Zitat von Inaktiver User
Fachbereich Sozialrecht
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29.11.2008, 07:35Inaktiver User
AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung
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29.11.2008, 17:57Inaktiver User
AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung
Lieber Engel, ascalin und angie:
Ihr beruhigt mich damit schon mal sehr, und meine Mutter natürlich auch gleich mit. Es ist gut zu wissen, welche Möglichkeiten eventuell noch bestünden.
Da meine Mutter Rentnerin ist, werden ihre noch arbeitenden Brüder sicherlich mehr verdienen. Außerdem scheint es ja noch Freibeträge zu geben, unter die sie vielleicht sogar fallen würde.
Ehrenpreis
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29.11.2008, 18:11Inaktiver User
AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung
Heimkosten können sich aber nicht schlagartig um 600 Euro erhöhen, oder?
Wenn die Pflegestufe heraufgesetzt wird, dann schon.
Es muss aber wirklich kein Angehöriger zahlen, der es nicht kann.
Wozu er verpflichtet ist, ist die Offenlegung des Einkommens und der Sparbücher etc., falls vorhanden.
(Formulare vom Sozialamt ausfüllen und die Angaben belegen!)
Wenn deine Mutter Rentnerin ist (und die Rente wird wohl nicht so überaus hoch sein, vermute ich), muss sie nichts zahlen. Selbst meine Schwester, die ganztags berufstätig ist, muss nichts dazubezahlen. (unsere Mutter ist im Heim mit Pflegestufe 2)
Außerdem müssen immer alle Kinder angeschrieben werden.
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29.11.2008, 18:21Inaktiver User
AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung
Du bist ganz besonders beruhigend, Lavendel!
Ehrenpreis
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29.11.2008, 19:29Inaktiver User
AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung
Zitat von Inaktiver User
ja, das liegt am guten Lavendelduft *schnupper*
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29.11.2008, 19:34Inaktiver User
AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung
600€ finde ich eine Menge Geld. Das kann eine Rentnerin in der Regel nicht bezahlen. Die versuchen es erst einmal. Nimm dir einen guten Anwalt und lass dich beraten. Ich fass es immer noch nicht 600€. Ich verdiene ganz gut, aber das würde mich umhauen. Mir kann das nämlich auch blühen. Ich habe seit Jahren keinen Kontakt zu meiner Mutter. Die hat all ihr Geld auf den Kopf gehauen und posaunt, dass ihre Tochter so oder so zahlen muss. Ihr Spruch war und ist: "Nach mir die Sintflut". Ich darf gar nicht daran denken, sonst bekomm ich schlaflose Nächte. Allerdings habe ich mich schon bei einem guten Anwalt erkundigt, wie ich dagegen angehen könnte. Ich habe allerdings auch gravierende Gründe, die in meiner Kindheit liegen. Er meinte, ich müsse in einem solchen Fall sofort Einspruch einlegen. Hoffentlich bleibt mir das erspart!
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30.11.2008, 11:21
AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung
Nu mal immer mit der Ruhe. Das Amt setzt die Kosten ein, die von der Pflegestufe oder anderen Mitteln nicht gedeckt werden, frei nach dem Motto "Viel verlangen, wenigstens bisschen was kriegen". Es gibt ja auch noch andere Kinder, also immer gemach gemach ... Um einen Anwalt kommt ihr eh nicht rum, ob nun direkt beauftragt oder über eine Beratungsstelle, weil SOzialrecht sehr komplex ist.
Lasst euch mal nicht irre machen. Wie ich schon schrieb: erstmal Einspruch einlegen, evtl. die Adressen der übrigen Geschwister mitliefern und Zahlung verweigern mit Aufforderung, warum soviel von einer alleine bezahlt werden soll.Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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30.11.2008, 11:28Inaktiver User
AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung
Leider bin ich die einzige Tochter.
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30.11.2008, 12:30
AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung
Das hier ist aber der Strang von Ehrenpreis, darum bezogen sich me ine Posting auf sie .. :)
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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30.11.2008, 12:45Inaktiver User
AW: Zuständigkeit für die Kosten Pflegeheimunterbringung
Das weiß ich akademikerin. Ich denke auch, dass dem Sozialamt 600€ fehlen und sie zunächst diesen Betrag einfordern. Es dann die Aufgabe von ehrenpreis die finanzielle Situation offen zu legen. Aber dass man erstmal geschockt ist, verstehe ich gut.
Du scheinst dich auszukennen. Was geschieht eigentlich, wenn Großmutter und Mutter im Altenheim sind. Das passiert ja auch in letzter Zeit. Muss der Enkel dann für beide zahlen?


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