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    AW: Süd-Westdeutsche Inkasso

    Zitat Zitat von helfer Beitrag anzeigen

    Wenn das Inkassounternehmen für den Gläubiger außergerichtlich tätig wird, benötigt es dafür eine Vollmacht des Gläubigers, da dieser Eigentümer der Forderung bleibt. Der Erlös aus der Beitreibung der Forderung steht dem Gläubiger zu, das Inkassounternehmen erhält einen Anteil als Provision.
    Lassen Sie sich immer diese Vollmacht vorlegen, sonst leisten Sie mit Hinweis auf die fehlende Vollmacht nur an Ihren ursprünglichen Gläubiger und nicht an das Inkassobüro.
    Hallo,
    ich habe hierzu noch eine Frage:
    wenn das Inkassobüro keine Vollmacht vorlegt und die Forderung dann an den ursprünglichen Gläubiger in der ursprünglichen Höhe (ohne Inkassogebühr) beglichen wird, kann das Inkassobüro dann noch nachträglich die Vollmacht vorlegen und seine Gebühren erstattet verlangen?
    Oder gehen die Inkassokosten zu Lasten des Inkassobüros, da dieses es versäumt hat, in seinem ersten Schreiben eine Vollmacht des ursprünglichen Gläubigers vorzulegen?

    Danke für eine Antwort!

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    AW: Süd-Westdeutsche Inkasso

    Zitat Zitat von BineM Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe hierzu noch eine Frage:
    wenn das Inkassobüro keine Vollmacht vorlegt und die Forderung dann an den ursprünglichen Gläubiger in der ursprünglichen Höhe (ohne Inkassogebühr) beglichen wird, kann das Inkassobüro dann noch nachträglich die Vollmacht vorlegen und seine Gebühren erstattet verlangen?
    Oder gehen die Inkassokosten zu Lasten des Inkassobüros, da dieses es versäumt hat, in seinem ersten Schreiben eine Vollmacht des ursprünglichen Gläubigers vorzulegen?

    Danke für eine Antwort!
    Die Vollmacht muss aber von Dir vorher beim Inkassobüro angefordert werden.
    Hier langt ein kurzes Schreiben per Einschreiben.

    Inkassobüros sind sehr erfinderisch in Bezug auf ihre Gebühren und verlangen eine Unzahl von diversen Gebühren.
    Hier wäre eigentlich schon ein entsprechender kompetenter Berater gefragt.
    Einige Beispiele:

    Kontoführungsgebühren
    Diese sind ungerechtfertigt und gehört zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassobüros.
    Die Gebühren sind schon durch die Inkassogebühr gedeckt.

    Mahngebühren
    Die Inkassobüros stellen oft viele Mahngebühren in Rechnung.
    Allerdings wurde 1988 durch den Bundesgerichtshof festgestellt, dass bei Verbraucherkrediten die Mahnkosten schon durch die Verzugszinsen ausgelichen sind und deshalb nicht zu erheben sind.
    Dies gilt nur für Verbraucherkredite.

    Adressermittlungskosten
    Diese Kosten sind unzulässig wenn der Schuldner nicht umgezogen ist und seine Adresse bekannt war.
    Nie mehr als bis 10.-Euro maximale Höhe akzeptieren.

    Offenlegungsgebühren für eine Lohnabtretung-Gebühren
    Unzulässig
    Viele Gruesse

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