Ich glaube, du hast die Äußerung von EWK falsch verstanden. Wenn man in Deutschland lebt, kann man eben die geltenden Gesetze mit nichts aushebeln. Es gibt viele Dinge, die man regeln kann mit notarieller Hilfe, aber wie EWK schon schrieb, du kannst deine Lohnsteuerklasse nicht ändern, das Erbrecht nicht aushebeln etc. Das wird von Satyr immer wieder ignoriert. Er kann ja leben wie er möchte, aber auch er kann diese Dinge nicht ändern.Zitat von Inaktiver User
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Thema: Er will nicht heiraten
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24.11.2008, 12:01
AW: Er will nicht heiraten
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24.11.2008, 12:06Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Genau so hab ich es gemeint!
Zitat von Hibbelchen
Wer ohne diese Verpflichtungen leben will, sollte das auch tun, ist völlig in Ordnung. Grotesk wird es nur dann, wenn jemand wie Satyr permanent behauptet, sich ohne Ehe genauso zu verpflichten wie in einer Ehe - das ist eben nicht so, weil das nicht individuell geregelt werden kann.
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24.11.2008, 13:03Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Man kann sich emotional genauso verpflichten ohne einen Trauschein. Noch dazu ist mir eine Verpflichtung nicht wichtig, sondern eher die tatsächlichen Taten.
Zitat von Inaktiver User
Was hilft mir eine Verpflichtung, wenn daraus keine Taten folgen und will ich wirklich, dass das ein Partner aus der Pflicht heraus tut?
Meine emotionale Verpflichtung meinem Mann gegenüber hat sich immer durch meine Taten und Handlungen gezeigt und ist ganz sicher durch meine Eheschließung nicht verändert worden.
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24.11.2008, 13:07Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Kann man, aber man muss sich nicht daran halten, also hat es keine Konsequenzen und ist insofern eben nicht verpflichtend, sondern bleibt immer freiwillig und der Laune überlassen.
Zitat von Inaktiver User
Eine Verpflichtung ist aber nur dann für mich eine, wenn sie auch konkrete Auswirkungen und Konsequenzen hat, alles andere sind Versprechungen, die kann ich einhalten, muss aber nicht.Noch dazu ist mir eine Verpflichtung nicht wichtig, sondern eher die tatsächlichen Taten.
Was hilft mir eine Verpflichtung, wenn daraus keine Taten folgen und will ich wirklich, dass das ein Partner aus der Pflicht heraus tut?
Meine emotionale Verpflichtung meinem Mann gegenüber hat sich immer durch meine Taten und Handlungen gezeigt und ist ganz sicher durch meine Eheschließung nicht verändert worden.
Außerdem ist mir die Absicherung meiner Lieben wichtig, das ist Fürsorge, die für mich viel mit Liebe zu tun hat. Und so Sachen wie den Erbfall kann ich ohne Heirat nicht gleichwertig regeln, das Geld für die Erbschaftssteuer ist dann halt weg. Ich würd es lieber meinem Partner zukommen lassen als dem Staat.Geändert von Inaktiver User (24.11.2008 um 13:14 Uhr)
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24.11.2008, 13:17Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Wenn das für Dich so ist, ist das ja auch o.k. Es muss aber eben nicht für alle so sein. Mein Mann und ich hatten uns z.B. auch schon vor unserer Ehe z.B. über Lebensversicherungen abgesichert. Das Ehegattensplitting bringt uns nichts, weil wir schon immer fast gleich viel verdient haben etc.
Zitat von Inaktiver User
Absichern kann man sich für mich auch ohne eine Ehe. Sicherlich ist das nicht ganz so einfach aber es geht schon. Manch einer möchte eben nicht so leben wie Du und das ist trotzdem noch i.O.
Was das Verpflichten angeht, auch Ehepartner müssen sich daran nicht halten und tun es auch nicht immer. Von daher ist mir eine vertrauensvolle Beziehung - egal ob Ehe oder nicht - am wichtigsten. Mir geht es nicht um Verpflichtung oder Versprechen, sondern um Taten.
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24.11.2008, 13:23Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Ich will dir nicht widersprechen, der Idealfall ist auch für mich, dass etwas freiwillig und im Guten geregelt wird und nicht irgendwann eingeklagt werden muss. Ich heirate auch nicht, um mich daran zu bereichern, es kann ja genauso sein, mein Mann hat einen Unfall und wird pflegebedürftig, und ich muss für ihn einstehen.
Zitat von Inaktiver User
Trotzdem ist es einfach verpflichtender, wenn etwas hinterher auch eingefordert werden kann.
Und gibt es eben Dinge, wie eben den Erbfall, das kannst du nicht genauso gut regeln, wenn du nicht verheiratet bist.
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24.11.2008, 13:31
AW: Er will nicht heiraten
Ich finde, wir drehen uns hier im Kreis. Das eine sind die Verpflichtungen, die man eingehen kann, aber nicht muss.
Das andere sind die staatlichen Vergünstigungen einer Ehe. Die kann man nicht wegreden, egal ob man sie befürwortet oder nicht.
Wer sie nicht in Anspruch nehmen will, der soll das eben nicht tun. Genausogut soll man aber niemandem unterstellen, der auf ebendiese Vorteile hinweist, dass er nur wegen des Geldes heiratet.
Man darf ja auch nicht vergessen, dass viele Paare gar nicht die Finanzen haben, Lebensversicherungen für ihren Partner etc. einzuzahlen um eine evtl. wegfallende Witwenrente zu kompensieren.
Noch ein Beispiel für meine Lage:
Was nützt mir seine Lebensversicherung auf meinen Namen, wenn sein Kind davon 50 % Pflichtanteil des Erbes fordert. Meine Witwenrente könnte es mir nicht wegnehmen...
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24.11.2008, 13:33
AW: Er will nicht heiraten
Lebensversicherung ist aber nicht Teil des Erbes. Denn das ist ja dann Geld des Begünstigten und damit nicht Erbmasse. Oder?
Die Ente bleibt draußen.
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24.11.2008, 13:36Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Ist eine Frage der Gestaltung. Ich kann z.B. auch eine Lebensversicherung für dich abschließen, dann bist du der Versicherte, die Begünstigte und Versicherungsnehmer bin aber ich, dann ist das mein Geld, das ich mit niemand teilen muss, wenn du von uns gehst...
Zitat von Edelherb
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24.11.2008, 13:43Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Lebensversicherungen sind nicht Teil der Erbmasse. Also würde folgendes gelten:
Zitat von Edelherb
Der Erblasser lebt getrennt von seiner Frau und seinen Kindern und hat eine Freundin. Ursprünglich war die Ehefrau als Bezugsberechtigte gegenüber der Versicherung bestimmt. Irgendwann fühlt der Erblasser das Ende herannahen, bestellt seinen Versicherungsvertreter zu sich und erklärt ihm gegenüber, er wünsche die Bezugsberechtigung seiner Lebensversicherung zu ändern. Bezugsberechtigt sollen nun seine liebe Freundin werden, die ihn so aufopferungsvoll pflege. So geschieht es dann auch. Die Bezugsberechtigung wird geändert.
In diesem Fall werden zwar die getrennt lebende Ehefrau und die Kinder Erben und teilen das Erbe unter sich auf. Die Freundin des Erblassers bekommt jedoch die Lebensversicherungssumme für sich alleine. Diese Summe fällt nicht in den Nachlass.


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