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Ergebnis 11 bis 16 von 16
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14.02.2009, 18:56
AW: Stromschulden ohne Vertrag???
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14.02.2009, 19:10
AW: Stromschulden ohne Vertrag???
Da würde ich nicht drauf wetten.Ja, aber die Stadtwerke haben keinen Vertrag mit euch!
Fakt ist: Das Haus wurde in den letzten Monaten von der TE bewohnt. Es wurde dort Strom konsumiert, der von den Stadtwerken geliefert wurde.
Kann durchaus sein, dass dadurch sozusagen stillschweigend ein Vertrag zustande gekommen ist - sowas bedarf nicht immer der Schriftform.
Prijon
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14.02.2009, 19:25Inaktiver User
AW: Stromschulden ohne Vertrag???
Eben!
Den Energielieferanten reicht es meistens die Mieterdaten sowie Ablesewerte vom Vermieter zu bekommen und den gültigen MV dazu und schon haben sie die Mieter am Wickel.
Constance hat ja uahc dne Strom verbraucht, was nebenbei mit der Vermieterin vereinbart wurde ist für die Stadtwerke belanglos.
Was ich mich natürloich grad frage, ist die Forderung eine Nachforderung aus der Spitzabrechnung oder hat die alte Vermieterin trotz Abmachung die ganzen 10 Monate keinen Strom bezahlt für eure Wohnung?
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14.02.2009, 19:27
AW: Stromschulden ohne Vertrag???
Die Stadtwerke hatten einen Vertrag mit eurer Vermieterin, deren Rechtnachfolger ihre Erben sind. Die Stadtwerke können sich somit mit ihren Ansprüchen nur an die Erben wenden. Diese könnten natürlich versuchen, das Geld von euch zu bekommen, das ist aber wieder eine ganz andere Sache.
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14.02.2009, 19:49Inaktiver User
AW: Stromschulden ohne Vertrag???
ja aber Energieleistungen kann man an seinen _Mieter weitergeben und das auch sehr gern rückwirkend, wenns eben versäumt wurde. Wissen wir doch nicht was die Vermietererben/der neue Vermieter den Stadtwerken erzählt haben.
Und ich bleib dabei berechtigte Forderungen gegen Constance und co. sind es, von Seiten der Stadtwerke.
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16.02.2009, 18:15
AW: Stromschulden ohne Vertrag???
Ich habe es dann spaßeshalber gestern mal gegoogelt, aber komischerweise entsprechene AGB nur für Wasserversorger gefunden. Bei denen SOLL (nicht muss!) der Versorger seinen Kunden nach Zustandekommen des Vertrages (das ist der Moment, in dem der Zählerstand mitgeteilt wird) eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen.
Prijon



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