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  1. User Info Menu

    AW: das lässt mich nicht Schlafen.

    du hast dich dessen nicht erwehrt oder wehren können (keine Ahnung warum, weshalb, vielleicht gab es keinen Draht zu deinen Eltern oder so?)
    Nein ich musste recht früh lernen selber klarzukommen und hatte zu der Zeit niemanden an den ich mich hätte wenden können, bin sozusagen ein einzelgänger.

    Ich war bei der Verbraucherschutzzentrale gewesen und die konnten mir da überhaupt nicht weiterhelfen, da der Sachbearbeiter mit der geschichte offenbar völlig überfordert war.

    Ich habe nun aber die bestätigung vom Arbeitsamt das ich zu dem Zeitpunkt über die AOK Pflichtversichert gewesen bin und eine liste der Beiträge die an die AOK vom Arbeitsamt überwiesen worden sind.

    Und habe in den letzten Tagen fleißig das Sozialgesetz gebüffelt in dem die regelungen für das Opferentschädigungsgesetz geregelt sind.

    Mit dem Tipp das es ein Opferentschädigungs gesetz gibt, habt ihr mir schon sehr geholfen denn das habe ich in diesen Thread das erste mal gelesen.

    Ich habe auch schon den entsprechenden Antrag dafür ausgedruckt sowie den vordruck für die entbindung der ärztlichen schweigeplficht da sich die behörde für Soziales genaue infos einholt.

    Das gesetz besteht seit 1976 und wurde 1985 nur etwas abgeändert, da die sache 1994passiert ist, passt der Zeitrahmen schon mal, auch die kriterien für einen Ausgleich sind geschaffen.


    Es wird einen nur verwehrt wenn man mitglied einer Kriminellen vereinigung war / ist oder eine verletzung durch ein Auto oder Brille etc. erlitten hat.
    Dies trifft bei mir nicht zu.

    Über eine gewisse Frist habe ich beim OEG nichts finden können.

    Ich reiche den Antrag die Tage ein, und dann heisst es hoffen.

    Einen Anwalt werd ich mir nicht nehmen, eben genau aus dem grund das die nur abzocken wollen und mit verbrechern möchte ich nichts zu tun haben, ich hab schon mal einen prozess gegen einen Anwalt ohne eigenen Anwalt gewonnen und kann es wieder schaffen.

    Ansonsten, ja, war es halt lehrgeld, ohne die Sache hätte ich wohl nie gesetzbücher gebüffelt, wenn das so weitergeht kann ich mich als Autodidakt Jurist bald beim BGH bewerben :D

    MfG

    Micha
    Geändert von Michel76 (06.05.2009 um 12:55 Uhr)

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    AW: das lässt mich nicht Schlafen.

    Ich finde es zumindest schon einmal gut, dass Du Dich jetzt darum kümmerst. Wenn das die einzige "Altlast" ist, dann sollte eine Regelung zu schaffen sein ...
    Viel Erfolg.

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    AW: das lässt mich nicht Schlafen.

    Wenn das die einzige "Altlast" ist, dann sollte eine Regelung zu schaffen sein ...
    Viel Erfolg.
    Jo ist die einzige schulden (alt)last, bin trotz mancher herber rückschläge die ich leider erleben musste recht bodenständig geblieben und habe nie völlig resigniert.

    Danke :-)

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    AW: das lässt mich nicht Schlafen.

    Hallo,
    ich arbeite bei einer Krankenkasse und kann Dir nur sagen: Bleib am Ball! Lass Dir einen Ausdruck Deiner Versicherungszeiten geben, die die AOK gespeichert und gleiche das mit Deinem Rentenversicherungskonto mal ab. Evtl. fehlt eine Meldung an die Krankenkasse!
    Sollte das Arbeitsamt eine Sperre verhängt haben, weil Du selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt hast, bist Du aber ab der 5. Woche wieder krankenversichert. Das Arbeitsamt zahlt zwar kein Arbeitslosengeld, aber der Krankenversicherungsschutz ist dann gegeben. Wenn Du vorher pflichtversichert warst hast Du einen sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch, der dann auch entstehende Kosten decken würde.
    Dazu muss man aber einige Fragebögen ausfüllen. 1994 ist natürlich auch schon lange her. Aber vielleicht kannst Du noch mal in deinen Unterlagen nachsuchen...
    Viel Erfolg!

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    AW: das lässt mich nicht Schlafen.

    Hi!

    Da dem Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen wurde, ist der Titel rechtsgültig. Da ist nichts mehr zu machen...

    Man kann lediglich auf Kulanz der Krankenkasse hoffen bzw. versuchen nachzuweisen, dass die Kasse zahlen musste. Allerdings dürften die Zinsen von 1994 bis jetzt immer noch auf Dir hängenbleiben.

    Sinnvoll wäre es, mal eine Schuldenberatung aufzusuchen und sich mit dem Gläubiger auf einen Betrag zu einigen, der dann ggf. in raten abgezahlt wird. Für eine Privatinsolvenz in die Forderung imho zu klein.

    Allerdings dürfte die Forderung schon zigmal verkauft worden sein, was die ganze Angelegenheit nicht einfacher macht...
    Jeder kann zaubern,
    jeder kann seine Ziele erreichen,
    wenn er denken kann,
    wenn er warten kann,
    wenn er fasten kann.

    Hermann Hesse, aus "Siddharta"

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