Du möchtest doch aus der "Illegalität" wieder herauskommen. Deine Angst ist nicht ganz unbegründet, was die Vorrednerinnen gesagt haben, sehe ich auch so.
Aber man kann nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und wenn man dann wieder auftaucht, erwarten, dass alle das Köpfchen nun kraulen.
Geh zur Schuldnerberatung, lass dich beraten. Der Kopf wird keinem abgerissen. Wenn du arbeitest, bist du pfändbar? Dann wird mit dem Gläubiger eine Ratenvereinbarung getroffen - dann brauchst du auch keine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Dann droht auch keine Haft, wenn keine Straftaten, die auch schon angesprochen worden sind, dazukommen.
Die Ordnungswidrigkeit, dass du dich nicht gemeldet hast, ist sicher dein kleinstes Problem.
Antworten
Ergebnis 11 bis 17 von 17
Thema: Schulden und Angst
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31.05.2009, 10:15
AW: Schulden und Angst
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31.05.2009, 12:19Inaktiver User
AW: Schulden und Angst
honey hat sich schon lange nicht mehr gemeldet, hoffentlich ist ihr nichts passiert
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10.09.2009, 17:45
AW: Schulden und Angst
.Und zwar genau "weil" Schulden vorliegen
Nein eben nicht.Das wäre dann nicht weil Schulden vorliegen,sondern weil man der "Einladung" zur EV nicht gefolgt ist.
Also nicht wegen Schulden,ein feiner, aber wichtiger Unterschied, besonders in Bezug auf die Rechtsberatung.Viele Gruesse
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10.09.2009, 23:19Inaktiver User
AW: Schulden und Angst
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Deshalb hatte ich ja geschrieben "Natürlich kann ein Haftbefehl vorliegen, nämlich einer, um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen.
Das "Und zwar genau "weil" Schulden vorliegen" sollte heißen, dass die eV abgegeben werden soll/muss, eben weil Schulden vorliegen.
Ohne Schulden gäbe es keine Abgabe der eV - egal ob "freiwillig" oder über den Umweg des Haftbefehls.
Die Abgabe eV ist eine Folge der Schulden - der Haftbefehl ist eine Folge der Nichtabgabe der eV (die ohne Schulden auch nicht abgegeben werden müsste).
So besser?
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11.09.2009, 18:52
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16.09.2009, 09:59
AW: Schulden und Angst
Hallo,
ich hatte beruflich schon mit Inkassodiensten zu tun - ich nehme an, dass die Bank auch einen beauftragt hat. Die Inkassodienste machen bei "verschwundenen" Schuldnern in Abständen immer mal wieder einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern. Da bei einem Autokauf normalerweise größere Summen im Spiel sind, gibt man auch nicht so schnell wieder auf. Was heißt - es gibt schätzungsweise nicht gleich Ärger (wenn nicht eine E.V. fällig ist), aber in einem gewissen Zeitraum sicher. Darum würde ich Dir raten, Dich mit der Bank in Verbindung zu setzen und mit denen beraten, wie Du diese Schulden abzahlen kannst. Wenn Du sie überhaupt nicht zahlen kannst, die E.V. abgeben oder in die Privatinsolvenz gehen. Viel Glück
Kate
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16.09.2009, 21:40Inaktiver User
AW: Schulden und Angst
Nachdem sich die/der TE letztmals am 24.05.09 - also vor grob 4 Monaten - eingeloggt hat, dürfte sich die Sache wohl zwischenzeitlich erledigt haben....außer, sie/er würde unangemeldet mitlesen.


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