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  1. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Korrekt, es ist ein Vertrag aber eine Ehe völlig ohne Emotionen zu sehen erscheint mir ein wenig befremdlich...
    Umgedreht - romantische Sicht auf die Ehe bei nicht Beachtung möglicher Folgen - scheint es eher die Regel zu sein als die Ausnahme.

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    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Der Ordnung halber:

    Die Erbschaftsteuer wird ab dem 1. Januar 2009 neu geregelt. Die Große Koalition hat jetzt die letzten Stolpersteine für eine Reform des Gesetzes, das allerdings noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss, aus dem Weg geräumt.

    Umstritten war bis zuletzt die steuerliche Behandlung von Immobilien und von Betriebsvermögen. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt nun steuerfrei für den erbenden Lebenspartner oder die Kinder. Bei den Kindern gibt es allerdings eine Einschränkung: Die Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten.

    Bei Betriebsvermögen sieht der Kompromiss so aus: Die Weitergabe eines Familienbetriebs bleibt dann steuerfrei, wenn er mindestens zehn Jahre lang weitergeführt wird. Wird die Firma nur sieben Jahre lang gehalten, fallen 15 Prozent Erbschaftsteuer an. In beiden Fällen gelten aber bestimmte Vorrausetzung über die Lohnsumme des Unternehmens, sprich die Erhaltung der Arbeitsplätze spielt eine Rolle.

    Der Marktpreis der Immobilie zählt
    Zur Reform der Erbschaftsteuer war die Regierung durch das Bundesverfassungsgericht gedrängt worden, das in einem Grundsatzurteil die bevorzugte Behandlung von Immobilienvermögen gegenüber Geldvermögen angemahnt hatte. Deshalb wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Vermögens künftig der Verkehrswert der Immobilie zu 100 Prozent berücksichtigt. Das waren bisher nur rund 60 bis 80 Prozent. Bei vermieteten Wohnimmobilien soll ein Abschlag von zehn Prozent gelten.

    Dafür werden die Freibeträge erhöht und die engere Verwandtschaft - Ehegatten und Kinder - bevorzugt. Lebenspartner werden künftig ähnlich behandelt wie Ehepartner.


    Zusätzliche Freibeträge weitgehend unverändert
    Bei den zusätzlichen Freibeträgen wird sich wenig ändern. Der Freibetrag für Hausrat bleibt mit 41.000 Euro unverändert und kann nur von Personen der Steuerklasse I geltend gemacht werden. Für andere persönliche Güter sollen nun 12.000 Euro statt bisher 10.300 Euro steuerfrei bleiben. Die 12.000 Euro gelten auch für Personen der Klasse II (bisher 10.300 Euro) und III (5.200 Euro).

    Wertpapiere wie Aktien sowie Edelmetalle wie Gold und Silber werden nach dem Kurswert (Stichtag ist der Todestag) bewertet. Bei Fonds zählt der Rücknahmepreis, bei Lebensversicherungen die ausgezahlte Versicherungssumme, bei Schenkungen der Rückkaufswert. Hausrat, Schmuck, das Auto werden nach dem aktuellen Verkaufspreis bewertet.

    Testament oder Erbvertrag?
    Wer Erbschaftssteuer zahlen muss, wird nun stärker zur Kasse gebeten. Die Steuersätze werden zum Teil massiv angehoben. Die Koalition erwartet, dass so das jährliche Aufkommen der Steuer von rund vier Milliarden Euro erhalten bleibt.

    Obgleich sich das Finanzamt wegen der Freibeträge für nur knapp zehn Prozent der Erbfälle interessiert, empfiehlt sich in jedem Fall das Verfassen eines Testaments, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Bei größeren Vermögen setzen Sie das Papier am besten mit der Hilfe eines Fachanwaltes für Erbrecht oder eines Notars auf.

    Mehr Sicherheit für den Erben bietet der Erbvertrag. So kann man sich beispielsweise festschreiben lassen, dass im Gegenzug für die Pflege das Häuschen vererbt wird. Nicht aushebeln lässt sich der so genannte Pflichtteil des Erbes, auf den die Kinder des Verstorbenen, deren Nachkommen, der Ehepartner oder die Eltern immer Anspruch haben.
    Was heißt in diesem Zusammenhang Lebenspartner? Die Texte, die ich dazu gefunden haben, meinten immer den eingetragenen Lebenspartner (sog. Homoehe). Das gibt es ja aber für andersgeschlechtliche Beziehungen (schreckliches Wort) nicht. Bin ich dann einfach eine Person, die nicht verwandt ist?

  3. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Opalblau
    Aber beantwortet doch mal meine Frage: was würdet ihr tun, wenn ihr heiraten müsste, weil euer Partner, eure Partnerin aus dem Ausland kommt?
    Das kann doch niemand vorab wirklich sagen, weil es von vielen Faktoren abhängig ist.

  4. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Umgedreht - romantische Sicht auf die Ehe bei nicht Beachtung möglicher Folgen - scheint es eher die Regel zu sein als die Ausnahme.

    Hier geht es aber meiner Ansicht nach nicht um "kopfloses Heiraten" ohne an mögliche Folgen zu denken...

    Die Partnerschaft zwischen zwei Menschen hat nunmal eben auch mit Gefühlen zu tun, sonst wäre es keine Beziehung

  5. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    und wieviele Kinder?

    (denn die meisten Regeln sind ja in Hinblick auf "Ehe und Familie" gemacht)
    Mein Mann kann keine Kinder bekommen, das hat sich übrigens erst in unserer Ehe herausgestellt.

    Ist aber auch generell unerheblich. Meine Eltern halten das genauso wie mein Mann und ich. Die beiden sind seit 34 Jahren verheiratet und haben 3 Kinder. Trotzdem haben beide ihr Gehalt, ihre Altersvorsorge und auch Immobilien, die jeweils nur auf einen Person laufen.

  6. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hier geht es aber meiner Ansicht nach nicht um "kopfloses Heiraten" ohne an mögliche Folgen zu denken...

    Die Partnerschaft zwischen zwei Menschen hat nunmal eben auch mit Gefühlen zu tun, sonst wäre es keine Beziehung
    Die Partnerschaft hat mit Gefühlen zu tun. Da geb ich Dir Recht. Die Ehe hingegen ist aber tatsächlich ein Versorgungsvertrag, der vor dem Staat geschlossen wird. Da beißt die Maus leider keinen Faden ab.

    Und die Folgen prägen unsere Gesellschaft nicht unerheblich.

  7. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Hibbelchen


    Ja, damit ändert sich einfach alles.
    Kann, muss aber nicht.

  8. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Hibbelchen
    Was heißt in diesem Zusammenhang Lebenspartner? Die Texte, die ich dazu gefunden haben, meinten immer den eingetragenen Lebenspartner (sog. Homoehe). Das gibt es ja aber für andersgeschlechtliche Beziehungen (schreckliches Wort) nicht. Bin ich dann einfach eine Person, die nicht verwandt ist?
    Damit ist immer die "eingetrgene Lebenspartnerschaft" gemeint, also die homosexuellen Paare die "geiheiratet" haben und jetzt einem "normalen Ehepartner" gleichgestellt werden

    Als Parnter ohne Trauschein bist du einfach eine Person die nicht mit dem Erblasser verwandt ist!

  9. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das kann doch niemand vorab wirklich sagen, weil es von vielen Faktoren abhängig ist.
    Sehe ich auch so. Meist findet man da auch eine andere Möglichkeit, wenn man wirklich sucht.

  10. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die Partnerschaft hat mit Gefühlen zu tun. Da geb ich Dir Recht. Die Ehe hingegen ist aber tatsächlich ein Versorgungsvertrag, der vor dem Staat geschlossen wird. Da beißt die Maus leider keinen Faden ab.

    Und die Folgen prägen unsere Gesellschaft nicht unerheblich.

    Für mich ist die Ehe nur eine besondere "Form" einer Partnerschaft mit Rechten und Pflichten - Vor- und vielleicht auch Nachteilen...

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