier nämlich nicht von der Beratungspflicht, sondern einem existierenden Vertrag, den die Versicherungsnehmerin hätte einsehen können.
    Nach meinem Kenntnisstand - eine Anwältin möge mich ggf. korrigieren - sind telefonische Aussagen so gut wie nie rechtsverbindlich. Das würde vermutlich auch Prozesslawinen nach sich ziehen (meine Krankenkasse hat aber am Telefon gesagt, dass sie die Schönheits-OP für 20.000 EUR bezahlt ...).

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Zitat Zitat von Tabetha Beitrag anzeigen
    Ich denke nicht, dass die Verbraucherberatung hier im Recht ist. Wir reden hier nämlich nicht von der Beratungspflicht, sondern einem existierenden Vertrag, den die Versicherungsnehmerin hätte einsehen können.
    Nach meinem Kenntnisstand - eine Anwältin möge mich ggf. korrigieren - sind telefonische Aussagen so gut wie nie rechtsverbindlich. Das würde vermutlich auch Prozesslawinen nach sich ziehen (meine Krankenkasse hat aber am Telefon gesagt, dass sie die Schönheits-OP für 20.000 EUR bezahlt ...).
    Wenn aber die Versicherungsagentur diessselbe Aussage zu einer nicht verwandtschaftlichen Zeugin (sprich:neutrale Person) gemacht hat.... Deshalb ist lt. Anwalt angeblich eine reelle Chance da, das die Betirebshaftpflicht der Agentur zahlen muss.

  6. gesperrt

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Zitat Zitat von Bobbie Beitrag anzeigen
    Ich würde Eure Hilfe benötigen.

    Ich kenne eine alte Dame (81) mit einer Rente von unter 700 Euro, die ein renovierungsbedürftiges altes kleines Haus ihr Eigen nennt.

    Folgendes ist passiert:

    Im Haus (bzw. Garten) war ein Wasserrohrbruch, der ein Eingreifen von 2 Fachfirmen nötig machte. Sie rief hier ihren Versicherungsagenten an (Zeuge hatte das Gespräch auch mitbekommen) und dieser teilte ihr mit, dass der Schaden bezahlt würde und die Rechnungen an ihn geschickt werden sollten.

    Das Ende vom Lied war, dass keine Leitungswasserversicherung bestand und die Versicherung nicht zahlen will.

    Also muss sie einen Anwalt konsultieren um zu ihrem Recht zu kommen (falsche Beratung bei Abschluss und falsche Zusage im Schadenfall).

    Sie ging auf Anraten ihrer Tochter zum Amtsgericht und wollte Prozesskostenhilfe beantragen. Der SB war sehr unfreundlich und sagte, sie solle alle Unterlagen rausrücken, was sie auch tat (Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Rentenbescheide und Sparbuch von 1.000 Euro Guthaben).

    Er fegte sie an und sagte, sie habe doch ein Haus. Daraufhin sagte sie, ja das schon, aber ich kann ja nicht vom Putz den anwalt bezahlen. außerdem ist es ein sehr altes Haus (30er Jahre) und stark renovierungsbedürftig.

    Er wurde total pampig und daraufhin war die alte Dame so geschockt und ging ohne etwas erreicht zu haben, nach Hause. Sie ist gerade eh sehr fertig und nervlich am Ende wegen der Angelegenheit des Wasserschadens, den sie ja nicht bezahlen kann.

    Wisst Ihr, wie das mit der Prozesshilfe vonstatten geht? Kann ja nicht sein, dass solch armen Menschen hier in unserem Sozialstaat nicht geholfen wird.

    LG Bobbie


    Kann man die Sache evtl. anders angehen ?

    Wie hoch ist denn der Rechnungsbetrag ? Da könnten sich doch einige zusammentun und die Dame unterstützen. Ich würde 100 E dazugeben.

    Mit "hätte" "wäre" "selbst schuld" ist niemandem geholfen, da sind wir uns ja einig.

    Grüsse

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Zitat Zitat von Bobbie Beitrag anzeigen
    Wenn aber die Versicherungsagentur diessselbe Aussage zu einer nicht verwandtschaftlichen Zeugin (sprich:neutrale Person) gemacht hat.... Deshalb ist lt. Anwalt angeblich eine reelle Chance da, das die Betirebshaftpflicht der Agentur zahlen muss.
    Es hat also bereits ein Anwalt geprüft? Wofür braucht ihr dann noch Beratungshilfe? Denn um die geht es hier ja wohl zunächst einmal oder?

    Kraaf
    aufgewacht und umgezogen: befriendsonline.net

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    schlechte Technik > schlechte Laune


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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Übrigens: "Volle Prozesskostenhilfe erhält, wer nicht mehr als den Sozialhilfesatz zur Verfügung hat und keine Ersparnisse über 2.000,-- Euro. Ein selbst genutztes Haus oder die Eigentumswohnung bleibt bis zu einer bestimmten Größe unberücksichtigt."

    Vielleicht sollte mal einfach jemand mit ihr zum Amt gehen - pardon, aber das scheint mir effektiver zu sein.
    Geändert von Tabetha (03.06.2009 um 19:28 Uhr)

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    AW: Prozesskostenhilfe für alten Dame wurde abgelehnt

    Zitat Zitat von Kraaf Beitrag anzeigen
    Es hat also bereits ein Anwalt geprüft? Wofür braucht ihr dann noch Beratungshilfe? Denn um die geht es hier ja wohl zunächst einmal oder?

    Kraaf
    Sie muss den Anwalt aus ihrem schmalen Budget nun selbst zahlen.

    Deshalb war sie ja vor dem Anwaltstermin beim Amtsgericht um diesen Kosten aus dem Weg zu gehen. Sie kann es sich einfach nicht leisten.

    Der Anwalt vom Verbraucherschutz hat 40 Euro gekostet. Für Frau XY ist dies ein Vermögen.

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