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  1. Inaktiver User

    AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das weiß ich akademikerin. Ich denke auch, dass dem Sozialamt 600€ fehlen und sie zunächst diesen Betrag einfordern. Es dann die Aufgabe von ehrenpreis die finanzielle Situation offen zu legen. Aber dass man erstmal geschockt ist, verstehe ich gut.

    Nö. Es ist nicht Ehrenpreis, die ihre Finanzen offenlegen muss, es ist ihre Mutter !

    Catherine, nun mach dir nicht im Voraus Sorgen. Nicht jedes Elternteil landet eines fernen oder nahen Tages im Pflegeheim.
    Manch einer bleibt gesund bis an sein selig End und manch einer stirbt auch schnell und unerwartet.
    Allerdings musst du für die Beerdigung deiner Mutter geradestehen, ob du willst oder nicht.
    (So gesehen, hast du doch im Voraus "Sorgen")
    So ist das nunmal.

  2. Inaktiver User

    AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung

    Als meine Mutter im Pflegeheim landete, wurde mir vom Sozialamt geschrieben und um Offenlegung meiner finanziellen Situation gebeten. Alles bis ins Kleinste, Gehalt, Vermögen etc.

    So etwas muss ja vom u.U. Unterhaltspflichtigen (Kinder in jedem Fall) ja auch zuerst geleistet werden, bevor!! die Behörde irgendwelche Zahlungen verlangen kann.
    Soweit ich mal gelesen habe, entfällt die Zahlungsverpflichtung nur in Fällen, in denen dieser Elternteil sich einiges hat zuschulden kommen lassen, früher (Misshandlung, Missbrauch, etc). "Nur" kein Kontakt ist sicherlich kein Grund.

    Eine Rentnerin als Zahlungspflichtige müsste schon einen ganzen Batzen Rente erhalten, bevor sie zur Zahlung aufgefordert werden könnte. Ich würde erst mal mit dem zuständigen Sozialamt (war bei mir und meiner Mutter auch die Anlaufstelle) anrufen und um Aufklärung bitten. Denn die müssen je erst mal wissen, was die Tocher verdient, bzw. welche Einkünfte sie hat, um dann erst eine Summe verlangen zu können.

    Also erst mal anrufen, und den entsprechenden Sachbearbeiter kontaktieren (steht doch sicher auch auf dem Briefkopf).
    Ich hatte damals Glück, mit Teilzeitjob in StKlasse 5 lag ich jedenfalls unter den Freibetragsgrenzen. Und daher: erst mal keine Panik schieben! Es steht nicht am nächsten Tag der Gerichtsvollzieher vor der Tür!

  3. User Info Menu

    AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung

    Hallo,

    nachdem es hier nicht um Betraege geht, die man mal so nebenbei bezahlt, kann ich auch nur dringend anraten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

    Wenn man zu so einem kom[plexen Thema, zu dem wohl auch der TE selbst viele Informationen fehlen (wurden auch die Brueder in Anspruch genommen? sind diese leistungsfaehig?), gleicht ein Rat in einem oeffentlichen Form purer Kaffeesatzleserei.

    Mandelbluete

  4. Inaktiver User

    AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung

    dafür braucht´s keinen Anwalt

    als "Kind" eines/einer Pflegebedürftigen muss man so oder so die Finanzen offenlegen vor dem Sozialamt, da führt kein Weg dran vorbei

    es gibt feste Freibeträge, man zahlt (anteilig) oder eben nicht

  5. Inaktiver User

    AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung

    @Anemone: Es geht hier nicht um "nur keinen Kontakt". Meine Mutter kam mit drei Monaten zu ihren Großeltern väterlicherseits, und ihre eigene Mutter hat weder Anstrengungen unternommen, das Kind zu sehen, noch einen Pfennig bezahlt. Jemals. Und das für keins ihrer Kinder, soweit ich weiß. Die jüngeren Halbgeschwister mussten ins Heim.

    @at all: Ihr hattet Recht, das wird jetzt erst mal geprüft. Ich find Euch toll! Ihr wart mir eine große Unterstützung!
    Ehrenpreis

  6. Inaktiver User

    AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    dafür braucht´s keinen Anwalt

    als "Kind" eines/einer Pflegebedürftigen muss man so oder so die Finanzen offenlegen vor dem Sozialamt, da führt kein Weg dran vorbei

    es gibt feste Freibeträge, man zahlt (anteilig) oder eben nicht

    Stimmt, und erst nachdem das alles geprüft wurde kommt der Bescheid über die Höhe des Unterhaltsanteils und nicht vorher.

    Es gibt dann auch noch Widerspruchsverfahren......

  7. Inaktiver User

    AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    @at all: Ihr hattet Recht, das wird jetzt erst mal geprüft. Ich find Euch toll! Ihr wart mir eine große Unterstützung!
    Ehrenpreis

    das ist gut

    bin mal auf das Ergebnis gespannt.

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