Damit habe ich kein Problem - solange beide Namen gleichwertig berücksichtigt werden und nicht Deiner das Maß ist - denn das wäre keine EINIGUNG auf einen Namen. Wenn beide einen gemeinsamen Namen wollen, ist das doch völlig ok - das stellt hier niemand in Abrede. Aber wenn der Mann von vorneherein sagte "das muss meiner sein" - dann stellen wir das sehr wohl in Abrede.Zitat von Fanta4_78
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Thema: Familienname??
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14.05.2008, 13:07
AW: Familienname??
“Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere
in the universe is that none of it has tried to contact us.” (aus Calvin & Hobbes)
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14.05.2008, 14:56Inaktiver User
AW: Familienname??
Wie ist es eigentlich mit einem Doppelnamen wenn ein Partner schon einen Doppelnamen hat? (oder sogar beide!) Das wuerde dann in 3-4 aneinandergereihte Namen resultieren, ist das moeglich?
Ist es anderseits auch moeglich, daraus einen Doppelnamen zu 'bauen' der nur aus zwei Gliedern besteht?
Also
Frau Schmitz
Herr Muller Meier
Nach eheschliessung Ehepaar Schmitz Meier ?
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14.05.2008, 15:00
AW: Familienname??
Nein! Ausnahme (soweit ich weiß): wenn einer einen Familiennamen hat, der von jeher ein Doppelname war, also nicht durch Heirat zum Doppelnamen wurde.
Zitat von Inaktiver User
Und es können auch nicht beide einen Doppelnamen führen!
Wenn Herr Schmitz Frau Meier heiratet, können sie entweder Schmitz oder Meier heißen, oder beide behalten ihren Namen, oder er heißt Schmitz-Meier und sie weiter Meier, oder sie heißt Meier-Schmitz und er weiterhin Schmitz.
TabeaBis auf Weiteres a.D.
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14.05.2008, 15:32
AW: Familienname??
"Es kann auch der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau zum Ehenamen bestimmt werden. Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann seinen bisher geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies ist nicht möglich, wenn der gewählte Ehename bereits aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name des Ehegatten, der voranstellen oder anfügen will aus mehreren Namen, so kann er nur einen dieser Namen voranstellen oder anfügen."
Zitat von Inaktiver User
http://www1.karlsruhe.de/Service/bue...hp?prod_id=435
Irgendwo gibt's bestimmt auch noch 'nen Paragraphen.
So, hier isser, §1355 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.htmlGeändert von Historia02 (14.05.2008 um 15:36 Uhr)
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14.05.2008, 15:53Inaktiver User
AW: Familienname??
Danke!
Und ich bin immer davon ausgegangen das beide Partner den gemeinsamen Doppelnamen annehmen koennen.
Dann ist ein Doppelname ja eigentlich ein fauler Kompromiss.Geändert von Inaktiver User (14.05.2008 um 16:22 Uhr)
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14.05.2008, 16:45
AW: Familienname??
Warum?
Zitat von Inaktiver User
TabeaBis auf Weiteres a.D.
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14.05.2008, 16:57
AW: Familienname??
Ich versteh schon, was Pinda meint. Der Name geht ja trotzdem "verloren", dann eben eine Generation später ...
Zitat von Tabea
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14.05.2008, 16:57Inaktiver User
AW: Familienname??
Einen Doppelnamen finde ich (abgesehen von moegelichen ungluecklichen Kombinationen ) eine gute Loesung: Man behaelt seinen eigenen Namen, nimmt aber gleichzeitig auch den Namen des Partners an. Ist doch fair, oder? Warum ist das dann nicht fuer beide moeglich und der Doppelname wird der Ehename?
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14.05.2008, 16:59
AW: Familienname??
Wohl nicht zuletzt deshalb, weil Kinder keine Doppelnamen haben sollen.
Zitat von Inaktiver User
TabeaBis auf Weiteres a.D.
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14.05.2008, 17:02Inaktiver User
AW: Familienname??
Bin mir nicht ganz sicher ob wir jetzt von dem gleichen ausgehen:
Es kann auch der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau zum Ehenamen bestimmt werden. Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann seinen bisher geführten Namen voranstellen oder anfügen.
Also ist es wie Thea schon sagte, nur einer hat den Doppelnamen, der Andere behaelt seinen eigenen.
Edit: Ueberschnitten. Stimmt schon!Geändert von Inaktiver User (14.05.2008 um 17:07 Uhr)


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