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  1. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das ist aber ein anderer Aspekt. Mit der Eheschließung unterzeichne ich einen rechtsgültigen Vertrag. Das hat zunächst nicht viel mit Gefühlen zu tun.

    Hier wird gern das eine mit dem anderen vermischt.

    Korrekt, es ist ein Vertrag aber eine Ehe völlig ohne Emotionen zu sehen erscheint mir ein wenig befremdlich...

  2. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    dann wären die Steuersätze aber auch noch interessant - die hauen bei Steuerklasse III nämlich kräftig rein.

    da kann sich kaum einer leisten, ein Haus zu behalten - bzw. muss es "fast neu kaufen". (was ich richtig finde - aber das ist aj gerade nicht das Thema).


    edit: nach geplantem Recht "im relevanten Bereich" werden es 30% sein.
    Geändert von Inaktiver User (19.11.2008 um 11:15 Uhr)

  3. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Geld (auch Erbe) wäre nie ein Grund für mich zu heiraten.
    Die Ehe ist ein Gesamtpaket - meiner Meinung nach ein bewährtes.
    Und da gehören diese Dinge dazu - neben vielem anderen.

  4. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Halte ich nicht für richtig. Alles was Menschen tun, hat mit "Gefühlen" zu tun. Auch Verträge schließen. Da muss ich nichts "vermischen". Man muss sich die Menschen, die Verträge schließen nur ansehen. Es ist Realität.
    Einen Vertrag schließe ich aus Verstandesgründen und mit Verstand ab, mit Gefühlen hat ein Vertrag m. E. wenig zu tun.

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    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Svenska
    Es ist ja nicht nur das Geld, es ist auch ein emotionales Problem. Mein Freund beispielsweise war überglücklich, als die Scheidung durch war, trotzdem hatte er das Gefühl, versagt zu haben. Es spielen da viele Faktoren mit rein. Ich glaube, es ist auch sehr belastend, die ganzen Gespräche, bis man den Entschluss gefasst hat, die Scheidung zu wollen. Tränen, Vorwürfe, all der ganze Scheiss bei einer Trennung halt. Dass man das nicht gleich nochmals möchte, ist auch verständlich.
    Man kann es so oder so sehen. Als meine Ehe, wir waren insgesamt sieben Jahre zuammen, gescheitert ist, war ich sehr froh, dass wir verheiratet waren. Nicht nur, weil mein Partner mich noch eine Zeit lang unterstützen musste. (Ich hatte damals keinen Job, habe dann aber einen gefunden und er musste nicht mehr zahlen.) Ich war froh, dass mein Partner, der von einem auf den anderen Tag nicht mehr mit mir zusammen sein wollte, wenigstens noch mit mir eine Lösung suchen musste, dass er vor Gericht musste etc. etc. Dieser Ablösungsprozess auch vor Gericht war für mich sehr wichtig.

    ein Mann, mit dem ich damals ab und zu was gemacht habe, meinte damals, er wäre sehr froh gewesen, hätte sich seine Ex auch von ihm scheiden lassen müssen. Sie ist damals einfach nach ca. 8 Jahren von einem Tag auf den anderen abgehauen und das hat ihn fast umgebracht.

    Das Gefühl, versagt zu haben, kenne ich allerdings auch. Für mich ist dies offen gestanden, auch einer von vielen Gründen, weshalb ich gerne nochmals heiraten möchte, einfach um es dieses Mal vielleicht besser zu machen. (Ich gebe mir zu mehr als 50 % die Schuld am Scheitern meiner Ehe.)

    Aber beantwortet doch mal meine Frage: was würdet ihr tun, wenn ihr heiraten müsste, weil euer Partner, eure Partnerin aus dem Ausland kommt?

  6. User Info Menu

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die Ehe ist ein Gesamtpaket - meiner Meinung nach ein bewährtes.

    Meiner Meinung nach das zweitbeste. Das beste müsste allerdings wohl erst noch erfunden werden.

  7. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die Ehe ist ein Gesamtpaket - meiner Meinung nach ein bewährtes.
    Und da gehören diese Dinge dazu - neben vielem anderen.
    Egal ob bewährt oder nicht. Für mich ist wichtig, dass ich mich damit wohlfühle, nicht ob sich tausende andere damit wohlfühlen.

    Ich habe mein eigenes Geld, meine eigene Altersvorsorge und auch meine eigene Immobilie.

  8. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    und wieviele Kinder?

    (denn die meisten Regeln sind ja in Hinblick auf "Ehe und Familie" gemacht)

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    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    und wieviele Kinder?

    (denn die meisten Regeln sind ja in Hinblick auf "Ehe und Familie" gemacht)


    Ja, damit ändert sich einfach alles.

  10. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Der Ordnung halber:

    Die Erbschaftsteuer wird ab dem 1. Januar 2009 neu geregelt. Die Große Koalition hat jetzt die letzten Stolpersteine für eine Reform des Gesetzes, das allerdings noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss, aus dem Weg geräumt.

    Umstritten war bis zuletzt die steuerliche Behandlung von Immobilien und von Betriebsvermögen. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt nun steuerfrei für den erbenden Lebenspartner oder die Kinder. Bei den Kindern gibt es allerdings eine Einschränkung: Die Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten.

    Bei Betriebsvermögen sieht der Kompromiss so aus: Die Weitergabe eines Familienbetriebs bleibt dann steuerfrei, wenn er mindestens zehn Jahre lang weitergeführt wird. Wird die Firma nur sieben Jahre lang gehalten, fallen 15 Prozent Erbschaftsteuer an. In beiden Fällen gelten aber bestimmte Vorrausetzung über die Lohnsumme des Unternehmens, sprich die Erhaltung der Arbeitsplätze spielt eine Rolle.

    Der Marktpreis der Immobilie zählt
    Zur Reform der Erbschaftsteuer war die Regierung durch das Bundesverfassungsgericht gedrängt worden, das in einem Grundsatzurteil die bevorzugte Behandlung von Immobilienvermögen gegenüber Geldvermögen angemahnt hatte. Deshalb wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Vermögens künftig der Verkehrswert der Immobilie zu 100 Prozent berücksichtigt. Das waren bisher nur rund 60 bis 80 Prozent. Bei vermieteten Wohnimmobilien soll ein Abschlag von zehn Prozent gelten.

    Dafür werden die Freibeträge erhöht und die engere Verwandtschaft - Ehegatten und Kinder - bevorzugt. Lebenspartner werden künftig ähnlich behandelt wie Ehepartner.


    Zusätzliche Freibeträge weitgehend unverändert
    Bei den zusätzlichen Freibeträgen wird sich wenig ändern. Der Freibetrag für Hausrat bleibt mit 41.000 Euro unverändert und kann nur von Personen der Steuerklasse I geltend gemacht werden. Für andere persönliche Güter sollen nun 12.000 Euro statt bisher 10.300 Euro steuerfrei bleiben. Die 12.000 Euro gelten auch für Personen der Klasse II (bisher 10.300 Euro) und III (5.200 Euro).

    Wertpapiere wie Aktien sowie Edelmetalle wie Gold und Silber werden nach dem Kurswert (Stichtag ist der Todestag) bewertet. Bei Fonds zählt der Rücknahmepreis, bei Lebensversicherungen die ausgezahlte Versicherungssumme, bei Schenkungen der Rückkaufswert. Hausrat, Schmuck, das Auto werden nach dem aktuellen Verkaufspreis bewertet.

    Testament oder Erbvertrag?
    Wer Erbschaftssteuer zahlen muss, wird nun stärker zur Kasse gebeten. Die Steuersätze werden zum Teil massiv angehoben. Die Koalition erwartet, dass so das jährliche Aufkommen der Steuer von rund vier Milliarden Euro erhalten bleibt.

    Obgleich sich das Finanzamt wegen der Freibeträge für nur knapp zehn Prozent der Erbfälle interessiert, empfiehlt sich in jedem Fall das Verfassen eines Testaments, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Bei größeren Vermögen setzen Sie das Papier am besten mit der Hilfe eines Fachanwaltes für Erbrecht oder eines Notars auf.

    Mehr Sicherheit für den Erben bietet der Erbvertrag. So kann man sich beispielsweise festschreiben lassen, dass im Gegenzug für die Pflege das Häuschen vererbt wird. Nicht aushebeln lässt sich der so genannte Pflichtteil des Erbes, auf den die Kinder des Verstorbenen, deren Nachkommen, der Ehepartner oder die Eltern immer Anspruch haben.

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