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    Elterngeld-Dschungel - PUH! Kann mir jemand bitte Durchblick verschaffen?

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe gerade mal die freie Zeit genutzt, um mir aus dem Internet schonmal den Elterngeldantrag vorzubereiten.

    Bei uns ist es so, daß der Mann zuhause bleibt und Elternzeit nimmt (und zwar die doppelte bei halbem Elterngeld), und ich finde nirgends Fallbeispiele zu diesem Thema, wie dann das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird.

    Ich bin davon ausgegangen, daß die acht Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz, die mir zustehen, etwas völlig anderes sind als Elterngeldzeit, aber anscheinend werden die mir ja auf die Elterngeldzeit als "meine" zwei Monate angerechnet, ohne daß ich dafür Elterngeld bekomme (klar, bekomme ja Lohnfortzahlung).
    Heißt das dann, daß wenn mein Mann auch in diesen zwei Monaten schon zuhause ist, er auch kein Elterngeld bekommt, aber die Monate trotzdem zählen? Oder bleibt er dann halt ohne Elterngeld zuhause und "seine" 12 Monate (bzw. eben 24) zählen erst ab dann, wenn ich wieder arbeiten bin?

    Ich bin gerade sehr verwirrt und bräuchte bitte eine kleine Denkhilfe. Ist es besser, wenn mein Mann diese zwei Monate unbezahlten Urlaub nimmt und danach erst die zwei Jahre Elternzeit (denn in den zwei Monaten bekommt er ja angeblich eh kein Geld), oder wenn wir sofort ab dem Tag der Geburt Elterngeld beantragen (und dann bekommt er es doch?) Bei ihm wird es sich eh nicht um so hohe Beträge handeln (250-300 euro pro Monat, wenn man es auf zwei Jahre aufteilt, da er Student war, aber mit Nebenjob auf Steuerkarte), aber ich möchte nicht leichtfertig die Monate verschenken...

    Wenn jemand diesen komplizierten Post versteht und auch in der Situation war, als Frau nur zwei Monate zuhause zu bleiben, dann freue ich mich über Hilfe und Erklärungen, was nun der beste Verfahrensweg ist!

    Vielen Dank!
    tschakka-hee

    Spendet Blut!

    & BUDDY

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    AW: Elterngeld-Dschungel - PUH! Kann mir jemand bitte Durchblick verschaffen?

    Der Mutterschutz wird soweit ich weiß, immer auf Deine Elterngeldzeit angerechnet, also sind für Dich die 2 Monate nach Geburt auch zugleich Deine Elterngeld-Monate (für die Du dann aber leider nichts mehr zusätzlich bekommst - aber so geht es ja allen).

    Es bleiben Euch also noch 12 Rest-Monate - und ich denke, Dein Mann kann diese schon ab Geburt nehmen.
    Dass er kein Elterngeld bekommt, so lange Du im Mutterschutz bist, wäre sehr eigenartig, denn:

    1) könnte man ja die gesamte Elterngeld-Zeit parallel nehmen (also beide je 7 Monate gleichzeitig) und beide bekommen jeweils das Elterngeld.

    2) kenne ich einige, bei denen der Mann ein oder zwei Monate direkt nach der Geburt genommen hat - und das hätten die vermutlich nicht getan, wenn es dafür kein Geld gegeben hätte !

    "Beweise" für meine Vermutung habe ich leider keine, aber vielleicht meldet sich noch jemand...
    Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen.
    S. Jerzy Lec

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    AW: Elterngeld-Dschungel - PUH! Kann mir jemand bitte Durchblick verschaffen?

    Zitat Zitat von bellybee
    Der Mutterschutz wird soweit ich weiß, immer auf Deine Elterngeldzeit angerechnet, also sind für Dich die 2 Monate nach Geburt auch zugleich Deine Elterngeld-Monate (für die Du dann aber leider nichts mehr zusätzlich bekommst - aber so geht es ja allen).

    Es bleiben Euch also noch 12 Rest-Monate - und ich denke, Dein Mann kann diese schon ab Geburt nehmen.
    Dass er kein Elterngeld bekommt, so lange Du im Mutterschutz bist, wäre sehr eigenartig, denn:

    1) könnte man ja die gesamte Elterngeld-Zeit parallel nehmen (also beide je 7 Monate gleichzeitig) und beide bekommen jeweils das Elterngeld.

    2) kenne ich einige, bei denen der Mann ein oder zwei Monate direkt nach der Geburt genommen hat - und das hätten die vermutlich nicht getan, wenn es dafür kein Geld gegeben hätte !

    "Beweise" für meine Vermutung habe ich leider keine, aber vielleicht meldet sich noch jemand...
    Hallo Bellybee, danke für Deine antwort!

    Kein Elterngeld im Mutterschutz für den Mann hätte dann aber den Vorteil, daß er bei halbem Elterngeld zwei Monate länger Elternzeit nehmen könnte, also nicht nur bis Monat 24, sondern bis 26, wenn er auch erst ab Monat drei anfängt Elterngeld zu beziehen - oder liegt da mein Logikfehler?

    Das ist alles so verwirrend, dabei hat bis jetzt alles so viel Sinn ergeben :-/ Vielleicht sollte ich doch mal dort nachfragen, wo der Elterngeld auch herkommt, aber ob die mir das idiotensicher erklären können???
    tschakka-hee

    Spendet Blut!

    & BUDDY

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    AW: Elterngeld-Dschungel - PUH! Kann mir jemand bitte Durchblick verschaffen?

    Hallo Entchen,

    habe hier einen Ratgeber "Elterngeld in 22 Fragen und Antworten".

    Ich zitiere mal Frage 3:

    "Wie lange bekomme ich Elterngeld"
    In der regel bis zum ersten Geburtstag des Kindes, maximal jedoch 14 Monate. Ein Elternteil kann allerdings höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen ... Um in den Genuss der vollen 14 Monate zu kommen, muss auch der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen...
    Das Mutterschaftsgeld in der zweimonatigen Mutterschutzfrist nach der Geburt wird mit dem Elterngeld verrechnet. Da Mütter mit diesem Mutterschaftsgeld in den ersten acht Wochen nach der Geburt fast imer auf die volle Höhe ihres zuvor erzielten Nettos kommen, erhalten sie de facto nur zehn Monate Elterngeld, auch wenn sie zwölf beantragt haben. Der Trick, die ersten beiden Lebensmonate als "Vätermonate" zu beantragen, funktioniert leider auch nicht: Monate, in denen Mutterschaftsgeld geflossen ist, werden immer der Mutter zugeschrieben.

    Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, dürfte sie hiermit beantwortet sein.
    UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.

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    AW: Elterngeld-Dschungel - PUH! Kann mir jemand bitte Durchblick verschaffen?

    Zitat Zitat von labrooy
    Hallo Entchen,

    habe hier einen Ratgeber "Elterngeld in 22 Fragen und Antworten".

    Ich zitiere mal Frage 3:

    "Wie lange bekomme ich Elterngeld"
    In der regel bis zum ersten Geburtstag des Kindes, maximal jedoch 14 Monate. Ein Elternteil kann allerdings höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen ... Um in den Genuss der vollen 14 Monate zu kommen, muss auch der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen...
    Das Mutterschaftsgeld in der zweimonatigen Mutterschutzfrist nach der Geburt wird mit dem Elterngeld verrechnet. Da Mütter mit diesem Mutterschaftsgeld in den ersten acht Wochen nach der Geburt fast imer auf die volle Höhe ihres zuvor erzielten Nettos kommen, erhalten sie de facto nur zehn Monate Elterngeld, auch wenn sie zwölf beantragt haben. Der Trick, die ersten beiden Lebensmonate als "Vätermonate" zu beantragen, funktioniert leider auch nicht: Monate, in denen Muterschaftsgeld geflossen ist, werden immer der Mutter zugeschrieben.

    Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, dürfte sie hiermit beantwortet sein.
    Heißt dann im Klartext, daß der Vater Monate 3-14 zu nehmen hat und dafür dann auch das Elterngeld voll bekommt, wohingegen, wenn er Monate 1-12 nehmen würde, er nur für 3-12 Geld bekäme?
    Nur damit ich Dich richtig verstehe?! Mir geht es ja hauptsächlich darum, daß einer von uns möglichst lange Elternzeit machen kann. Auch wenn es Abstriche beim elterngeld bedeutet, denn auch in Monat 1 und 2 ist mein Mann schon zuhause (unbezahlter Urlaub) und das wirkt sich ja auch auf den Durchschnittsverdienst aus.

    Danke schön!
    tschakka-hee

    Spendet Blut!

    & BUDDY

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    AW: Elterngeld-Dschungel - PUH! Kann mir jemand bitte Durchblick verschaffen?

    Zitat Zitat von Entchen
    Heißt dann im Klartext, daß der Vater Monate 3-14 zu nehmen hat und dafür dann auch das Elterngeld voll bekommt, wohingegen, wenn er Monate 1-12 nehmen würde, er nur für 3-12 Geld bekäme?
    Würde sagen, dass deine Überlegung so richtig ist.

    Hier am Schluss der Broschüre steht noch "... in jedem Fall ist es sinnvoll, sich persönlich beraten zu lassen. Infos bekommen Sie hier:
    - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
    www.bmfsfj.de, Servicetelefon: 0180/1907050 (Festnetz: 3,9
    Cent/Minute), Fax: 030/18-555-4400

    - Für konkrete persönliche Anfragen sind die Elterngeldkassen der
    Länder da, Adressen übers Bundesministerium, siehe oben."
    UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.

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    AW: Elterngeld-Dschungel - PUH! Kann mir jemand bitte Durchblick verschaffen?

    Danke schön!
    Werde dann morgen mal dort anrufen... möchte ja keine Monate verschenken!
    tschakka-hee

    Spendet Blut!

    & BUDDY

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    AW: Elterngeld-Dschungel - PUH! Kann mir jemand bitte Durchblick verschaffen?

    Bitte schön
    Gern geschehn.
    UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.

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    AW: Elterngeld-Dschungel - PUH! Kann mir jemand bitte Durchblick verschaffen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    Verteilung der Monate auf die Eltern
    Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat
    einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14 Monatsbeträge.
    Die Eltern können die Anzahl der Monatsbeträge bis
    auf die Partnermonate frei untereinander aufteilen. Sie
    können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig ausgezahlt
    bekommen.
    Bei gleichzeitigem Bezug verbrauchen
    die Eltern zusammen jeden Monat zwei Monatsbeträge.
    Beispiel:
    - Die Mutter kann in den Lebensmonaten 1 bis 12 und der Vater in den Lebensmonaten 13 und 14 Elterngeld beziehen.
    - Beide Eltern können in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen. Dann sind die Beträge für 14 Monate ebenfalls verbraucht.
    Auch bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden
    Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14. Lebensmonat
    des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei:
    Lebensmonate des Kindes, in denen der Mutter Mutterschaftsgeld
    der gesetzlichen Krankenversicherung zusteht,
    gelten als Monate, für die die Mutter Elterngeld bezieht
    Das verstehe ich so, dass der Vater auch in der Mutterschaftsgeld-Frist Elterngeld beziehen kann; es gilt dann aber als gleichzeitiger Bezug (sprich: Es werden in 2 Monaten 4 Monatsbeträge "verbraucht")...

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    AW: Elterngeld-Dschungel - PUH! Kann mir jemand bitte Durchblick verschaffen?

    Also, ich verstehe das anders, nämlich nur, dass es nicht funktioniert, auf die Tour noch zwei zusätzliche Elterngeld-Monate für die Mutter zu bekommen.

    Sprich der Trick, Vater nimmt die ersten beiden und Mutter dann noch 12 Monate (und die ersten beiden natürlich auch, nur als Mutterschutz) funktioniert nicht.

    Aber es spricht doch nichts dagegen, gleichzeitig die ersten beiden Monate zu nehmen - das Elterngeld bekommt Dein Mann dann auch für die Monate 1 und 2 (er ist ja nicht im Mutterschutz!)

    Aber zur Sicherheit würde ich auch mal direkt dort nachfragen.
    Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen.
    S. Jerzy Lec

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