Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 11
  1. User Info Menu

    Offenbarungseid

    Hallöchen,

    ich habe mal ein paar Fragen zum Offenbarungseid.

    Ein Bekannter hat vor einigen Tagen den OE geleistet. Er wurde u.a. gefragt ob er in den letzten fünf Jahren Vermögen hatte (Haus etc.). Nun ist die Sache so, er hatte bis letztes Jahr noch ein Haus was er aber vor ca. einem halben Jahr an seine frühere Frau überschrieben hat. Er hat dies dem Gerichtsvollzieher auch wahrheitsgemäß angegeben. Der wollte demzufolge wissen wo sich das Objekt befindet und nahm dies in dem Fragebogen auf. Nun mal meine Frage, kann ihm da noch irgendwas passieren bzw. hat er da irgendwelche Nachteile zu erwarten? Uns warum wird gefragt ob man in den letzten fünf Jahren Vermögen hatte?

    lg Blacky

  2. User Info Menu

    AW: Offenbarungseid

    Wenn die Überschreibung erfolgte, um Gläubiger zu benachteiligen, kann das üble Folgen haben. Wenn die Ex-Frau zudem wusste, dass sie das Haus aus diesem Grund erhält, kann es auch üble Folgen für sie haben.
    Es bleibt den Gläubigern nun belassen, über diese Angaben zu stolpern und ggf. eine Anzeige zu erstatten.
    Da zu dem genannten Zeitpunkt abzusehen war, dass Schulden zu zahlen sind, eine EV nicht einfach innerhalb von 6 Monaten aus dem Himmel fällt und dann einfach Vermögen (das einen ja eventuell tatsächlich in die Lage gesetzt hätte, seine Schulden zu zahlen, wie es sich gehört) verschoben worden ist ... Als Gläubiger würde ich ihn anzeigen und zu meinen Bekannten würde er sowieso nicht mehr gehören.

  3. User Info Menu

    AW: Offenbarungseid

    Hallo,

    zunächst mal danke für die Antwort. Also, Gäubiger ist zunächst mal das Jugendamt wegen offener Unterhaltsforderungen. Das Haus war eh noch nicht komplett abbezahlt. Für die Überschreibung hat der Bekannte nicht bekommen. Naja, ich gehe aber davon aus das die ehemalige Frau von den offenen Unterhaltsforderungen wusste. Wer könnte denn das ggf. anfechten? Aber wissentlich hat er es sicher nicht getan. Er hat es ja im Grunde nur gutgemeint,weil daß Kind im Haushalt der ehem. Frau wohnt. Er wollte das Haus vor einem halben Jahr zwangsversteigern lassen,hat die dann aber zurückgenommen.
    Geändert von BlackyLawless (18.05.2009 um 14:37 Uhr)

  4. User Info Menu

    AW: Offenbarungseid

    Warum bezahlt der Bekannte nicht für die Kinder, die er gezeugt hat?

  5. User Info Menu

    AW: Offenbarungseid

    Weil nicht genügend bzw. kein Einkommen hat. (bezieht z.Zt. soviel ich wei Krankengeld)

    lg

  6. User Info Menu

    AW: Offenbarungseid

    Eine Möglichkeit wäre der Verkauf des Hauses gewesen. Und dann die Schulden zahlen ... Warum er das wohl nicht gemacht hat ...

    Beim Jugendamt kann man nachweisen, dass man nicht zahlungsfähig ist. Da bedarf es eigentlich keiner eidesstattlichen Versicherung.
    Nach meiner Meinung hat er Vermögen verschoben. Und dass bei einem Gläubiger, der eine Behörde ist. Das ist ziemlich dumm ...

  7. User Info Menu

    AW: Offenbarungseid

    Warum will der "Offenbarungseidler" denn seine Schulden nicht bezahlen??
    Zähl mal bis zehn, ich brauch 'ne Stunde Ruhe.

  8. User Info Menu

    AW: Offenbarungseid

    Das Haus war doch eh noch nicht bei der Bank abbezahlt und schliesslich hat er es ja an die Ex-Frau der Mutter des Kindes überschrieben.

  9. User Info Menu

    AW: Offenbarungseid

    Das ändert aber ja nichts daran, dass er Vermögen vor seinen Gläubigern"gerettet" hat.

    Auch ein nicht abbezahltes Haus hat einen Wert; üblicherweise liegt dieser über dem Restsaldo des Kredites. Wer hat denn die Gebühren für die Eigentumsumschreibung (Notar, Grundbuchamt, ...) bezahlt? Hat die Ex den Kreditvertrag übernommen?

    Klingt irgendwie alles total merkwürdig...
    Zähl mal bis zehn, ich brauch 'ne Stunde Ruhe.

  10. User Info Menu

    AW: Offenbarungseid

    Die gesamten Kosten (Grundbuchamt,Notar etc.) hat die Exfrau übernommen,da der Bekannte eh kein Geld hatte. Im Kreditvertrag ist der Bekannte aber immer noch involviert,daß geht aus dem Überschreibungsvertrag hervor. Im übrigen wusste sie ja davon das der Bekannte Schulden hat und bezieht von daher UVG.

    lg
    Geändert von BlackyLawless (19.05.2009 um 09:37 Uhr)

Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •