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    AW: Eidesstattl. Versicherung/Selbstverständigkeit etc.

    So, nun habe ich noch einmal nachgeschaut. Auf dem Formular der EV steht das nicht mit den geänderten Vermögensverhältnissen. Allerdings kann der Gläubiger innerhalb der 3 Jahre bei Verdacht geänderter Vermögensverhältnisse eine erneute EV beantragen. Diese setzt ihn ja schließlich in Kenntnis über die Möglichkeiten, wo er ggf. "reinpfänden" kann. In dem o. g. Fall in die Gewinne (evtl. Ladenausstattung) bzw. - wie schon aufgeführt - er könnte die Insolvenz beantragen.
    Zudem kann das weitere Schuldenmachen, so es geschieht, im Falle einer schon vorhandenen EV als Betrug gewertet werden.
    Die Schulden bleiben zzgl. Zinsen bestehen und sie sind fällig. Insofern gehe ich davon aus, dass sie auch innerhalb der 3 Jahre bezahlt werden müssen, wenn plötzlich wieder Geld da ist. Die 3 Jahre lassen ja aufgrund der Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen (bis auf behördliche Angelegenheiten) eine gewisse Ruhe zu, um die Gläubiger nach und nach zu befriedigen.

    Nun, ich bin nicht für Denunziantentum (obwohl es mir bei solchen Fällen durchaus in den Fingern juckt, ich würde keine Behördenanzeige starten aber ggf. durchaus einen Tipp an Gläubiger geben, z. B. wenn es sich um Handwerksfirmen handeln würde, mit denen ich auch arbeite) - aber Kontakt zu solchen Personen würde ich in keinem Fall halten. Wie ein Mensch mit Schulden umgeht sagt sehr viel über den Charakter aus. Auch, wofür und wie er Schulden macht. Und je nach Charakter sicher keine Person, die ich in meinem Umfeld haben möchte.
    Geändert von Tabetha (31.03.2009 um 18:12 Uhr)

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    AW: Eidesstattl. Versicherung/Selbstverständigkeit etc.

    Klare Worte, Tabetha.
    Danke dafür und für Deine Ausführungen.

    Ihr habt mir zu Klarsicht verholfen.
    Es handelt sich wohl bei den Gläubigern meiner Bekannten sowohl um Firmen und Handwerksbetriebe, als auch um z.B. ehemalige Angestellte, die auch noch Forderungen offen haben. Ich weiß von mindestens einem, der in 100-Euro-Raten den Titel, den er gegen sie hat, abgestottert bekommt. (Auch er ist natüüüüüüüürlich der Buh-Mann, da er zwar den Prozess seinerzeit gewonnen hat, aber natürlich zu unrecht. *seufz*).

    Die Würfel sind für mich gefallen.
    Und ich werde mich da absolut und unwiederbringlich aus allen rausziehen.

    Es war auch das, was mich am meisten belastete, nämlich, wie ich persönlich mit allem und in Folge dann auch mit ihr umgehen soll, ohne selbst moralisch irgendwie verwerflich zu handeln, indem ich sie verurteile oder meinen Kontakt wegen ihrer finanziellen Misere abbreche.
    Aber vor allem Dein letzter Satz trifft es wohl, was ich dabei fühle:
    der Umgang damit zeigt eben auch viel über den Charakter.

    Auch ich war schon in finanziellen Schwulitäten, habe mich weißgott nicht wohlgefühlt damit, aber habe in dieser Zeit auch nicht über meine Verhältnisse gelebt und die Forderungen, die sich aus Leistungen ergaben, hinter meiner eigenen Bedürfnisbefriedigung oder einem überzogenen Lebenswandel eiskalt hintangestellt.

    Ich daher, so denke ich, niemanden, der finanzielle Probleme hat, seien sie noch so groß. Aber der Umgang damit - und da hast Du sehr recht, Tabetha, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Danke Euch für die Fakten und aber vor allem auch für Eure anderen Hinweise.



    Von daher wünsche ich denjenigen, die in diesem Unterforum schreiben und finanzielle Probleme haben, einen klugen und achtsamen Umgang damit und eben auch mit der "anderen Seite", sprich den Gläubigern, dieser Problematik.

    LG
    ibeik

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    AW: Eidesstattl. Versicherung/Selbstverständigkeit etc.

    Meines Erachtens nach ist das glasklarer Betrug, den sie da begeht. Sie bestellt seit Jahren Leistungen, die sie bezahlen kann (hohes Einkommen), aber nicht tut, was nahelegt, dass sie die von vornherein gar nicht bezahlen will. Die Frau endet mit hoher Sicherheit im Knast.

    Pass auf, dass Du Ihr da bei nichts hilfst, sonst gilt: Mitgefangen, mitgehangen.

    Soweit meine Meinung als juristischer Laie.

  4. Moderation

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    AW: Eidesstattl. Versicherung/Selbstverständigkeit etc.

    Zitat Zitat von Quirin Beitrag anzeigen
    Meines Erachtens nach ist das glasklarer Betrug, den sie da begeht.
    Was sie macht, nennt man Eingehungsbetrug und wird nach deutschem Strafrecht als Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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    AW: Eidesstattl. Versicherung/Selbstverständigkeit etc.

    Zitat Zitat von ibeik Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mein Beitrag könnte genauso gut unter "Sucht etc." gepostet werden, ich möchte meine Fragen aber zunächst einmal hier stellen ... in der Hoffnung auf einige Antworten, da ich mich in der Materie so gut wie nicht auskenne und meine Google-Suche keinen rechten Ansatz brachte.

    Eine sehr gute Bekannte von mir ist mit einem Einzelhandelsgeschäft selbständig, das im Grunde ganz gut zu laufen scheint.

    Es ist ihr ca. fünfter oder sechster Laden innerhalb der letzten 15 Jahre. Die Läden zuvor wurden jeweils von ihr z.B. wegen mangelnder Liquidität, Mietschulden bis zur Räumung etc. pp aufgegeben.

    In regelmäßigem Turnus gibt sie wohl die Eidesstattliche Versicherung ab, wenn sie die Vielzahl ihrer Gläubiger (private als auch geschäftliche offene Rechnungen) nicht befriedigen kann.
    Vor wenigen Jahren stellte eine größere Gruppe von Gläubigern wohl gemeinsam einen Antrag darauf, dass sie wieder einmal die Eidesstattliche Versicherung abgeben sollte. Zudem wurde Insolvenz beantragt. Dies konnte sie wohl irgendwie abwenden, nach ihrer Auskunft mir gegenüber handelt es sich alleine hierbei wohl um ca. 50 Gläubiger, die sich "zusammengetan" hatten, und um eine Summe von ca. 60.000 Euro, die noch heute offensteht.

    Weitere Gläubiger (Bank, Firmen, die Leistungen oder Waren für ihren Laden und für sie privat lieferten) hängen ihr wohl auch aktuell an den Hacken, die sie teilweise dann irgendwann aus den aktuellen Tageseinnahmen befriedigt oder zunächst mal ins Leere laufen lässt. (Mit der Begründung mir gegenüber, sie müsse ja erst wieder im nächsten Jahr die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Bis dahin habe sie "Luft" und Ruhe).

    Ich halte die gesamte Haltung für mehr als bedenklich. (Von moralischen Momenten einmal abgesehen). Denn vor allem gibt es dabei nicht nur das Problem, dass sie keinerlei Rücklagen bildet, sondern auch noch meiner Auffassung nach schwer kaufsüchtig ist.
    Im Grunde genommen könnte sie sich mit einem monatlichen Reingewinn von ca. 4.500 Euro auch diese Bedürfnisse befriedigen, wenn nicht die Gläubiger und deren Interessen auf der anderen Seite wären. Aber dies ist nochmal ein anderes Thema.

    Meine Frage nun an Euch, da ich hier absolut kein gutes Gefühl mehr habe, dass sie sich in derselben Manier wie seit Jahren in der Vogel-Strauß-Taktik durchhangelt:

    Neulich sagte sie zu mir, dass das Schlimmste, was passieren könnte, der Umstand wäre, ihre Gläubiger erführen davon, dass sie im Grunde ein sehr gutes Einkommen hat und auf ziemlich großem Fuße lebt.
    Mein Kenntnisstand in Sachen Eidesstattliche Versicherung ist (lt. google) allerdings, dass diese nur eine Momentaufnahme der aktuellen Finanz-, Vermögens- und Einkommenslage am Tag der Eidesstattlichen Versicherung ist.
    Was trifft nun zu?
    "Darf" sie überhaupt ihren erzielten Gewinn einfach so nach Gutdünken verjubeln oder erwächst ihr aus der Eidesstattlichen Versicherung heraus die Pflicht, die unbefriedigten Gläubiger zu bedienen?

    Ich kenne mich da überhaupt nicht aus. Mein Gefühl sagt allerdings, dass es hier zum großen Showdown kommen könnte.

    Noch ist es bei mir so, dass ich ihr in irgendeiner Form helfen möchte, gewisse Verhaltensweisen zu ändern und es nicht zum Äußersten kommen zu lassen. Ja, ich weiß, dass jeder seines Glückes Schmied ist und man niemanden mit Zureden zu einem veränderten Verhalten zwingen kann.
    Ich sehe hier - rein gefühlsmäßig - u.U. den großen Showdown heranrollen. Aber dies ist, wie gesagt, nur reine Intuition. Ich kann mich auch irren.

    Allerdings hatte sie mich vor wenigen Wochen gebeten, sie zu ihrem Steuerberater zu begleiten, weil sie diese Dinge eh nicht so kapiere und im Grunde ihr das alles lästig sei. Ich sollte mit ihr gemeinsam und dem Steuerberater ihre aktuelle Situation (einige eigentlich weniger relevante Details) durchsprechen.
    Der Steuerberater meinte, dass er sie eindringlich warne und bitte, endlich diszipliniert ihre Geschäfts zu führen. Er sehe in diesem Laden jetzt ihre letzte Chance. Zumal im nächsten Frühjahr eine Steuerzahlung in Höhe von 10 k sowie kurz drauf weitere 10 k fällig seien.
    Ich riet ihr daraufhin, im Monat alleine hierfür mindestens 1.000 Euro (eher mehr) zur Seite zu baggern.
    Sie meinte, sie habe bislang immer ihren Kopf irgendwie aus der Schlinge gezogen. Das würde schon alles werden ...

    (Am Rande sei angemerkt, dass sie nebenbei noch Privatkredite an einen Herrn vergibt, von dem sie sich mehr verspricht, der allerdings auf dieser Ebene schon mehrere Frauen ausgenommen und nahzu ruiniert hat. Auch das wäre ein Thema für sich und fände eher Raum im Sucht-Forum. *seufz*)

    Dieses Posting hier stellt einen Versuch für mich dar, abzuwägen, ob ich mich noch in irgendeiner Form an ihrem Leben interessiert zeigen sollte oder ob ich mich insgesamt als Ratgeber, befreundete Bekannte etc. aus allem herausziehen sollte, weil es mir witzigerweise schlechter damit zu gehen scheint als ihr selbst. (Aber dies ist nicht die Frage an Euch. Das mache ich dann mit mir ab, wenn ich entsprechende Antworten zu der faktischen Seite habe).

    Ich danke Euch schonmal vorab fürs Lesen dieser langen und verwickelten Sachverhalte und für Eure Antworten.


    LG
    ibeik


    P.S.: grrrrrrrrrr
    Sorry für den Tippfehler in der Thread-Überschrift. Dämlich ...
    Dies ist der Straftatbestand des Betruges und Sie wird sich früher oder später vor dem Richter wieder finden.
    Das wird nicht immer gut gehen.
    Viele Gruesse

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