Ich dachte immer das mit "kein Sex" kommt nach der Eheschliessung.Zitat von Inaktiver User
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Thema: Er will nicht heiraten
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19.11.2008, 10:57
AW: Er will nicht heiraten
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19.11.2008, 10:57Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Das ist aber ein anderer Aspekt. Mit der Eheschließung unterzeichne ich einen rechtsgültigen Vertrag. Das hat zunächst nicht viel mit Gefühlen zu tun.
Zitat von Inaktiver User
Hier wird gern das eine mit dem anderen vermischt.
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19.11.2008, 10:59Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Zitat von Hibbelchen
Du hättest doch die III
Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser (Schenker) und dem Erben (Beschenkten) werden drei Steuerklassen unterschieden, §§ 15, 16 ErbStG:
Steuerklasse I:
Ehegatten mit Freibetrag 307.000 EUR,
Kinder, Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder mit dem Freibetrag von 205.000 EUR für jedes Kind,
Enkel, Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen (Erbschaft, Schenkung auf den Todesfall – § 2301 BGB) mit dem Freibetrag von 51.200 EUR.
Steuerklasse II:
Eltern, Großeltern (soweit nicht I), Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegerkinder, Stief- u.- Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, alle je mit dem Freibetrag von 10.300 EUR
Steuerklasse III:
alle übrigen Personen (z. B. Lebensgefährten, Freunde und auch Lebenspartner), alle je mit dem Freibetrag von 5.200 EUR
Höhere Freibeträge für Ehepartner und Kinder
Danach sollen die Freibeträge für nahe Familienangehörige gegenüber der heutigen Regelung deutlich erhöht werden. So sollen etwa Ehepartner künftig 500.000 Euro steuerfrei erben können statt bisher 300.000 Euro. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften sollen in den Genuss des Ehegatten-Freibetrages kommen. Für Kinder ist eine Erhöhung von bislang 205.000 auf 400.000 Euro vorgesehen. Enkelkinder haben künftig einen Freibetrag von 200.000 Euro statt 51.000 Euro. Ferne Verwandte und sonstige Erben dagegen müssen künftig mehr Steuern zahlen. Gemäß dem Verfassungsgerichtsurteil werden Immobilienvermögen in Zukunft zum tatsächlichen Wert berücksichtigt. Das normale Eigenheim soll aber auch künftig steuerfrei vererbt werden können.
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19.11.2008, 11:00Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Zitat von Inaktiver User
Ich bin mit meinem Freund überhaupt nur zusammen, weil er mir glaubhaft versichert hat, dass ich für ihn äußerst "biographieeingreifend" bin. Männer, die "biographieeingreifende" Ereignisse in ihrem Leben vermeiden wollen, kommen für mich als Partner überhaupt nicht in Betracht.
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19.11.2008, 11:02
AW: Er will nicht heiraten
Asche aufs Haupt, nicht bis zu Ende gelesen. Ich dachte jetzt an die normalen Steuerklassen (Lohnsteuer). Naja, mit der III stehe ich ja dann noch dümmer da...
Zitat von Inaktiver User
Ganz nebenbei ist im Moment mehr von mir zu erben als von ihm.
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19.11.2008, 11:03Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Schön, wenn Du missverstehen bzw. verdrehen möchtest, so ist das bestimmt ganz witzig. Aber zum Thema sagt es leider wenig, wenn Du über Gefühle und ich über andere Formen von Scheidungsfolgen sprechen.
Zitat von Inaktiver User
Das ist wohl das Dilemma bei diesem Thema, wenn man es so angeht.
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19.11.2008, 11:07Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
das kann man sich aussuchen
Zitat von Svenska

und wählt sinnvollerweise die Phase, von der man meint, dass sie länger ist
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19.11.2008, 11:09Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Zitat von Inaktiver User
Geld (auch Erbe) wäre nie ein Grund für mich zu heiraten.
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19.11.2008, 11:10
AW: Er will nicht heiraten
Der Vollständigkeit halber die aktuellen Zahlen aus der Erbschaftssteuerreform (die aber noch nicht durch ist) unter http://www.focus.de/finanzen/steuern...id_138202.html
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19.11.2008, 11:10Inaktiver User
AW: Er will nicht heiraten
Halte ich nicht für richtig. Alles was Menschen tun, hat mit "Gefühlen" zu tun. Auch Verträge schließen. Da muss ich nichts "vermischen". Man muss sich die Menschen, die Verträge schließen nur ansehen. Es ist Realität.
Zitat von Inaktiver User


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