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  1. User Info Menu

    AW: Ehevertrag vs. Eheversprechen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    und wenn als eine Möglichkeit angedacht wäre, dass ich als Frau zu Hause bin und vier Kinder erziehe, während mein Mann Tag und Nacht in der Firma ist, würde ich nichts unterschreiben, was meinen Zugewinn schmälert und mich schlechter stellt, als wenn der Mann nicht selbstständig wäre.
    Das würde ich auch nicht. Aber ich kann trotzdem verstehen, dass man im Falle einer Firma, die durch Zugewinn vielleicht pleite ginge, dann über andere Lösungen nachdenkt. Ich denke einfach, dass das Fälle sind, wo es nicht ganz dumm wäre, sich vorher Gedanken zu machen. Und die dürfen durchaus kreativ sein.
    Die Ente bleibt draußen.

  2. Inaktiver User

    AW: Ehevertrag vs. Eheversprechen

    Zitat Zitat von Edelherb
    Wie soll denn ein Gesellschaftervertrag den Zugewinn regeln, der bei einer Ehescheidung ausgezahlt werden müßte? Nein, das sind zwei völlig verschiedene Dinge, ein Gesellschaftervertrag hilft da nicht. Es geht ja nicht darum, dass die Ehefrau Eigentümerin würde, das wird sie nicht, aber der Zugewinn kann reichen, um zu erheblichen Problemen zu führen.
    Das ist natürlich völlig richtig. Aber mein Posting bezog sich auf die Aussage, dass ein Ehevertrag auch für den Todesfall sinnvoll wäre. Und dazu meinte ich, dass eben auch im Gesellschaftsvertrag geregelt sein kann oder sollte, was beim Tod eines Mitgesellschafters passiert. Selbstverständlich trifft das auf den Zugewinn nicht zu, deshalb kann da eine ehevertragliche Regelung durchaus sinnvoll sein.

  3. Inaktiver User

    AW: Ehevertrag vs. Eheversprechen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    und wenn als eine Möglichkeit angedacht wäre, dass ich als Frau zu Hause bin und vier Kinder erziehe, während mein Mann Tag und Nacht in der Firma ist, würde ich nichts unterschreiben, was meinen Zugewinn schmälert und mich schlechter stellt, als wenn der Mann nicht selbstständig wäre.

    Du übersiehst dabei, dass eine Firma nicht nur satte Gewinne machen kann sondern auch satte Schulden!
    Wenn du also zu Hause sitzt und die Kinder hütest und dabei dein persönliches Vermögen auf sagen wir 50.000 ansgestigen ist, dann dürftest du am Ende der Ehe die Häfte davon an deinen MAnn abdrücken, wenn dieser am Ende der Ehe Schulden hat.

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    AW: Ehevertrag vs. Eheversprechen

    Zitat Zitat von Edelherb
    Aber ich kann trotzdem verstehen, dass man im Falle einer Firma, die durch Zugewinn vielleicht pleite ginge, dann über andere Lösungen nachdenkt.
    Die Gedanken machen sich unter Umständen die anderen Gesellschafter schon vorher und du oder dein Mann wird dann einfach nicht Mitgesellschafter - ohne Ehevertrag. Und Banken machen schon mal einen Kredit davon abhängig, was im Falle des Ehe-GAUs passiert.

    Es muss ja auch nicht immer um die klassische Hausfrauenehe gehen. Es soll vorkommen, dass beide Ehepartner selbstständig sind.

    Fontie, die eigene Firma aus der Zugewinngemeinschaft rausnehmen heißt noch lange nicht Gütertrennung.

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