Hallo,
aus aktuellem Anlass hätte ich mal eine Frage an Euch.Hat hier jemand schon mit der Süd-Westdeutschen Inkasso bzw. mit deren Rechtsnachfolge der infoscore Forderungsmanagement GmbH Erfahrung gemacht?
Ich hatte mir schon im Aug./Sept. online Ware bestellt und auch bezahlt was ich behalten habe.So weit, so gut..
Jetzt zum eigentlichen Problem:Es geht um ein Kleid,daß sich angeblich noch in meinem Besitz befindet.Da ich mich jedoch kurzfristig für ein Kleid einer Konkurrenfirma entschieden habe,habe ich dieses auch 1000%ig zurückgesand.Leider habe ich versäumt das Ganze auf dem Lieferschein zu vermerken
Das Ganze habe ich der Firma auch mitgeteilt-es wurde nicht reagiert und ich hatte den Brief von der Inkasso im Briefkasten.Habe natürlich sofort Widerspruch eingelegt und die Sache nochmals erklärt.
Letzte Woche flattert der Brief von infoscore Forderungsmanagement ins Haus,in dem steht,dass "[I]nach widerholter Prüfung lässt unsere Auftraggeberin Ihnen mitteilen,dass obige Anglegenheit zu Recht besteht"[I]darunter nur die Auflistung des Rechnungsbetrags und der Gutschriften-natürlich ohne das Kleid.Mit der Zahlungsaufforderung bis heute.
Habe nicht bezahlt,sondern erneut Widerspruch eingelegt,in dem ich eine plausible Erklärung wünsche,wie diese Forderung zustande kommt.
jetzt meine Frage:War das richtig,oder hätte ich doch lieber zähneknirschend zahlen sollen?
Liebe Grüsse
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Thema: Süd-Westdeutsche Inkasso
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05.02.2009, 19:07Inaktiver User
Süd-Westdeutsche Inkasso
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06.02.2009, 16:21
AW: Süd-Westdeutsche Inkasso
Wenn der Widerspruch an den Gläubiger direkt (also die Firma, die das Kleid geschickt hatte) gerichtet wurde ist das richtig, wenn der widerspruch an die Inkassofirma gerichtet wurde ist das falsch.
Niemals einer Inkassofirma antworten, da man sonst diese und dessen Forderung anerkennt.
Hast Du keinen Beleg dass das kleid zurück gesand wurde??
Vielleicht einen Zeugen der dies bestätigen kann?Viele Gruesse
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07.02.2009, 00:27
AW: Süd-Westdeutsche Inkasso
Hallo Sarina,
lass dich bitte von diesem Satzvorerst nicht verunsichern. Wenn du dich bereits schriftlich an die Inkassofirma gewandt hast und eindeutig Widerspruch eingelegt hast, kann daraus niemand schliessen, dass du die Forderung so, wie sie aufgeführt ist, anerkannt hast.Niemals einer Inkassofirma antworten, da man sonst diese und dessen Forderung anerkennt.
Hast du denn das Kleid zusammen mit anderen Sachen zurückgeschickt, so dass du wirklich überhaupt keinen Nachweis hast, dass das Kleid in der Sendung mit dabei war?
Dann würde es dir natürlich bei einer evtl. Gerichtsverhandlung sehr schwer fallen zu beweisen, dass es tatsächlich zurückgeschickt wurde, und es würde Aussage gegen Aussage stehen.
LG ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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07.02.2009, 09:11
AW: Süd-Westdeutsche Inkasso
Rechtlich gesehen erkennt man die dann an., kann daraus niemand schliessen, dass du die Forderung so, wie sie aufgeführt ist, anerkannt hast.
Desweiteren wenn man den Fehler begehen sollte Teilbeträge an diese zu zahlen.
Das ist Fakt
Es geht nicht um verunsichern oder nicht verunsichern sondern um Tatsachen bzw.Recht.
Hier einmal eine Kurzinfo von unserem Partner über Inkasso:
Wenn das Inkassounternehmen für den Gläubiger außergerichtlich tätig wird, benötigt es dafür eine Vollmacht des Gläubigers, da dieser Eigentümer der Forderung bleibt. Der Erlös aus der Beitreibung der Forderung steht dem Gläubiger zu, das Inkassounternehmen erhält einen Anteil als Provision.
Lassen Sie sich immer diese Vollmacht vorlegen, sonst leisten Sie mit Hinweis auf die fehlende Vollmacht nur an Ihren ursprünglichen Gläubiger und nicht an das Inkassobüro.
Oder
das Inkassobüro hat eine treuhänderische Abtretung der Forderung.(fiduziarische Abtretung). Nach außen erfolgt ein Gläubigerwechsel, im Innenverhältnis jedoch bleibt der ursprüngliche Altgläubiger Eigentümer der Forderung und trägt das volle wirtschaftliche Risiko. D.h., dass nach außen hin das Inkasso als neuer Gläubiger erscheint, nach innen hin jedoch der Altgläubiger Eigentümer der Forderung bleibt.
Eine weitere Variante ist der Aufkauf der Forderung.
Solche Forderungsaufkäufe finden in Paketen statt. Der Aufkaufpreis liegt zwischen 5 und 10 Prozent des Nennwertes. Das Inkassobüro tritt anschließend dem Schuldner gegenüber als neuer Gläubiger auf und versucht, oft mit Drohgebärden, Hausbesuche und Telefonterror die gesamte Forderung einzutreiben. Auf diese Weise erzielen Inkassounternehmen große Gewinne.
Lassen Sie sich immer eine entsprechende Abtretung der Forderung durch den ursprünglichen Gläubiger vorlegen.
Falls dies nicht geschieht, leisten Sie keine Zahlungen an das Inkassoinstitut, sondern an den ursprünglichen Gläubiger.Viele Gruesse
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07.02.2009, 15:38
AW: Süd-Westdeutsche Inkasso
Kannst du mir bitte erläutern, an welcher Stelle deine zitierten* Texte darlegen, dass aus einem Widerspruch zu einer Forderung allein durch diesen Widerspruch eine Anerkennung der Forderung wird? Danke.
* mit fehlender Quellenangabe - bitte nachholen! Falls es eine kommerzielle Seite ist, dann bitte unverlinkt die Quelle nachreichen.Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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07.02.2009, 16:58Inaktiver User
AW: Süd-Westdeutsche Inkasso
Hallo,
erstmal danke für Eure Antworten.Wie gesagt,ich habe das Kleid zusammen mit den anderen sachen in einem Paket zurück geschickt.Einen Nachweis für die Rücksendung dieses Packetes habe ich schon an die Inkassofirma und zusätzlich an denGläubiger geschickt. Bis jetzt habe ich auch noch keine plausible Erklärung darauf erhalten,warum das kleid fehlt.
Wie schon gesagt,ich war so doof und hab erst hinterher gemerkt,daß ich vergessen habe,das Kleid auch auf dem Lieferschein als retourniert einzutragen.
Die Frist,den fälligen Betrag zu zahlen, ist eh schon abgelaufen.Soll ich jetzt im nachhinein doch zahlen-wenn auch zähneknirschend!
Grüßle Sarina
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07.02.2009, 17:56
AW: Süd-Westdeutsche Inkasso
Hallo Sarina,
das ist dann wirklich blöd gelaufen! Ich habe ja keine Ahnung zu den Einzelheiten, die hier zutreffen, und kann daher nur mal ins "Blinde" fragen:
Gibt es denn auf dem Paketeinlieferungsschein irgendeine Gewichtsangabe, mit der man argumentieren könnte, dass aufgrund der anerkannt zurückgesandten Artikel dieses Gewicht nicht erreicht werden konnte, sondern es nur zusammen mit dem Kleid so schwer gewesen sein kann?
Das wäre zwar nur ein recht "dünnes" Argument, aber immerhin ein Anhaltspunkt, um mit dem Versandhandel (nicht dem Inkassobüro) wieder in Kontakt zu treten und um Kulanz hinsichtlich den Angaben einer "treuen" (?) Kundin zu bitten, der nun mal diese kleine Unachtsamkeit beim Ausfüllen des Rücklieferscheins unterlaufen ist.
Aber wie gesagt, du kannst dann nur bitten, nicht fordern - weil dir eben der Beweis für die Richtigkeit deiner Angaben fehlt.
Wenn du aber auch nicht mit dem Gewicht der Rücksendung argumentieren kannst, weil eben keines vermerkt ist oder das Kleid so wenig wog, dass es sich ohnehin nicht wesentlich ausgewirkt hätte: Dann würde ich lieber zähneknirschend die Summe als "Lehrgeld" bezahlen und abhaken, als mir weiteren Ärger, Kosten und Auseinandersetzungen mit ungewissem, vermutlich aber negativen Ausgang für dich zuzumuten.
LG ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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07.02.2009, 18:04Inaktiver User
AW: Süd-Westdeutsche Inkasso
Hallo ascalin,
nein da steht keine Gewichtsangabe auf dem Rücklieferungsschein-leider.Ich werde jetzt wohl doch zahlen müssen
Werde aber trotz allem erstmal versuchen mit dem Versandhaus zu verhandeln und anbieten, den Werrt des Kleides zu ersetzen,um so vielleicht um die Inkassogebühren herum zu kommen.Die sind fat 1,5 mal so hoch wie der Wert des Kleides..
Trotzdem danke für die Ratschläge.
LG Sarina79
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07.02.2009, 18:13
AW: Süd-Westdeutsche Inkasso
Gern geschehen, Sarina, und einen Versuch auf dieser Basis zu verhandeln ist es auf jeden Fall wert!
Ich drücke dir mal die Daumen, dass das Versandhaus darauf eingeht. Die Chancen für eine Einigung "mittendrin" stehen vielleicht gar nicht so schlecht in den heutigen Zeiten, wo es bei vielen mehr zählt, einen Kunden zu halten, als sich mit allen Mitteln durchzusetzen.
LG ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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16.02.2009, 18:22
AW: Süd-Westdeutsche Inkasso
Zeugen, dass Du das Kleid in den Karton gesteckt hast?
Viele Gruesse



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