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    AW: Elternzeit - woher soll ich das jetzt schon wissen?

    Symphonie schrieb
    Vätermonate müsst ihr euch festlegen wenn ihr das Elterngeld beantragt. Ich würde mich da aber einmal erkundigen ob man diese dann auch verschieben kann, eben aus Gründen wie
    nee Symphonie

    Das Gesetz schreibt, vor, das man 7 Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit dieses dem Arbeitgeber bekannt gibt.
    In unserem Fall möchte Herr Wiese evtl den 13 und 14. Monat nehmen und muss dann halt 7 wochen vor dem 13. Monat den Arbeitgeber informieren.

    Wers nachlesen will §16 BEEG
    1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.
    Der Elterngeldstelle langts sobald die Elternzeit angetreten wird. Je früher man die natürlich informiert um so natloser klappt das Antragstellen.

    edit: hier noch mal extra für die Väter
    http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit...rbeitgeber.php

    Was die Fragestellung als solches betrifft auch ³16 BEEG
    Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Die Arbeitnehmerin kann ihre Elternzeit nicht wegen der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden; dies gilt nicht während ihrer zulässigen Teilzeitarbeit. Eine Verlängerung kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.
    Geändert von Wiesenkraut (12.03.2011 um 17:40 Uhr)

    Manchmal ist das ganz große Glück ganz klein



    meine Binometten waren Kapuzinerkresse und Diadora.
    einen dicken an die Beiden



  2. Inaktiver User

    AW: Elternzeit - woher soll ich das jetzt schon wissen?

    hornilla, eine gute frage!

    mir fiel es auch schwer beim ersten kind zu entscheiden, wie lange ich zu hause bleiben möchte. da ich arbeitgeberfreundlich handeln wollte, habe ich , als mein sohn 8 monate alt war, bereits wieder angefangen zu arbeiten. ein ganz großer fehler, denn die zeit war echt anstrengend und das kind noch ein baby. aber den schritt konnte ich nicht rückgängig machen, darauf hatte die dame vom "amt" mich auch direkt damals hingewiesen. aber man weiß ja nicht vor der geburt bzw bevor man ein kind hat, wie anstrengend die zeit sein kann, ich war blauäugig. deswegen echt unfair, dass man nicht mal auf ein jahr verlängern kann. also überlege dir gut, wie lange du zu hause bleiben möchtest, lieber zu lang als zu kurz!!! und man kann während der elternzeit wieder anfangen zu arbeiten!

    ich werde jetzt zb"nur" ein jahr zu hause bleiben, denn mir ist beim letzten mal auch die decke auf den kopf gefallen und ich fand es gut wieder arbeiten zu gehen und mich intellektuellen dingen zu widmen ;-) (wenngleich ich die vollen 12 monate gerne zu hause gbelieben wäre um danach wieder einzusteigen), aber reduziert. klar, es ist anstrengend, aber für mich war es einfach wichtig, den kontakt zum arbeitsplatz zu halten bzw nicht zu lange auszusetzen, aber fakt war, dass 8 monate einfach zu kurz waren.

    eine andere sache ist natürlich auch das finanzielle! elterngeld gibt es ja "nur" ein jahr lang, danach ist schluss.

    weiß eine von euch, ob- wenn man 1,5 jahre zb zu hause bleiben möchte und das elterngeld splittet, dann aber eher wieder anfangen möchte zu arbeiten, den rest, der einem noch zusteht, noch ausbezahlt bekommt oder heißt es dann "pech gehabt"???

    lg! betsy

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    AW: Elternzeit - woher soll ich das jetzt schon wissen?

    wiese,ich meinte nicht dem AG sondern wenn man die Elternzeit bei der Behörde einreicht
    das muss man doch beim Antrag mit angeben....

    Sie ist wieder da....
    Aller guten Dinge sind 3!!! *

    M (1/08), Li (12/09), La (10/11)

    * Das hat sogar Talea erkannt






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    AW: Elternzeit - woher soll ich das jetzt schon wissen?

    da ists noch weniger wichtig. Da langts hier in NRW bis 6 Wochen nach Antritt der Elternzeit und ich glaube so ist auch die Gesetzeslage kann ich aber gern nachschauen.
    Um eine nahtlose Zahlung zu sichern macht natürlich so früh wie möglich sinn

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    AW: Elternzeit - woher soll ich das jetzt schon wissen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    weiß eine von euch, ob- wenn man 1,5 jahre zb zu hause bleiben möchte und das elterngeld splittet, dann aber eher wieder anfangen möchte zu arbeiten, den rest, der einem noch zusteht, noch ausbezahlt bekommt oder heißt es dann "pech gehabt"???

    lg! betsy
    Soweit ich es verstanden habe, ist die Auszahlung von Elterngeld lediglich eine Auszahlungsoption, der Anspruchsgrundlagenzeitraum (oder wie auch immer das heißt) bleibt aber immer derselbe (also deine genommenen Monate zwischen 1. und 14. Lebensmonat). Das heißt, wenn du auf 2 Jahre streckst, kannst du dann problemlos nach dem 14. Lebensmonat (oder je nachdem, welche du nimmst) wieder arbeiten und kriegst das gesplittete Elterngeld ganz normal ausgezahlt.

    (Edit: Habe nochmal gegoogelt und festgestellt, dass es eh keine 24 Monate sind. Da man ja erst nach dem Mutterschutz Elterngeld erhält, wäre es bei der "hälftigen Auszahlung" eh nur 20 Monate. Käme also alles gut mit deinem Plan, nach 1,5 Jahren wieder zu arbeiten, hin.)


    @Hornilla: Mein Mann hat damals recht kurzfristig seine Vätermonate eingereicht, ich glaube, 4 Wochen vorher. Ich hatte drei Monate nach der Geburt ganz schlimme postnatale Depressionen und habe ihn dringend gebraucht. Von daher weiß ich, dass es auf jeden Fall auch kurzfristig geht, dein Mann muss sich nicht schon beim Stellen DEINES Antrags festlegen!
    Geändert von Historia02 (12.03.2011 um 19:20 Uhr)

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    AW: Elternzeit - woher soll ich das jetzt schon wissen?

    Betsy
    soweit ich weiß kannst Du Dir im zweiten Jahr, das Geld sofort auszahlen lassen wenn irgendetwas ist,Du zB wieder arbeitest.
    Das Anrecht hast Du ja eh nur im ersten Jahr und der Auszahlungsmodus ist eben ein anderer

    Sie ist wieder da....
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    AW: Elternzeit - woher soll ich das jetzt schon wissen?

    ha fündig geworden:
    Elterngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gezahlt.
    Das Elterngeld muss rechtzeitig bei der zuständigen Antragstelle beantragt werden. Rückwirkend wird das Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Sollte das Kind z. B. im Januar geboren werden, sollte der Antrag spätestens im April eingehen um alle Monate Anspruch auf Elterngeld zu haben.
    ist also noch mehr Zeit als ich dachte ;-)

    Historia schrieb
    Soweit ich es verstanden habe, ist die Auszahlung von Elterngeld lediglich eine Auszahlungsoption, der Anspruchsgrundlagenzeitraum (oder wie auch immer das heißt) bleibt aber immer derselbe (also deine genommenen Monate zwischen 1. und 14. Lebensmonat). Das heißt, wenn du auf 2 Jahre streckst, kannst du dann problemlos nach dem 14. Lebensmonat (oder je nachdem, welche du nimmst) wieder arbeiten und kriegst das gesplittete Elterngeld ganz normal ausgezahlt.
    jepp, hab ich gerade im Familienkreis. Auch die gerade aktuelle Elterngeldkürzung wird so berücksichtigt, als würde das komplette Geld im ersten Jahr ausgezahlt (weia ich hoffe das versteht nun jemand)

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    AW: Elternzeit - woher soll ich das jetzt schon wissen?

    Hallo Hornilla,

    ich habe erst 2 Jahre Elternzeit beantragt (letztes Jahr auf 3 Jahre verlängert), bin etwas über ein Jahr zu Hause geblieben und letztes Jahr zum Halbjahr (mit 10 Stunden) wieder eingestiegen - da war der Kleine 15 Monate alt. Zum Sommer konnte ich noch zwei Stunden kürzen, die ich durch Vorarbeit "angespart" hatte - ich unterrichte in diesem Schuljahr also nur 8 Stunden, bekomme aber 10 bezahlt. Das Ganze nennt sich "Teilzeit in Elternzeit". Diesen Sommer (da kommt der Kleine in den Kindergarten) werde ich auf eine halbe Stelle aufstocken, denn im Herbst läuft die Elternzeit aus.

    lG

    puck
    Eins, zwei, drei im Sauseschritt
    eilt die Zeit - wir eilen mit.

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    AW: Elternzeit - woher soll ich das jetzt schon wissen?

    Hallo Ihr Lieben,

    danke für Eure zahlreichen Antworten! Also, ich glaube, die Sache scheint doch fleixbler zu sein, als ich dachte...
    Ich werde also erstmal möglichst lange Elternzeit beantragen und dann mal schauen, wie es wird. Im Grunde weiß ich vom Bauchgefühl längst, dass ich länger als ein Jahr zu Hause bleiben möchte...Nur manchmal kommen mir dann solche Gedanken, dass mir eben doch die Decke auf den Kopf fallen könnte, allerdings bin ich nicht der Typ, dem so leicht die Decke auf den Kopf fällt.

    Na ja, zumindest denke ich, ich sollte erstmal auf mein Bauchgefühl hören. Finanziell ist es bei uns kein Problem, wenn ich zu Hause bleibe.

    Mausy, wir haben uns entschieden, dass mein Mann die Vätermonate nicht nimmt. Seine Bezirksregierung stellt sich da an, er dürfte sie nur in den Sommerferien nehmen. Nein, das ist nicht legal, aber man müsste dagegen klagen, und ob sich der Aufwand lohnt... Finanziell rentiert es sich für uns einfach überhaupt nicht, und da mein Mann als Lehrer ja auch oft nachmittags zu Hause ist, werden wir wohl darauf verzichten.

    LG Hornilla
    Am 3. Juni 2011 kam unsere kleine Maus zur Welt - unser größtes Geschenk!


    Die Liebe trägt unsere Seele wie die Füße unseren Leib.


    Unsere Gedanken und Gebete sind bei Colina und Ticklish und ihren Familien und bei allen anderen Sternenkindern.




    Papa, für immer in meinem Herzen!

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    AW: Elternzeit - woher soll ich das jetzt schon wissen?

    Hallo Hornilla,

    ich habe damals mit meinem Chef geredet. So nach dem Motto "ich reich erstmal ein Jahr ein, melde mich aber nach 6 Monaten nochmal" - bei mir war ursprünglich die Überlegung, nach 6 Monaten in Teilzeit einzusteigen. Ich meine auch, dass man die Dauer der Elternzeit mind. einmal ändern kann, ohne dass es Probleme gibt. Dann erstmal etwas länger beantragen und ggf vorher fragen, ob eine frühere Rückkehr auch möglich wäre.
    Eine Freundin (auch Lehrerin) wollte ursprünglich auch 2 jahre zu Hause bleiben. Da ihr Freund aber kurz nach der Geburt in eine "einfachere" beziehung geflüchtet ist, wird sie wohl im Sommer wieder einsteigen wollen. Noch hat sie aber keinen Betreuungsplatz gefunden - und sie darf bis April abwarten und muss dann erst angeben mit wieviel Stunden sie wieder einsteigen wird. Und sogar eine Versetzung an eine andere Schule ist dann wohl noch möglich!

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