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    Stromschulden ohne Vertrag???

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage und hoffe, hier richtig zu sein.

    Wir sind vor ca. 10 Monaten umgezogen. Wir haben unsere Wohnung von einer alten Dame gemietet, die mittlerweile verstorben ist.

    Da die Wohnung in einem katastrophalen Zustand war, haben wir mit unserer alten Vermieterin besprochen, dass wir auf eigene Kosten renovieren und sie dafür für ein Jahr unsere Engergiekosten weiter trägt (liefen zu dem Zeitpunkt sowieso über ihren Namen).

    Jetzt ist die alte Dame leider verstorben, die Erben haben das Haus verkauft und die neuen Besitzer haben uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Nicht nur das wir ca. 5000 € in die Renovierung gesteckt haben, haben uns nun die Stadtwerke die Energierechnung für die letzten 10 Monate zugeschickt und möchten nun nochmals 1800 € von uns haben.

    Wir haben nie einen Vertrag mit den Stadtwerken abgeschlossen, da es ja über unsere alte Vermieterin laufen sollte. Leider waren wir so blöd und haben nichts schriftlich mit ihr vereinbart (sie war so nett und wir so naiv!).

    Können die Stadtwerke dieses Geld nun von uns fordern???

    Grüße
    C.
    Jari * 2009
    Loki * 2010

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    AW: Stromschulden ohne Vertrag???

    Wir haben nie einen Vertrag mit den Stadtwerken abgeschlossen,
    Irgendwoher müssen die aber doch wissen, dass ihr den Strom verbraucht habt?

    Prijon

  3. Inaktiver User

    AW: Stromschulden ohne Vertrag???

    Ich weiss nicht, ob ihr vielleicht einen Vertrag geschlossen habt, als ihr den Strom, den sie euch angeboten haben, abgenommen habt.

    Ihr habt deren Angebot angenommen.

    Das ist eine Überlegung, vielleicht kann die noch jemand weiter führen und weiss dazu was genaues.

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    AW: Stromschulden ohne Vertrag???

    Richtig!

    Die Erben sind über die offene Rechung unserer Vermieterin gestoßen und haben unsere Daten an die Stadtwerke weitergegeben.
    Jari * 2009
    Loki * 2010

  5. User Info Menu

    AW: Stromschulden ohne Vertrag???

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich weiss nicht, ob ihr vielleicht einen Vertrag geschlossen habt, als ihr den Strom, den sie euch angeboten haben, abgenommen habt.

    Ihr habt deren Angebot angenommen.

    Das ist eine Überlegung, vielleicht kann die noch jemand weiter führen und weiss dazu was genaues.

    Ja, genau das frage ich mich auch.
    Aber dann wäre ja die Absprache mit unserer Vermieterin hinfällig!?

    Das wäre ja so, als wenn mich jemand auf eine Pizza einlädt und sobald ich sie gegessen habe, muß ich sie selbst bezahlen, oder?
    Jari * 2009
    Loki * 2010

  6. Moderation

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    AW: Stromschulden ohne Vertrag???

    Aber ihr habt keinen Vertrag mit den Stadtwerken, den hatte eure Vermieterin. Würde ich nicht so ohne weiteres bezahlen.

    Und wegen der Eigenbedarfs-Kündigung, habt ihr euch da schon schlau gemacht, ob das überhaupt so schnell geht?
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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  7. Inaktiver User

    AW: Stromschulden ohne Vertrag???

    Zitat Zitat von Constanze-C. Beitrag anzeigen
    Richtig!

    Die Erben sind über die offene Rechung unserer Vermieterin gestoßen und haben unsere Daten an die Stadtwerke weitergegeben.
    Das hab ich mir gedacht!

    Die Erben wollen jetzt von eurem Abkommen mit der verstorbenen Vermieterin nichts mehr wissen?

    Ihr habt garnix schriftlch über dieses abkommen, Renovierung auf eigene Kosten dafür Stromkosten für Zeitraum X über Vermieter?

    Kritisch!

    Könnt ihr nicht mit den Erben reden? Sind sie nicht kompromissbereit?

    Thema Eigenbedarf: Welche Gründe haben die Erben denn genannt? Sie müssen den Sachverhalt konkret schildern, was sich viele Eigentümer einfacher vorstellen, als es ist. Denn dazu gehört auch, dass sie ihre aktuellen Wohnverhältnisse darlegen Dadurch soll den Mietern die Chance gegeben werden, die angegebenen Gründe auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Fehlen die hierfür notwendigen Angaben, ist die Kündigung unwirksam und kann auch nicht durch das Nachschieben von Gründen wirksam werden.

    Ebenso noch, weil ich dich, meine ich schon in den Babysträngen gesehen hab: Sozialklausel

    Selbst wenn eine Eigenbedarfskündigung berechtigt ist, kann der Mieter laut Gesetz Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine Familie eine besondere „soziale Härte" darstellen würde. Schwangerschaft, schwere Krankheit oder hohes Alter sind typische Härtegründe, die in Abwägung mit den berechtigten Interessen des Vermieters dazu führen können, dass

    * die Kündigung entweder zurückgenommen wird oder zumindest
    * die Räumungsfristen verlängert werden und/oder
    * eine angemessene Entschädigung bzw. Abfindung gezahlt wird.

    Kündigungsfrist bei euch wären dann leider nur 3 Monate.

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    AW: Stromschulden ohne Vertrag???

    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    Und wegen der Eigenbedarfs-Kündigung, habt ihr euch da schon schlau gemacht, ob das überhaupt so schnell geht?
    Ja, das Thema ist für uns durch!
    Die Erben haben das Haus verkauft und der neue Besitzer möchte hier selbst wohnen. Uns steht daher auch keine Entschädigung für die entstanden Renovierungskosten zu. (Wir haben uns extra einen Anwalt genommen.)

    Angorafrosch hat ebenfalls Recht. Da ich schwanger bin, greift die Sozialklausel. Jedoch ist es hier seit den neuen Besitzern so unangenehm zu wohnen, dass ich hier so schnell wie möglich weg möchte. Das haben wir auch geschafft, wir ziehen Ende des Monats um.

    Jetzt bleibt halt nur noch die unsägliche Stromgeschichte übrig!

    Und ich weiß nicht, ob es Sinn macht mit den Stadtwerken zu reden oder ob wir einfach wegziehen sollen und uns einen neuen Stromanbieter suchen sollen.

    Andererseits habe ich auch keine Lust, irgendwann in der Schufa zu landen...
    Jari * 2009
    Loki * 2010

  9. Inaktiver User

    AW: Stromschulden ohne Vertrag???

    Kann ich verstehen dass ihr bei der Entwicklung rau wollt, aber im Bezug auf die Sozialklausel könntet ihr doch sowas wie Schadensersatz geltend machen. Redet darüber nochmal mit dem anwalt. Und wenn der Schadensersatz einfach das Übernehmen der 10 monate Stromrechnung durch den neuen Besitzer ist.......

    Wenn ihr einmal ausgezogen seit, kann man da schlecht noch was fordern und der neue Besitzer hat euch los und die Stadtwerke bleiben aber weiterhin an euch kleben wegen der Rechnung. Diese Rechnung würde ich mit dem Besitzer klären, sonst könntet ihr wirklich widersprechen da du schwanger. Würde kein Gericht ablehnen. Fordert jetzt noch ne einigung, einmal abgelöst aus dem MV wirds schwierig und Energielieferanten arbeiten sehr eng mit Inkassounternehmen und der Schufa zusammen. Die sind schnell mit Kontopfändung etc. dabei, kenn das selbst aus meiner Vermieterpraxis und den Erfahrungen mit den zusammenarbeitetenden Energielieferanten.

  10. User Info Menu

    AW: Stromschulden ohne Vertrag???

    Zitat Zitat von Constanze-C. Beitrag anzeigen
    Ja, das Thema ist für uns durch!
    Die Erben haben das Haus verkauft und der neue Besitzer möchte hier selbst wohnen. Uns steht daher auch keine Entschädigung für die entstanden Renovierungskosten zu. (Wir haben uns extra einen Anwalt genommen.)

    Hallo Constanze-C,
    eine etwas verzwickte Angelegenheit.

    Ich hoffe, Euer Anwalt liegt da richtig. Ich verstehe nicht, wieso das ein Grund sein sollte, keine Entschädigung zu bekommen. Mir ist nicht bekannt, dass Eigenbedarf dem entgegen steht.


    Jetzt bleibt halt nur noch die unsägliche Stromgeschichte übrig!

    Ihr habt keinen schriftlichen Vertrag mit der Vermieterin.
    Nun muss nach Augenscheinsbeweisen gefischt werden.
    Ihr habt ja schon eine ganze Weile in dem Haus gewohnt. Die Stromrechnung ist von der Vermieterin folgerichtig nicht eingefordert worden.
    Die Stromrechnung ist hoch. Dies ist - so nehme ich an - auch auf den Umbau zurückzuführen?

    So würde ich Beweisantritt für den mündlichen Vertrag angehen.


    Und ich weiß nicht, ob es Sinn macht mit den Stadtwerken zu reden oder ob wir einfach wegziehen sollen und uns einen neuen Stromanbieter suchen sollen.

    Das macht auf jedenfall Sinn, weil Ihr die Rechnung ja nicht in der Höhe bezahlen wollt. Ihr solltet also Widerspruch/Einspruch einlegen und bis zur Klärung Aussetzung der Vollziehung beantragen.
    Begründung:
    Ihr seid nicht Schuldner des Betrages. Zumindest bis zur Klärung des Sachverhaltes ist dies strittig.


    Andererseits habe ich auch keine Lust, irgendwann in der Schufa zu landen...
    Nein, darauf hat man nun wirklich keine Lust.
    Probier es und wehr Dich.
    Erben und Neubesitzer haben keinen Freifahrtschein!
    Now, bring me that horizon.

    Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.

    Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
    NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
    Kein Foster - keine Rettung.
    Smashie starb am 17.09.2016.
    Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
    Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.

    Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.

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