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  1. Inaktiver User

    AW: Privatinsolvenz bei 4000 € Schulden ?!

    Zitat Zitat von elk_nol
    Sie soll sich einen Beratungsschein holen, bitte nicht! vergessen.
    Ich habe ihr gestern schon das Versprechen abgenommen, sich unbedingt heute darum zu kümmern !

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    AW: Privatinsolvenz bei 4000 € Schulden ?!

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich habe ihr gestern schon das Versprechen abgenommen, sich unbedingt heute darum zu kümmern !
    Sie kann natuerlich auch ihre Einkommenssituation/-aussichten deutlich verbessern, aber das gehoert nicht! hier in ein oeffentliches Forum, sorry.

    Nebenbei braeuchte ich etwas mehr Informationen um Ihr (kostenfreie) Tips zukommen zu lassen.

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    AW: Privatinsolvenz bei 4000 € Schulden ?!

    Hallo,

    ich schreibe hier für eine Freundin, die nach meinem Eindruck von ihrer Diakonie-Schuldnerberaterin gruselig falsch beraten wird ...
    Das ist immer wieder dasselbe, aber woher solls auch kommen ohne Ausbildung und/oder Studium nd fundiertem Fachwissen?

    Sie ist arbeitslos, auf Harz IV und hat ca. 4000 € Schulden
    Zustande gekommen durch Kleinkram .... So ist z.B. eine offene Handyrechnung von 160 € auf über 1000 gestiegen, da ein Inkassobüro eingeschaltet wurde.
    Diese Beraterin rät ihr, auf deren Schreiben nicht zu reagieren .... M.E. völlig falsch, schließlich bestehen die Forderungen des Anbieters zu Recht und durch Nichtreaktion wird sich dies ja immer weiter erhöhen.
    Weiterhin rät ihr die Beraterin, Privatinsolvenz anzumelden.
    Davon abgesehen, daß ich das bei so einem niedrigen Betrag irrwitzig finde, frage ich mich, ob das da überhaupt möglich ist ?!
    Schließlich soll die PI ja Leuten helfen, die hoffnungslos überschuldet sind .... Aber ist wohl kaum gedacht für Leute mit überschaubaren Schulden ?
    Wer weiß was dazu ?
    Ich würde ungern zusehen, wie sie immer weiter in diese Spirale gerät...
    Keine Privatinsolvenz anmelden, denn die summe ist nun wirklich zu klein.
    Man sollte rechnen, dass die Gerichsgebühren dazu kommen und dann noch evtl.Beratungsgebühren, da rechnen sich das nicht.

    Pfänden kann man nichts, da das Einkommen zu gering ist.
    Hier muss aber daran gedacht werden, dass Sozialgelder im Rahmen nach § 850 ZPO innerhalb von 7 Tagen vom Konto abgeholt weden müssen, denn sonst können sie gepfändet werden.

    Warten bis man zum EV gezwungen wird und dann Vergleiche mit den Gläubigern machen.Das ist der Weg hier in diesem Fall.
    Viele Gruesse

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