So, nun habe ich noch einmal nachgeschaut. Auf dem Formular der EV steht das nicht mit den geänderten Vermögensverhältnissen. Allerdings kann der Gläubiger innerhalb der 3 Jahre bei Verdacht geänderter Vermögensverhältnisse eine erneute EV beantragen. Diese setzt ihn ja schließlich in Kenntnis über die Möglichkeiten, wo er ggf. "reinpfänden" kann. In dem o. g. Fall in die Gewinne (evtl. Ladenausstattung) bzw. - wie schon aufgeführt - er könnte die Insolvenz beantragen.
Zudem kann das weitere Schuldenmachen, so es geschieht, im Falle einer schon vorhandenen EV als Betrug gewertet werden.
Die Schulden bleiben zzgl. Zinsen bestehen und sie sind fällig. Insofern gehe ich davon aus, dass sie auch innerhalb der 3 Jahre bezahlt werden müssen, wenn plötzlich wieder Geld da ist. Die 3 Jahre lassen ja aufgrund der Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen (bis auf behördliche Angelegenheiten) eine gewisse Ruhe zu, um die Gläubiger nach und nach zu befriedigen.
Nun, ich bin nicht für Denunziantentum (obwohl es mir bei solchen Fällen durchaus in den Fingern juckt, ich würde keine Behördenanzeige starten aber ggf. durchaus einen Tipp an Gläubiger geben, z. B. wenn es sich um Handwerksfirmen handeln würde, mit denen ich auch arbeite) - aber Kontakt zu solchen Personen würde ich in keinem Fall halten. Wie ein Mensch mit Schulden umgeht sagt sehr viel über den Charakter aus. Auch, wofür und wie er Schulden macht. Und je nach Charakter sicher keine Person, die ich in meinem Umfeld haben möchte.
Antworten
Ergebnis 11 bis 15 von 15
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31.03.2009, 17:17
AW: Eidesstattl. Versicherung/Selbstverständigkeit etc.
Geändert von Tabetha (31.03.2009 um 18:12 Uhr)
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31.03.2009, 18:01
AW: Eidesstattl. Versicherung/Selbstverständigkeit etc.
Klare Worte, Tabetha.
Danke dafür und für Deine Ausführungen.
Ihr habt mir zu Klarsicht verholfen.
Es handelt sich wohl bei den Gläubigern meiner Bekannten sowohl um Firmen und Handwerksbetriebe, als auch um z.B. ehemalige Angestellte, die auch noch Forderungen offen haben. Ich weiß von mindestens einem, der in 100-Euro-Raten den Titel, den er gegen sie hat, abgestottert bekommt. (Auch er ist natüüüüüüüürlich der Buh-Mann, da er zwar den Prozess seinerzeit gewonnen hat, aber natürlich zu unrecht. *seufz*).
Die Würfel sind für mich gefallen.
Und ich werde mich da absolut und unwiederbringlich aus allen rausziehen.
Es war auch das, was mich am meisten belastete, nämlich, wie ich persönlich mit allem und in Folge dann auch mit ihr umgehen soll, ohne selbst moralisch irgendwie verwerflich zu handeln, indem ich sie verurteile oder meinen Kontakt wegen ihrer finanziellen Misere abbreche.
Aber vor allem Dein letzter Satz trifft es wohl, was ich dabei fühle:
der Umgang damit zeigt eben auch viel über den Charakter.
Auch ich war schon in finanziellen Schwulitäten, habe mich weißgott nicht wohlgefühlt damit, aber habe in dieser Zeit auch nicht über meine Verhältnisse gelebt und die Forderungen, die sich aus Leistungen ergaben, hinter meiner eigenen Bedürfnisbefriedigung oder einem überzogenen Lebenswandel eiskalt hintangestellt.
Ich daher, so denke ich, niemanden, der finanzielle Probleme hat, seien sie noch so groß. Aber der Umgang damit - und da hast Du sehr recht, Tabetha, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Danke Euch für die Fakten und aber vor allem auch für Eure anderen Hinweise.

Von daher wünsche ich denjenigen, die in diesem Unterforum schreiben und finanzielle Probleme haben, einen klugen und achtsamen Umgang damit und eben auch mit der "anderen Seite", sprich den Gläubigern, dieser Problematik.
LG
ibeik
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01.04.2009, 10:48
AW: Eidesstattl. Versicherung/Selbstverständigkeit etc.
Meines Erachtens nach ist das glasklarer Betrug, den sie da begeht. Sie bestellt seit Jahren Leistungen, die sie bezahlen kann (hohes Einkommen), aber nicht tut, was nahelegt, dass sie die von vornherein gar nicht bezahlen will. Die Frau endet mit hoher Sicherheit im Knast.
Pass auf, dass Du Ihr da bei nichts hilfst, sonst gilt: Mitgefangen, mitgehangen.
Soweit meine Meinung als juristischer Laie.
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01.04.2009, 11:40
AW: Eidesstattl. Versicherung/Selbstverständigkeit etc.
Was sie macht, nennt man Eingehungsbetrug und wird nach deutschem Strafrecht als Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.
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