Das würde ich auch nicht. Aber ich kann trotzdem verstehen, dass man im Falle einer Firma, die durch Zugewinn vielleicht pleite ginge, dann über andere Lösungen nachdenkt. Ich denke einfach, dass das Fälle sind, wo es nicht ganz dumm wäre, sich vorher Gedanken zu machen. Und die dürfen durchaus kreativ sein.Zitat von Inaktiver User
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Ergebnis 31 bis 34 von 34
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08.08.2008, 22:33
AW: Ehevertrag vs. Eheversprechen
Die Ente bleibt draußen.
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08.08.2008, 22:41Inaktiver User
AW: Ehevertrag vs. Eheversprechen
Das ist natürlich völlig richtig. Aber mein Posting bezog sich auf die Aussage, dass ein Ehevertrag auch für den Todesfall sinnvoll wäre. Und dazu meinte ich, dass eben auch im Gesellschaftsvertrag geregelt sein kann oder sollte, was beim Tod eines Mitgesellschafters passiert. Selbstverständlich trifft das auf den Zugewinn nicht zu, deshalb kann da eine ehevertragliche Regelung durchaus sinnvoll sein.
Zitat von Edelherb
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10.08.2008, 16:50Inaktiver User
AW: Ehevertrag vs. Eheversprechen
Zitat von Inaktiver User
Du übersiehst dabei, dass eine Firma nicht nur satte Gewinne machen kann sondern auch satte Schulden!
Wenn du also zu Hause sitzt und die Kinder hütest und dabei dein persönliches Vermögen auf sagen wir 50.000 ansgestigen ist, dann dürftest du am Ende der Ehe die Häfte davon an deinen MAnn abdrücken, wenn dieser am Ende der Ehe Schulden hat.
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10.08.2008, 18:26
AW: Ehevertrag vs. Eheversprechen
Die Gedanken machen sich unter Umständen die anderen Gesellschafter schon vorher und du oder dein Mann wird dann einfach nicht Mitgesellschafter - ohne Ehevertrag. Und Banken machen schon mal einen Kredit davon abhängig, was im Falle des Ehe-GAUs passiert.
Zitat von Edelherb
Es muss ja auch nicht immer um die klassische Hausfrauenehe gehen. Es soll vorkommen, dass beide Ehepartner selbstständig sind.
Fontie, die eigene Firma aus der Zugewinngemeinschaft rausnehmen heißt noch lange nicht Gütertrennung.


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