Hhm, kann man eigentlich einen Titel gegen einen - zum Zeitpunkt des Vorfalls - Minderjährigen erwirken? Ein Minderjähriger ist doch nicht voll geschäftsfähig, demzufolge - konnte das Krankenhaus, dem die Personalien bekannt waren, überhaupt davon ausgehen, dem Jugendlichen eine Rechnung zu schreiben? Ich denke eher nein.
Und noch einmal: Ist der Täter bekannt?
Antworten
Ergebnis 11 bis 20 von 25
-
29.04.2009, 11:32
AW: das lässt mich nicht Schlafen.
-
29.04.2009, 11:43
AW: das lässt mich nicht Schlafen.
Hallo,
mir scheinen die Ansprüche gegen die AOK, falls sie überhaupt bestehen, auf jeden Fall verjäht zu sein.
Wieso hast Du 15 (!) Jahre nichts unternommen?
Mandelblüte
-
29.04.2009, 11:48
AW: das lässt mich nicht Schlafen.
Nein der Täter wurde nicht ermittelt.
Und es wurde vollstreckt, es kam mal eine Gerichtsvollzieherin zu mir um sich eine EV unterzeichnen zu lassen, die aber nichts Pfändete und sich sonst auch überhaupt nicht für die Sachen in meiner Wohnung Interessierte.
1996 als der Titel erwirkt wurde war ich aber bereits 19 Jahre alt oder gilt das ab dem Zeitpunkt wo die Kosten verursacht wurden !?
Ich bin morgen auf jeden Fall beim Verbraucherschutz, heute haben die leider keine Öffnungszeiten.
Hallo Mandelblüte,Wieso hast Du 15 (!) Jahre nichts unternommen?
Weil ich erstens sehr lange von der Sache nichts gehört habe bis vor kurzem und zugegebener maßen auch auf Stur geschaltet habe " die bekommen nichts, nur über meine Leiche" und auch weitere Kosten gescheut habe.
Zudem hab ich mich einmal 2001 an einen Anwalt gewendet mit der Sache der mich abziehen wollte und direkt 400 - 500 Euro irgendwas im vorraus für die Sache haben wollte, und Anfing mir die Worte im Munde zu verdrehen, weil Er meinte es hätte breits eine Mandatschafft stattgefunden, gegen den hab ich dann einen Rechtsstreit geführt und glücklicherweise gewonnen habe, dannach hatte ich echt erstmal die Schnautze voll von Anwälten und Gerichten, das zog sich bis 2005, glücklicherweise ging das nur bis vors AG bis wohin ich mich selbst vertreten konnte.Geändert von Michel76 (29.04.2009 um 12:04 Uhr)
-
29.04.2009, 12:16Inaktiver User
AW: das lässt mich nicht Schlafen.
Sorry michel, aber deine Angaben sind so verworren.
Es hat offensichtlich jahrelang ein Rechtsstreit stattgefunden, bei dem entweder ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid gegen dich erwirkt wurde.
Aus einem sog. Titel kann 30 Jahre vollstreckt werden.
Einwendungen gegen den Titel können im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden.
Solltest du Ansprüche gegen die Krankenkasse haben, wären die höchstwahrscheinlich verjährt.
Vielleicht hättest du Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz - wenn denn irgendwie feststehen würde, dass du überhaupt Opfer einer Straftat wurdest (hierzu kannst du dich einmal an den "Weißen Ring" wenden).
Ansonsten: Was erwartest du hier? Wirklich helfen könnte dir ohnehin nur ein Anwalt - nach Sichtung deiner Unterlagen, denn deine Geschichte ist etwas schwer nachzuvollziehen.
-
30.04.2009, 10:01
AW: das lässt mich nicht Schlafen.
Mich würde schon der ein oder andere Aspekt interessieren (Minderjährigkeit, eventuell falsch gestellte Rechnung - bei Minderjährigkeit hätten die Eltern in Haftung genommen werden können/müssen und ein Zahlungsbefehl hätte gegen sie erwirkt werden müssen, warum zahlt eine Krankenkasse nicht, wenn jemand krankenversichert ist?).
Andererseits lässt die Sache - mal Anwalt kontaktiert, dann aber doch nicht, EV usw. - doch auf Dinge schließen, die hier eventuell nicht geäußert worden sind und eventuell auf Kleinigkeiten hinweisen könnten, die zusätzlich im Argen liegen.
Ich tippe auf: Krankenkasse war nicht bezahlt, es existierte keine Versicherung. Aus welchen Gründen auch immer.
Aber auch da: Es war ein minderjähriger Patient. ?
Wenn ich jetzt überlege, dass er zum Zeitpunkt des Rechnungserhaltes ca. 19 Jahre war - da war er überfordert (wir wissen ja, dass junge Frauen taffer sind als Männer ;- )). JETZT wäre es allerdings mal Zeit, langsam Licht ins Dunkel zu bringen. Sonst gibt es keine Nachtruhe mehr.
-
30.04.2009, 13:22
AW: das lässt mich nicht Schlafen.
Hallo Michel,
kann dir leider auch nicht weiterhelfen, als dir zu sagen: Es ist LEHRGELD, was du hier zahlst.
Ich denke auch, dass die Sache viel zu lange zurückliegt und somit in alle Richtungen verjährt (ausser der Titel natürlich nicht). Heute kannst du natürlich wütend sein über das Ganze und dass die tatsächlich nach so vielen Jahren sich erlauben das Geld einzufordern, aber Ursache ist sicherlich deine damalige jugendliche Unwissenheit und dass man tatsächlich gegen einen 17jährigen vorgegangen ist und du hast dich dessen nicht erwehrt oder wehren können (keine Ahnung warum, weshalb, vielleicht gab es keinen Draht zu deinen Eltern oder so?)
Ich würde mich trotzdem wie hier schon vorgeschlagen, mal an den Weissen Ring wenden. Vielleicht kann dir ja trotzdem noch irgendwie geholfen werden, weil du ja Opfer einer Straftat und minderjährig warst und somit ja nicht wissen konntest und musstest, wie man in solchen Sachen vorgeht?
Schlaflose Nächte musst du deshalb nicht haben. Es gibt soviel Ungerechtigkeit auf dieser Welt. Vielleicht brauchst du auch nur eine Gewissheit, dass die Sache eben sehr dumm gelaufen ist und du zahlst dieses Lehrgeld, aber vielleich gibts auch den Weg einer gütlichen Einigung mit dem Gläubiger, wenn du eventuell das Geld jetzt garnicht hast und du die EV ablegen müsstest, dann würden sie nie wieder was sehen oder aber du zahlst Summe x und sie sind damit zufreiden, weil mehr eben einfach nicht zu holen ist?
Zu einem Anwalt würde ich deswegen erstmal nicht rennen. Der verlangt auch nur Geld und freut sich bei einer Summe von 6.000 über seine Gebühren. Lass dich erstmal von einem Verein beraten oder auch vom Verbraucherschutz?
Viel GlückLiebe Grüsse
-
30.04.2009, 14:46
AW: das lässt mich nicht Schlafen.
Überleg dir auch mal ne Strategie, was Du machst, wenn sich an der Forderung nichts mehr ändern lässt. Selbstverständlich solltest Du den Sachverhalt klären, wie auch hier schon mehrmals angegeben:
1.) Warst du damals defintiv bei der AOK versichert oder nicht?
2.) Wenn nicht, ist es Deine Schuld oder hat hier jemand anderes etwas versäumt?
3.) Wenn jemand anderes Schuld war, ist hier auf dem Rechtswege noch was zu erreichen oder ist es verjährt?
4.) Hätte das im Fall des Falles das Sozialamt zahlen müssen?
5.) Kann man über eine Opferschutzorganisation einen Zuschuss erhalten?
Wenn das am Ende bei Dir bleibt, dann wirst Du prinzipiell um das Bezahlen nicht drumrum kommen. Hier bietet sich - je nach Einkommenssituation - ein Vergleich und/oder Ratenzahlung an.
Dass das Krankenhaus Dir gegenüber eine Leistung erbracht hat, die Kosten verursacht, die das Krankenhaus dann bezahlt sehen will, das sollte ja klar sein. Wenn man niemanden hat, der die Kosten übernehmen muss (Versicherung, Berufsgenossenschaft, Sozialamt, Haftpflicht des Täters etc. pp.), dann muss man das selber bezahlen. Auch wenn man das zurecht als ungerecht empfindet, dass jemand anderes für die Verletzung verantwortlich ist, man aber selber auf dem Schaden sitzen bleibt.
Für die Wut gibt es vielleicht über Opferschutzorganisationen Gesprächskreise, oder Du gehst mal ein paar Stunden zum Psychotherapeuten.
Für die Zukunft ein paar Tipps:
1.) Sturheit und Kopf in den Sand stecken sind i. d. R. sehr schlechte Strategien, egal um was es geht. Ich denke, das siehst Du heute auch so.
2.) M. W. haben einige Haftpflichtversicherungen eine Ausfallversicherung integriert, bei der Schaden, der Dir gegenüber entsteht, aber mangels Zahlungsvermögen des Verursachers oder mangels Ermittlung des Verursachers nicht bezahlt wird, von Deiner eigenen Haftpflichtversicherung mit abgedeckt ist.
-
30.04.2009, 15:04
AW: das lässt mich nicht Schlafen.
Wenn ein Minderjähriger arbeitslos wird, ist er eigentlich nicht automatisch wieder in der - sofern GKV-Mitglieder in der Familie - wieder in der Familienversicherung? Was zwar jetzt nichts daran ändern würde, weil die Versicherung sich auch nicht über eine Rechnung nach 10 Jahren freuen würde. Oder läuft das tatsächlich über Arbeitslosengeld (bei einem 17-jährigen, der ja höchstens 1-2 Jahre gearbeitet haben kann)?
-
04.05.2009, 10:52
AW: das lässt mich nicht Schlafen.
Schade, es hätte mich nun doch einmal interessiert, wie die Verbraucherberatung das einschätzt ...
-
05.05.2009, 18:56Inaktiver User
AW: das lässt mich nicht Schlafen.
Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es dumm war, dem Mahnbescheid nicht zu widersprechen.
Das Krankenhaus hatte ja offensichtlich eine berechtigte Forderung gegen dich (du bist dort schließlich behandelt und stationär aufgenommen worden).
Ggf. hättest du anschließend gegen deine Krankenkasse vorgehen können...aber auch hier die Frage, ob man letztendlich Recht bekommen hätte.
Jetzt -nach 15 Jahren- wirst du da vermutlich nix mehr reißen. Der Anspruch gegen die AOK (wenn wir davon ausgehen, dass er berechtigt wäre) wäre heute schon lange verjährt.


Zitieren

