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  1. User Info Menu

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Für mich ganz persönlich hat eine Beziehung, wenn sie wie so viele scheitern sollte, ausschließlich negative Effekte. Wenn sie scheitert, dann versuche ich es danach wohl mal mit der Maxime "kein Sex vor der Ehe" oder gehe vielleicht auch gleich ins Kloster, da ich mir rein emotional die "substanziellen Folgen" eines weiteren Langzeitbeziehungsfiaskos nicht mehr leisten kann....;-)
    Ich dachte immer das mit "kein Sex" kommt nach der Eheschliessung.

  2. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Für mich ganz persönlich hat eine Beziehung, wenn sie wie so viele scheitern sollte, ausschließlich negative Effekte. Wenn sie scheitert, dann versuche ich es danach wohl mal mit der Maxime "kein Sex vor der Ehe" oder gehe vielleicht auch gleich ins Kloster, da ich mir rein emotional die "substanziellen Folgen" eines weiteren Langzeitbeziehungsfiaskos nicht mehr leisten kann....;-)
    Das ist aber ein anderer Aspekt. Mit der Eheschließung unterzeichne ich einen rechtsgültigen Vertrag. Das hat zunächst nicht viel mit Gefühlen zu tun.

    Hier wird gern das eine mit dem anderen vermischt.

  3. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Hibbelchen

    Der Freibetrag beträgt für den steuerfreien Erwerb

    des Ehegatten 307.000 Euro;
    der/pro Kinder im Sinne der Steuerklasse I 205.000 Euro;
    der übrigen Personen der Steuerklasse I 51.200 Euro;
    der Personen der Steuerklasse II 10.300 Euro;
    der Personen der Steuerklasse III 5.200 Euro.

    Da ich z. B. die Steuerklasse II hab, würde es mich besonders bitter treffen. Warum eigentlich, die Vorteile zur Klasse I sind doch verschwindend gering?

    Du hättest doch die III

    Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser (Schenker) und dem Erben (Beschenkten) werden drei Steuerklassen unterschieden, §§ 15, 16 ErbStG:

    Steuerklasse I:
    Ehegatten mit Freibetrag 307.000 EUR,
    Kinder, Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder mit dem Freibetrag von 205.000 EUR für jedes Kind,
    Enkel, Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen (Erbschaft, Schenkung auf den Todesfall – § 2301 BGB) mit dem Freibetrag von 51.200 EUR.

    Steuerklasse II:
    Eltern, Großeltern (soweit nicht I), Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegerkinder, Stief- u.- Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, alle je mit dem Freibetrag von 10.300 EUR


    Steuerklasse III:
    alle übrigen Personen (z. B. Lebensgefährten, Freunde und auch Lebenspartner), alle je mit dem Freibetrag von 5.200 EUR



    Höhere Freibeträge für Ehepartner und Kinder

    Danach sollen die Freibeträge für nahe Familienangehörige gegenüber der heutigen Regelung deutlich erhöht werden. So sollen etwa Ehepartner künftig 500.000 Euro steuerfrei erben können statt bisher 300.000 Euro. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften sollen in den Genuss des Ehegatten-Freibetrages kommen. Für Kinder ist eine Erhöhung von bislang 205.000 auf 400.000 Euro vorgesehen. Enkelkinder haben künftig einen Freibetrag von 200.000 Euro statt 51.000 Euro. Ferne Verwandte und sonstige Erben dagegen müssen künftig mehr Steuern zahlen. Gemäß dem Verfassungsgerichtsurteil werden Immobilienvermögen in Zukunft zum tatsächlichen Wert berücksichtigt. Das normale Eigenheim soll aber auch künftig steuerfrei vererbt werden können.

  4. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User


    Beides ist sehr viel biographieeingreifender als eine nicht eheliche Partnerschaft.

    Ich bin mit meinem Freund überhaupt nur zusammen, weil er mir glaubhaft versichert hat, dass ich für ihn äußerst "biographieeingreifend" bin. Männer, die "biographieeingreifende" Ereignisse in ihrem Leben vermeiden wollen, kommen für mich als Partner überhaupt nicht in Betracht.

  5. User Info Menu

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Du hättest doch die III

    Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser (Schenker) und dem Erben (Beschenkten) werden drei Steuerklassen unterschieden, §§ 15, 16 ErbStG:

    Steuerklasse I:
    Ehegatten mit Freibetrag 307.000 EUR,
    Kinder, Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder mit dem Freibetrag von 205.000 EUR für jedes Kind,
    Enkel, Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen (Erbschaft, Schenkung auf den Todesfall – § 2301 BGB) mit dem Freibetrag von 51.200 EUR.

    Steuerklasse II:
    Eltern, Großeltern (soweit nicht I), Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegerkinder, Stief- u.- Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, alle je mit dem Freibetrag von 10.300 EUR


    Steuerklasse III:
    alle übrigen Personen (z. B. Lebensgefährten, Freunde und auch Lebenspartner), alle je mit dem Freibetrag von 5.200 EUR
    Asche aufs Haupt, nicht bis zu Ende gelesen. Ich dachte jetzt an die normalen Steuerklassen (Lohnsteuer). Naja, mit der III stehe ich ja dann noch dümmer da...

    Ganz nebenbei ist im Moment mehr von mir zu erben als von ihm.

  6. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich bin mit meinem Freund überhaupt nur zusammen, weil er mir glaubhaft versichert hat, dass ich für ihn äußerst "biographieeingreifend" bin. Männer, die "biographieeingreifende" Ereignisse in ihrem Leben vermeiden wollen, kommen für mich als Partner überhaupt nicht in Betracht.
    Schön, wenn Du missverstehen bzw. verdrehen möchtest, so ist das bestimmt ganz witzig. Aber zum Thema sagt es leider wenig, wenn Du über Gefühle und ich über andere Formen von Scheidungsfolgen sprechen.

    Das ist wohl das Dilemma bei diesem Thema, wenn man es so angeht.

  7. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Svenska
    Ich dachte immer das mit "kein Sex" kommt nach der Eheschliessung.
    das kann man sich aussuchen

    und wählt sinnvollerweise die Phase, von der man meint, dass sie länger ist

  8. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich hätte da auch noch eine Frage an die Heiratsgegner/-muffel.

    Der untere Beitrag ist irgendwie im Getümmel untergegangen.






    Ist das für euch überhaupt kein Thema?

    Geld (auch Erbe) wäre nie ein Grund für mich zu heiraten.

  9. Moderation

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    AW: Er will nicht heiraten

    Der Vollständigkeit halber die aktuellen Zahlen aus der Erbschaftssteuerreform (die aber noch nicht durch ist) unter http://www.focus.de/finanzen/steuern...id_138202.html
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
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  10. Inaktiver User

    AW: Er will nicht heiraten

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das ist aber ein anderer Aspekt. Mit der Eheschließung unterzeichne ich einen rechtsgültigen Vertrag. Das hat zunächst nicht viel mit Gefühlen zu tun.

    Hier wird gern das eine mit dem anderen vermischt.
    Halte ich nicht für richtig. Alles was Menschen tun, hat mit "Gefühlen" zu tun. Auch Verträge schließen. Da muss ich nichts "vermischen". Man muss sich die Menschen, die Verträge schließen nur ansehen. Es ist Realität.

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