Zitat Zitat von Shuddy
ja danke für euere antworten ich werde mich mal im jugendamt informieren. das wichtigste ist ja das mein freund die gleichen rechte hat wie als ehemann
Die gleichen Rechte als VATER kannst Du ihm einräumen, wie geschrieben wurde (gemeinsames Sorgerecht). Bezogen auf Dich hat er aber nicht dieselben Rechte wie ein Ehemann. Es sei denn, das regelt Ihr auch vertraglich (von wegen Auskunft bei Ärzten etc.) - aber dann dürfte vorher heiraten wahrlich weniger Aufwand sein...