Hallo,
in Deutschland ist es so, daß die Existenz von früh- oder stillgeborene Kinder mit einem Gewicht unter 500g nicht anerkannt wird, d.h. die Kinder werden nicht in das Personenregister eingetragen, nicht in das Familienstammbuch und haben kein Recht auf Bestattung.
Es ist für die Eltern dieser Sternenkinder schon schwer genug, aber das der Staat sie einfach nicht existieren lässt, legt ihnen zusätzlich Steine in den Weg.
Eine Familie, die innerhalb von einem Jahr 3 Kinder verloren hat, 2 davon mit einem Gewicht unter 500g - diese Kinder sind zwar geboren, aber existieren offiziell nicht.
Nun hat diese Familie eine Petition ins Leben gerufen (ihre erste wurde wegen Formalitätsfehler nicht anerkannt), um dieses Gesetz zu ändern.
Hier könnt ihr mehr über sie erfahren.
Bitte helft den Eltern von Sternenkindern, das ihre Kinder offiziell existieren zu lassen, gebt ihnen einen Ort der Trauer!
Hier die E-Mail der o.g. Eltern:
Bitte helft den Sternenkindereltern bei der Verwirklichung, es ist für sie so wichtig, das ihre Kinder existieren!Hallo ihr Lieben, die ihr uns schon so nett bei unserer Forderung unterstützt habt,
viele haben es ja sicherlich schon mitbekommen:
unsere 19.480 Online-Unterschriften werden auf Bundesebene nicht akzeptiert. Trotz Bemühungen unseres Berliner Anwalts & des Büros des Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Rheingau-Taunus und Limburg, muss die Petition von Euch allen noch einmal auf der Plattform des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages "epetitionen" unterzeichnet werden. (zu den Hintergrundinfos dazu bitte bis zum Abgrenzungsstrich herunterscrollen)
Wir haben die Petition auf der Online-Plattform des Bundestages noch einmal angemeldet, nun ist sie online und wir bitten Euch alle nochmals zu unterschreiben.
Sie heißt: Petition: Personenstandswesen - Aufnahme aller geborenen Kinder in das Personenstandsregister
und ist hier zu finden: http://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8698
BITTE NEHMT EUCH EIN PAAR MINUTEN ZEIT UND UNTERZEICHNET NOCH EINMAL.
Und so geht es:
WICHTIG! Ihr müsst Euch zunächst registrieren, bevor ihr mitzeichnen könnt.
- Schritt: Bitte folgt dem Link: http://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8698
- Schritt: Bitte klickt auf den Button: REGISTRIEREN.
- Schritt: Scrollt dann etwas nach unten und gebt Eure Daten ein und klickt auf registrieren.
- Schritt: Ihr bekommt dann eine Email. WICHTIG: in dieser Email bekommt ihr Euren Benutzernamen, z. B. NUTZER123456
- Schritt: nun könnt ihr in die Login-Felder den Benutzernamen (NUTZER….) und Euer Passwort eingehen
- Schritt: klickt auf unsere Petition, die in einer Liste aufgeführt wird. Name: Personenstandswesen - Aufnahme aller geborenen Kinder in das Personenstandsregister
- Schritt: Klickt dann auf „Petition mitzeichnen“
- Schritt: Ihr bekommt eine Bestätigungsemail.
Das wars & es dauert keine 2 Minuten.
Bitte informiert auch Eure Verwandte, Freunde und Bekannte und bittet Sie mitzumachen. Viele denken es läuft als Verlängerung noch mit der Unterschrift, die sie einst gegeben haben. Das stimmt nicht, JEDER MUSS NOCHMALS SEINE STIMME ABGEBEN.
Die Petition ist bis zum 27.01.2010 befristet und nur bis dahin kann unterzeichnet werden.
Danke danke danke für Eure Unterstützung...
LG Barbara und Mario Martin mit Joseph-Lennard, Tamino-Federico und Penelope-Wolke fest im Herzen...
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Hintergrund
Was bisher geschah:
Wir haben die Petition am Dienstag 01.12.09 auf Bundes- und Landesebene eingereicht.
Am Donnerstag darauf erreichte uns ein Anruf aus dem Petitionsausschuss des Bundes, dass alle Unterschriften, die wir über unsere Internetseite erhalten haben, nicht zählen.
Unsere 19.200 Unterschriften werden daher auf Bundesebene nicht akzeptiert. Obwohl das System auf unserer Homepage identisch zu dem auf der Homepage des Petitionsausschusses ist & uns der Datensatz aller Unterzeichner vorliegt, nimmt der Petitionsausschuss diese Unterschriften nicht an. Selbst ein von uns beauftragter Anwalt aus Berlin & der Bundestagsabgeordnete des Kreis Limburg-Weilburg, Herr Willsch, konnten auch nach mehrmaligen Anfragen & Bitten beim Petitionsausschuss keine Ausnahme erwirken. Alle Bemühungen blieben erfolglos.
Die Unterschriften müssen zwangsläufig – wider anderen Aussagen zu Beginn unserer Unterschriftenaktion – von allen Befürworter unserer Forderung auf der Plattform vom Bundestag "epetitionen" nochmals geleistet werden.
Was geschieht nun und was bedeutet das?
Die Petition muss wiederholt werden & alle, die bereits auf unserer Homepage ihre Unterschrift gegeben haben, müssen dort noch einmal unterschreiben. Wir haben bereits die Einstellung unserer Petition beantragt.
Nun ist die Petition online:
http://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8698
Sobald die Petition online ist, startet eine Unterzeichungsfrist von 6 Wochen.
Was wir nun hoffen!
… dass ihr auch nicht aufgebt & unsere Forderung noch einmal unterstützt!
Wenn wir es schaffen, dass alle noch mal dort unterschreiben, können wir es allen zeigen, dass wir mit unserer Forderung gehört werden wollen!!! Sollten wir wieder eine so hohe Zahl an Unterzeichnern haben, stehen die Chancen sehr gut, dass wir dort sogar eine öffentliche Beratung und ein Rederecht erhalten!!!
Deswegen würde es uns freuen, wenn ihr uns alle weiterhin unterstützt und wieder alle Leute in und um Euer Umfeld mobil macht.
Immer das Positive sehen: der Vorteil ist ...
"Wird eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht."
By the way:
Das Merkwürdige ist: auf Landesebene ist unsere Petition mit den Unterschriften - so wie wir es gemacht haben (auf unsere Homepage) völlig rechtens ... Nur: bevor das Personenstandsgesetz auf Bundesebene nicht geändert wird, kann auf Landesebene nichts mit der Petition bewirkt werden!!!
Danke!
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16.12.2009, 23:33Inaktiver User
Alle haben ein Recht auf Existenz!!!
Geändert von Inaktiver User (17.12.2009 um 10:08 Uhr) Grund: Ergänzungen eingefügt
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17.12.2009, 00:22
AW: Alle haben ein Recht auf Existenz!!!
hallo!
ich habe die erste petition - genau wie mein mann - auch online unterschrieben - und war echt geschockt, dass einem mal wieder so viele steine in den weg gelegt wurden - dennoch haben mein mann und ich sofort mitgemacht - es geht ganz schnell und man tut was wikrlich gutes.
eine der begründungen für die petition ist das paradoxe verhalten unseres staates.
treibt eine frau ihr baby nach der 12. ssw ab, ist es ein verbrechen gegen die menschheit - wird ein baby bis zur ca. 26 ssw geboren (ausschlaggebend das gewicht von unter 500 g)
wird es als nicht existens gesehen - das ist doch nun wirklich krank!
wenn es ein verbrechen ist nach der 12 ssw abzutreiben, müssen doch auch solch kleine menschen als MENSCHEN anerkannt werden!!!!
bitte macht mit - damit die kleinen sternchen die viel zu früh gehen wenigstens anerkannt werden - damit eltern sie anständig bestatten dürfen - und damit einen ort der "zuflucht" finden!!!
vielleicht habt ihr euch noch nie gedanken darüber gemacht, aber versetzt euch mal in solch eine lage - vor allem die familie, die die obige mail verschickt hat, hat wirklich ein furchtbares schicksal erleiden müssen -
drei babys sind ihnen gestorben - und wurden nicht als menschen anerkannt -
wenn ihr in deren sitation gewesen wärd (was ich wirklich niemandem wünsche) - würdet ihr es als gerecht empfinden????
bitte macht mit!****meine Binos sind:
Icebear: seit 17.06.- 19:08 Mama und Neckie: seit 05.06.2010 - 22:54 Mama****
17. Mai 2010 - Phoebe Aurora
28.September 2001 - Leon Adrian
Wir sind so glücklich und stolz!
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17.12.2009, 09:23
AW: Alle haben ein Recht auf Existenz!!!
*hochschieb*
Liebe Moderatorinnen,
ist das nicht ein Thread, der oben angepinnt werden sollte?
Ich finde das Thema sooo wichtig, weil ich bei einer Freundin erlebt habe, dass es auf 10 oder 20 Gramm ankam, was ich unheimlich erschütternd fand.
Wäre toll, wenn ganz viele von euch mitmachen und auch Freunde und Bekannte informieren würden, damit der Bundestag gezwungen ist, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.
LG
Louette
Matti und Julia, ihr seid und bleibt unvergessen 
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17.12.2009, 10:07
AW: Alle haben ein Recht auf Existenz!!!
Vielen Dank, dass diese Aktion hier unterstützt wird, sie ist so wichtig!
Ich habe die Auswirkungen dieser verrückten 500-Gramm-Grenze selber erlebt (Louette
), mein still geborener Sohn wog 510 g, die Tochter einer Bekannten, zum gleichen Schwangerschaftszeitpunkt geboren, nur 460 g.
Unser Sohn wurde im Geburtenbuch der Klinik eingetragen, damit durfte er beim Standesamt angemeldet und in unserem Familienstammbuch eingetragen werden, was uns unheimlich wichtig war. In meinem Mutterpass wurde eine Geburt verzeichnet. Wir konnten ihn ohne bürokratische Hindernisse bestatten lassen. Wir haben es schriftlich, er war unser drittes Kind und wird es immer sein.
Die Tochter meiner Bekannten wurde im Geburtenbuch nicht eingetragen, denn im rechtlichen Sinne wurde sie nicht geboren. Meine Bekannte hat ihre Tochter, genauso geliebt wie unser Sohn, genauso zur Welt gebracht wie ich meinen Sohn. In ihrem Mutterpass steht keine Geburt. Im Familienstammbuch darf die Kleine nicht stehen. Und für die Bestattung musste eine Bescheinigung erbracht werden, dass es unbedenklich ist, "so etwas" zu bestatten, denn die Kleine war im rechtlichen Sinne keine Leiche. Die Familie muss damit leben, dass ihre Tochter offiziell nie existiert hat.
Gegen diese grausame Ungerechtigkeit richtet sich nun diese Aktion und ich hoffe sehr, dass damit wirklich erreicht werden kann, dass künftig alle geborenen Kinder anerkannt werden. Das ist so wichtig für alle Betroffenen. Deshalb mein Dank allen, die die Aktion unterstützen und die Online-Petition unterzeichnen!
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17.12.2009, 12:41Inaktiver User
AW: Alle haben ein Recht auf Existenz!!!
Wäre es nicht sogar besser, diesen Strang ins Allgemeine Forum zu verschieben? Vielleicht würden sich ja auch Leute an der Petition beteiligen, die ansonsten mit Kindern wenig zu tun haben (wie ich z. B., die rein zufällig über diesen Strang hier stolperte).
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17.12.2009, 13:04
AW: Alle haben ein Recht auf Existenz!!!
Das halte ich für eine sehr gute Idee! Und vielleicht eine zusätzliche Kopie in "Gesellschaftliche Initiativen"?
Ich habe ihn hier nur aus Zufall entdeckt, weil ich in diesem Forum sonst nie bin. Ich habe in meinem direkten Umfeld erlebt, wie leidvoll sich diese Regelung für betroffene Eltern auswirken kann.
In dem Fall war das einzige Glück, dass die Regelung den Pfarrer des Dorfes nicht interessiert hat. Die beiden Kinder meiner Freundin wurden trotzdem auf dem Gemeindefriedhof beerdigt. Ein unschätzbarer Trost für sie. Ich werde es dem Mann nie vergessen. Aber diese Erfahrung machen leider die wenisgtens.
Sicher gibt es in der großen weiten Bri, viele die - so wie ich - auch auf indirektem Weg schon mit dem Thema in Berührung gekommen sind.
I am the master of my fate: I am the captain of my soul.
William E. Henley
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17.12.2009, 13:06
AW: Alle haben ein Recht auf Existenz!!!
Wir haben zwei Kinder unter 500g verloren und es war überhaupt kein Problem, diese bestatten zu lassen.
Ins Stammbuch sind sie nicht eingetragen, das war mir aber auch zu keinem Zeitpunkt ein Bedürfnis.
TabeaBis auf Weiteres a.D.
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17.12.2009, 13:23Inaktiver User
AW: Alle haben ein Recht auf Existenz!!!
Hier das Gesetz:
Paragraphen 29 der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz
(1) Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen überdie Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor,
wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder
das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die
natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des
Lebens gezeigt, beträgt das Gewicht der Leibesfrucht jedoch
mindestens 500 Gramm, so gilt sie im Sinne des § 24 des Gesetzes
als ein totgeborenes oder in der Geburt verstorbenes Kind.
(3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des
Lebens gezeigt und beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger
als 500 Gramm, so ist die Frucht eine Fehlgeburt. Sie wird in
den Personenstandsbüchern nicht beurkundet.
a) Lebendgeburt
Die Geburt ist gemäß § 29 Abs. 1 AVO-PStG (Ausführungsordnung zum Personenstandsgesetz) eine Lebendgeburt,
wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
Es wird nicht unterschieden, ob das lebend geborene Kind lebensfähig oder lebensunfähig ist, welches Geburtsgewicht oder welche Geburtslänge es hat und wie lange es gelebt hat.
b) Totgeburt
Bei einer Totgeburt im rechtlichen Sinne handelt es sich, wenn ein Kind totgeboren wurde oder in der Geburt verstorben ist, d.h. sich keines der in § 29 Abs. 1 AVO-PStG (siehe oben unter Lebendgeburt) genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, das Gewicht des Kindes aber mindestens 500g beträgt.
c) Fehlgeburt
Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Gewicht des Kindes bei der Geburt weniger als 500g beträgt und sich keines der in § 29 Abs. 1 AVO-PStG (siehe oben unter Lebendgeburt) genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat.
e) Frühgeburt
Um eine Frühgeburt handelt es sich, wenn das Kind, bei Mehrlingsgeburten das schwerste der Kinder, ein Geburtsgewicht unter 2500 g hat. Gleichzusetzen sind solche Geburten, bei denen das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen ( an Rumpf, Haut, Fettpolster, Nägeln, Haaren und äußeren Geschlechtsorganen) oder wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer wesentlichen Pflege bedarf. Die Feststellung dieser Voraussetzungen obliegt der Hebamme oder dem Arzt.
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17.12.2009, 19:07
AW: Alle haben ein Recht auf Existenz!!!
Familie Carina hat unterschrieben.
Wir haben selbst Bekannte, die mit aller Macht darum kämpfen mussten, ihren totgeborenen Sohn bestatten lassen zu dürfen.The way a crow / Shook down on me / The dust of snow / From a hemlock tree
Has given my heart / A change of mood / And saved some part / Of a day I had rued.
(Robert Frost)
Binomette von Lou79 und Katkut1978

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17.12.2009, 21:15
AW: Alle haben ein Recht auf Existenz!!!
Bin ganz geschockt von dem Gesetz und dem Leid der genannten Familie.
Für alle Familien, die es betrifft hoffe ich, dass sich das Gesetz mit dieser Petition ändert!
Familie Hüpfer hat unterschrieben!seit 23.03.2009 sind wir zu dritt!


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