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    Teilzeitarbeit in Elternzeit

    Habe gerade versucht, mich ein wenig schlau zu machen, aber leider bin ich nicht so ganz durchgestigen.

    Ich habe am 3.2. diesen Jahres Zwillinge bekommen und nehme 1 Jahr Elternzeit, in der ich nicht arbeite. Im Anschluss würde ich gern bei meinem Arbeitgeber für die folgenden 2 Jahre Teilzeit arbeiten mit 25 statt vorher 40 Wochenstunden.

    Ich habe ja das Recht auf 3 Jahre Elternzeit, während derer mein Vollzeitvertrag bestehen bleibt, ich bekomme also keinen neuen Arbeitsvertrag. Aber wie geht das dann, wenn die Arbeitszeit abgestockt wird? Muss das nicht auch irgendwie schriftlich geregelt werden, von wegen des veränderten Urlaubsanspruchs und Gehalts?

    Wieviel Urlaubstage stehen mir denn dann zu? Ich fand die Info, der Urlaub würde dann auf die Teilzeittätigkeit umgerechnet. Heißt das also, 25 von 40 Wochenstunden sind 62,5 %, vorher 28 Tage Urlaub, jetzt davon 62,5 %, machen 17,5 Tage pro Jahr?

    Zudem sind wir weniger als 15 Arbeitnehmer. Was mache ich, wenn mein Chef sagt, entweder Vollzeit oder gar nicht? Ich bekomme nach einem Jahr kein Elterngeld mehr, möchte meine Kinder aber auch nicht 9 Stunden pro Tag in fremde Hände geben ...

    Was muss ich sonst noch beachten?

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    AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit

    in unserer Firma gibt es für die TZ zeit extra Arbeitsverträge und das normale Arbeitsverhältnis ruht dann. ich würde das schnellstmöglich mit dem Chef absprechen ob er es dir genehmigt. wenn nicht kannst Du auch woanders bis zu 30h arbeiten in der EZ soweit ich weiß.

  3. Inaktiver User

    AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit

    Das mit den Urlaubstagen kann ich dir beantworten.
    Normalerweise bleibt die Anzahl der Urlaubstage bestehen. Allerdings entsprechen sie dann einem geringeren Stundenwert, entsprechend der neu vereinbarten Arbeitszeit. Du hast also letztendlich denselben Urlaubsanspruch wie vorher auch.

    Beispiel:
    Du hast Vollzeitvertrag mit 30 Tagen Urlaub. ein Urlaubstag entspricht 8 Std.
    Nach Einigung auf Verkürzung der Arbeitszeit hast du weiterhin Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Dann zählt so ein Tag aber nicht mehr 8 Stunden, sondern bezieht sich auf die durchschnittliche Stundenzahl, die dann aktuell ist.

    Diese Vorgehensweise habe ich schon oft erlebt. Ich sehe da auch keinen Nachteil drin. Umständliche Rechnereien erübrigen sich bei dem Verfahren.

    Zu evtl. Teilzeitarbeit nach dem Elternjahr. Unter gewissen Bedingungen kann der AG schon eine Teilzeitstelle verweigern. Er muß dies aber explizit begründen, was z.B. schwer fällt, wenn schon Teilzeitmitarbeiter vorhanden sind. Es kommt auf jeden Fall auf die Größe des Unternehmens an. 15 Mitarbeiter scheint da eine Grenze zu sein.

    Schau dir mal das Arbeitzeitgesetz an.
    TzBfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    Hier vor allem §8.

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    AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit

    Da ich nicht in D. lebe, kann ich dir nichts Rechtliches sagen, aber der Vertrag bleibt natürlich bestehen.
    Ich habe aber eine schriftliche Bestätigung mit neuem Gehalt bekommen, dass es 62,5% sind und weitere Infos aufs Recht basierend (entweder bis ich widerspreche oder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sagt bei uns das Gesetz). Ich denke, es ist nur wichtig, dass der ursprüngliche Vertrag unberührt bleibt. Waren es 30 Tage Urlaub, sind es immer noch 30 Tage Urlaub, zumindest wenn man wie ich täglich arbeitet, nur eben mit dem 62,5% Gehalt. Da ändert sich ja nix.

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    AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit

    Ich hüpf mal rein weil ich mich auch gerade mit dem Thema auseinander setze

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Unter gewissen Bedingungen kann der AG schon eine Teilzeitstelle verweigern. Er muß dies aber explizit begründen, was z.B. schwer fällt, wenn schon Teilzeitmitarbeiter vorhanden sind.
    Hier hab ich folgende Info: Die Ablehnung einer TZ-Stelle kann erstmal nur "Nein" lauten, die Gründe dafür muss der AG erst in einem Prozess offen legen.

    Stimmt das so?

    Und mal ehrlich - wer will schon auf einer eingeklagten Stelle arbeiten?


    @Erdbeerbaiser: Ich würde es auch schnellstens beim AG ansprechen - viel Erfolg

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    AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit

    Ich habe einfach ein Schreiben an meinen Arbeitgeber geschickt, dass ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte. Wichtig ist, dazuzuschreiben, wie genau Du arbeiten willst, sonst hat der Arbeitgeber das Wahlrecht.

    Ich arbeite in einer großen Firma und musste mich wirklich ziemlich rumstreiten, um meinen Teilzeitarbeitsplatz zu bekommen. Es war sicher kein Zuckerschlecken und keine schöne Zeit, aber jetzt bin ich schon seit 1,5 Jahren wieder dabei und es hat sich normalisiert. Ich bin froh, dass ich mich nicht habe abschrecken lassen.

    Mein Arbeitgeber hat mir nach meinem Antrag (und nachdem er sich versichert hatte, dass es für ihn kein Entrinnen gibt) ein Schreiben geschickt mit den geänderten Daten. Dabei ist ein fixer Ablaufzeitpunkt für den Teilzeitvertrag in Elternzeit (nämlich das Ende der Elternzeit). Danach geht der Arbeitsvertrag wie vorher in Vollzeit weiter. Außer man stellt mindestens 12 Wochen vorher einen Antrag auf Teilzeit. Dann wird allerdings der komplette Vertrag geändert und es gibt kein Recht wieder auf Vollzeit aufzustocken.

    Urlaub habe ich nach wie vor 30 Tage, nur halt 30 kürzere Tage. Es darf Dir kein Nachteil entstehen.

    Ich denke, Du fährst gerade in so einem kleinen Betrieb besser, wenn Du Dich bei zeiten mit Deinem Chef einigst. Wenn er Dir keinen Teilzeit-Arbeitsplatz anbieten kann oder will, kannst Du auch woanders in der Elternzeit arbeiten. Nur beim direkten Konkurrenten könnte es Probleme geben.
    Sollte es keine vernünftige Lösung geben, kannst Du Dich auch erkundigen, ob Du eventull Erziehungsgeld im Anschluß an das Elterngeld bekommst.

    Ich drücke Dir die Daumen für eine gute Lösung.
    „Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.“
    Nicolas Chamfort

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    AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit

    felina das heißt du hast den Elternzeitantrag bei deinem AG direkt auf eine längere Zeit gestellt und dann ab einem Jahr die TZ Stunden "beantragt"?

  8. Inaktiver User

    AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit

    Zitat Zitat von Hexe76 Beitrag anzeigen
    Ich hüpf mal rein weil ich mich auch gerade mit dem Thema auseinander setze



    Hier hab ich folgende Info: Die Ablehnung einer TZ-Stelle kann erstmal nur "Nein" lauten, die Gründe dafür muss der AG erst in einem Prozess offen legen.

    Stimmt das so?
    Was? Nein, das wäre doch widersinnig. Dann könnte der Arbeitnehmer doch nicht im Vorfeld die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen? Und das wäre doch auch ein grober Verstoß gegen § 15 Abs. 7 S. 4 BEEG. Woher hast Du diese Info?

  9. Inaktiver User

    AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit

    Zitat Zitat von Federfrau Beitrag anzeigen
    felina das heißt du hast den Elternzeitantrag bei deinem AG direkt auf eine längere Zeit gestellt und dann ab einem Jahr die TZ Stunden "beantragt"?
    Ja, das sollte man auch unbedingt so machen!!!!! Maximale Elternzeit herausholen und dann ab einem Jahr Teilzeit beantragen. Somit hast Du den MAXIMALSTEN gesetzlichen Kündigungsschutz herausgeholt. Und verhinderst, ab Tag eins nach Rückkehr ins Unternehmen ein nettes, rechtlich wasserdichtes Kündigungsschreiben zu erhalten. Davon abgesehen können in so einer Konstellation nur "dringende betriebliche Gründe" gegen ein Teilzeitbegehren sprechen. Also tun!!!

    Ich habe schon mal überlegt, hier einen Fred mit diesem Tipp anzulegen und um "Festpinnung" zu bitten, so wichtig scheint mir diese Info.

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    AW: Teilzeitarbeit in Elternzeit

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Somit hast Du den MAXIMALSTEN gesetzlichen Kündigungsschutz herausgeholt.
    Theoretisch zumindest. (Sorry, gebranntes Kind, weißte ja.)

    Erdbeerbaiser - am besten schnell mit dem AG sprechen. Es soll ja auch welche geben, die da nicht aus allen Wolken fallen. Bezüglich Urlaub wurde ja schon was geschrieben. Der bezieht sich immer auf Arbeitstage - wie viele Stunden ein solcher hat, ist egal. Erst, wenn Du nicht mehr 5 Tage die Woche arbeitest, wird der anteilig gerechnet. Aber immer so, dass Du genau so viele Wochen frei haben kannst wie mit Vollzeit. Ich arbeite zB nur an 4 Tagen - bei Vollzeit hätte ich 30 Urlaubstage. Weil 4 Tage 20% weniger sind als 5 Tage, habe ich 24 Urlaubstage im Jahr. Für eine Urlaubswoche muss ich aber auch nur 4 davon einsetzen, das kommt also aufs selbe raus.
    “Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere
    in the universe is that none of it has tried to contact us.” (aus Calvin & Hobbes)

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