Zitat von Inaktiver User
Korrekt, es ist ein Vertrag aber eine Ehe völlig ohne Emotionen zu sehen erscheint mir ein wenig befremdlich...
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Thema: Er will nicht heiraten
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19.11.2008, 11:11Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
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19.11.2008, 11:12Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
dann wären die Steuersätze aber auch noch interessant - die hauen bei Steuerklasse III nämlich kräftig rein.
da kann sich kaum einer leisten, ein Haus zu behalten - bzw. muss es "fast neu kaufen". (was ich richtig finde - aber das ist aj gerade nicht das Thema).
edit: nach geplantem Recht "im relevanten Bereich" werden es 30% sein.Geändert von Inaktiver User (19.11.2008 um 11:15 Uhr)
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19.11.2008, 11:13Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Die Ehe ist ein Gesamtpaket - meiner Meinung nach ein bewährtes.
Zitat von Inaktiver User
Und da gehören diese Dinge dazu - neben vielem anderen.
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19.11.2008, 11:14Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Einen Vertrag schließe ich aus Verstandesgründen und mit Verstand ab, mit Gefühlen hat ein Vertrag m. E. wenig zu tun.
Zitat von Inaktiver User
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19.11.2008, 11:15
AW: Er will nicht heiraten
Man kann es so oder so sehen. Als meine Ehe, wir waren insgesamt sieben Jahre zuammen, gescheitert ist, war ich sehr froh, dass wir verheiratet waren. Nicht nur, weil mein Partner mich noch eine Zeit lang unterstützen musste. (Ich hatte damals keinen Job, habe dann aber einen gefunden und er musste nicht mehr zahlen.) Ich war froh, dass mein Partner, der von einem auf den anderen Tag nicht mehr mit mir zusammen sein wollte, wenigstens noch mit mir eine Lösung suchen musste, dass er vor Gericht musste etc. etc. Dieser Ablösungsprozess auch vor Gericht war für mich sehr wichtig.
Zitat von Svenska
ein Mann, mit dem ich damals ab und zu was gemacht habe, meinte damals, er wäre sehr froh gewesen, hätte sich seine Ex auch von ihm scheiden lassen müssen. Sie ist damals einfach nach ca. 8 Jahren von einem Tag auf den anderen abgehauen und das hat ihn fast umgebracht.
Das Gefühl, versagt zu haben, kenne ich allerdings auch. Für mich ist dies offen gestanden, auch einer von vielen Gründen, weshalb ich gerne nochmals heiraten möchte, einfach um es dieses Mal vielleicht besser zu machen. (Ich gebe mir zu mehr als 50 % die Schuld am Scheitern meiner Ehe.)
Aber beantwortet doch mal meine Frage: was würdet ihr tun, wenn ihr heiraten müsste, weil euer Partner, eure Partnerin aus dem Ausland kommt?
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19.11.2008, 11:16
AW: Er will nicht heiraten
Zitat von Inaktiver User
Meiner Meinung nach das zweitbeste. Das beste müsste allerdings wohl erst noch erfunden werden.
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19.11.2008, 11:17Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Egal ob bewährt oder nicht. Für mich ist wichtig, dass ich mich damit wohlfühle, nicht ob sich tausende andere damit wohlfühlen.
Zitat von Inaktiver User
Ich habe mein eigenes Geld, meine eigene Altersvorsorge und auch meine eigene Immobilie.
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19.11.2008, 11:18Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
und wieviele Kinder?
(denn die meisten Regeln sind ja in Hinblick auf "Ehe und Familie" gemacht)
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19.11.2008, 11:21
AW: Er will nicht heiraten
Zitat von Inaktiver User
Ja, damit ändert sich einfach alles.
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19.11.2008, 11:21Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Der Ordnung halber:
Die Erbschaftsteuer wird ab dem 1. Januar 2009 neu geregelt. Die Große Koalition hat jetzt die letzten Stolpersteine für eine Reform des Gesetzes, das allerdings noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss, aus dem Weg geräumt.
Umstritten war bis zuletzt die steuerliche Behandlung von Immobilien und von Betriebsvermögen. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt nun steuerfrei für den erbenden Lebenspartner oder die Kinder. Bei den Kindern gibt es allerdings eine Einschränkung: Die Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten.
Bei Betriebsvermögen sieht der Kompromiss so aus: Die Weitergabe eines Familienbetriebs bleibt dann steuerfrei, wenn er mindestens zehn Jahre lang weitergeführt wird. Wird die Firma nur sieben Jahre lang gehalten, fallen 15 Prozent Erbschaftsteuer an. In beiden Fällen gelten aber bestimmte Vorrausetzung über die Lohnsumme des Unternehmens, sprich die Erhaltung der Arbeitsplätze spielt eine Rolle.
Der Marktpreis der Immobilie zählt
Zur Reform der Erbschaftsteuer war die Regierung durch das Bundesverfassungsgericht gedrängt worden, das in einem Grundsatzurteil die bevorzugte Behandlung von Immobilienvermögen gegenüber Geldvermögen angemahnt hatte. Deshalb wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Vermögens künftig der Verkehrswert der Immobilie zu 100 Prozent berücksichtigt. Das waren bisher nur rund 60 bis 80 Prozent. Bei vermieteten Wohnimmobilien soll ein Abschlag von zehn Prozent gelten.
Dafür werden die Freibeträge erhöht und die engere Verwandtschaft - Ehegatten und Kinder - bevorzugt. Lebenspartner werden künftig ähnlich behandelt wie Ehepartner.
Zusätzliche Freibeträge weitgehend unverändert
Bei den zusätzlichen Freibeträgen wird sich wenig ändern. Der Freibetrag für Hausrat bleibt mit 41.000 Euro unverändert und kann nur von Personen der Steuerklasse I geltend gemacht werden. Für andere persönliche Güter sollen nun 12.000 Euro statt bisher 10.300 Euro steuerfrei bleiben. Die 12.000 Euro gelten auch für Personen der Klasse II (bisher 10.300 Euro) und III (5.200 Euro).
Wertpapiere wie Aktien sowie Edelmetalle wie Gold und Silber werden nach dem Kurswert (Stichtag ist der Todestag) bewertet. Bei Fonds zählt der Rücknahmepreis, bei Lebensversicherungen die ausgezahlte Versicherungssumme, bei Schenkungen der Rückkaufswert. Hausrat, Schmuck, das Auto werden nach dem aktuellen Verkaufspreis bewertet.
Testament oder Erbvertrag?
Wer Erbschaftssteuer zahlen muss, wird nun stärker zur Kasse gebeten. Die Steuersätze werden zum Teil massiv angehoben. Die Koalition erwartet, dass so das jährliche Aufkommen der Steuer von rund vier Milliarden Euro erhalten bleibt.
Obgleich sich das Finanzamt wegen der Freibeträge für nur knapp zehn Prozent der Erbfälle interessiert, empfiehlt sich in jedem Fall das Verfassen eines Testaments, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Bei größeren Vermögen setzen Sie das Papier am besten mit der Hilfe eines Fachanwaltes für Erbrecht oder eines Notars auf.
Mehr Sicherheit für den Erben bietet der Erbvertrag. So kann man sich beispielsweise festschreiben lassen, dass im Gegenzug für die Pflege das Häuschen vererbt wird. Nicht aushebeln lässt sich der so genannte Pflichtteil des Erbes, auf den die Kinder des Verstorbenen, deren Nachkommen, der Ehepartner oder die Eltern immer Anspruch haben.


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