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  1. Inaktiver User

    gemeinsamer Wohnsitz

    Wie ist das nun genau - müssen unsere Erstwohnsitze ab dem Datum der standesamtlichen Hochzeit identisch sein, oder reicht es, wenn eine Wohnung als "Gemeinsamer Wohnsotz" für offizielle Post angegeben wird??

    Unser status quo ist der, dass in unserer gemeinsamen Wohnung ich mit haupt- und Er mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.
    Muss Er nun Zwingend den neben- in einen Hauptwohnsitz ummelden?

    Danke schonmal für eure Hilfe!

  2. Moderation

    User Info Menu

    AW: gemeinsamer Wohnsitz

    Muss man als Ehepaar überhaupt einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben?
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
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  3. Inaktiver User

    AW: gemeinsamer Wohnsitz

    diverse Posting auf Rechtsberatungsforen widersprechen sich da...

    sieht so aus, als ob der ein oder andere Bürokrat bei der Anmeldung der Eheschließung darauf besteht.
    Möglicherweise hängt das auch vom Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes ab.

    Grundsätzlich müsste es aber möglich sein, dass zwei verheiratete unterschiedliche Erstwohnsitze haben.


    von unserem Standesamt haben wir halt ein paar Infoblätter mit dem Hinweis dass der gemeinsame Hauptwohnsitz spätestens bei der Anmeldung festgelegt werden muss, ohne genauere erklärungen ob nun einer oder beide mit erstem oder 2. Wohnsitz dort gemeldet sein müssen.

  4. User Info Menu

    AW: gemeinsamer Wohnsitz

    Zitat Zitat von izzie
    Muss man als Ehepaar überhaupt einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben?
    Nein, muss es nicht.
    Tapferkeit stärkt, Eigensinn macht Spaß und Geduld gibt Ruhe

  5. Inaktiver User

    AW: gemeinsamer Wohnsitz

    Also ich kenne die Fassung: Es muss ein gemeinsamer Hauptwohnsitz sein, es sei denn, man lebt dauerhaft getrennt und das würde das Einwohnermeldeamt so dem Finanzamt melden und dann wird man nicht mehr steuerlich zusammen veranlagt. Das hat man mir im Einwohnermeldeamt (Bayern) erzählt, ich habe mich aber nicht schlauer gemacht, weil es mich nicht interessiert hat (die haben mich bei der Ummeldung des Zweitwohnsitzes gefragt, ob ich in Trennung lebe und dann gleich darüber. Aus Sachsen habe ich auch schon von ähnlichen Auskünften gehört.

    Ich habe mich allerdings nicht wirklich schlau gemacht (gerade wenn es um Anmeldungen geht, sagt das Einwohnermeldeamt ja manchmal viel, was nicht ganz stimmt), da ich das sowieso so besser finde, erstens persönlich, aber vor allem steuerlich - denn wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen exitiert, kann man ihn und wöchentliche Heimfahrten (oder ein 20minütiges Telefongespräch pro Woche, haha) absetzen, es sei denn, man wird steuerlich nicht zusammen veranlagt.

  6. Inaktiver User

    AW: gemeinsamer Wohnsitz

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    gerade wenn es um Anmeldungen geht, sagt das Einwohnermeldeamt ja manchmal viel, was nicht ganz stimmt
    stimmt leider...

    Den Zweitwohnsitz am Studienort hab ich damals erst bekommen, als ich Fallen ließ, das mein Papa Anwalt is....
    Vorher wollten die mich zum Erstwohnsitz zwingen.

  7. Inaktiver User

    AW: gemeinsamer Wohnsitz

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    stimmt leider...

    Den Zweitwohnsitz am Studienort hab ich damals erst bekommen, als ich Fallen ließ, das mein Papa Anwalt is....
    Vorher wollten die mich zum Erstwohnsitz zwingen.

    Hehe. In meiner Uni-Stadt habe die damals jedem Studenten 100Euro cash in die HAnd gedrückt, wenn er sich übereden ließ den Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz zu machen.
    Geändert von Inaktiver User (08.05.2008 um 10:23 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: gemeinsamer Wohnsitz

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wie ist das nun genau - müssen unsere Erstwohnsitze ab dem Datum der standesamtlichen Hochzeit identisch sein, oder reicht es, wenn eine Wohnung als "Gemeinsamer Wohnsotz" für offizielle Post angegeben wird??

    Unser status quo ist der, dass in unserer gemeinsamen Wohnung ich mit haupt- und Er mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.
    Muss Er nun Zwingend den neben- in einen Hauptwohnsitz ummelden?

    Danke schonmal für eure Hilfe!

    Zum Thema.

    Ich kenne mich da nun nicht aus aber der gesund Menschenverstand sagt mir, dass man durch eine Eheschließung nicht sein Recht verliert, einen Zweitwohnsitz zu haben - wieso auch?
    Sonstige Fristen zur Ummeldung dürften auch genauso sein, wie bei allen anderen "Umzügen". Man hat glaube ich 3 Monate Zeit. Und wenn man es nicht macht, ist es auch nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet vielleicht 50 Euro oder so.

  9. Inaktiver User

    AW: gemeinsamer Wohnsitz

    @Brumby:

    Wenn der Erstwohnsitz da sein muss, wo auch der Partner den Erstwohnsitz hat, schließt das ja nicht aus, dass jeder noch beliebig viele andere Nebenwohnungen haben darf...

    Das mit den Fristen weiß ich seit meinem letzten Umzug ganz genau: im Voraus geht gar nicht, nach Umzug hat man 5 Werktage.
    Kräht aber kein Hahn danach, wenn du dich einfach zum aktuellen Datum anmeldest. Mietvertrag wird (in NRW! immer dran denken, dass die Meldegesetze Ländersache sind!) mittlerweile nicht mehr benötigt. (in RLP musste ich ihn vorlegen.)

  10. Inaktiver User

    AW: gemeinsamer Wohnsitz

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Mietvertrag wird (in NRW! immer dran denken, dass die Meldegesetze Ländersache sind!) mittlerweile nicht mehr benötigt.

    Hö, wie geht denn das? Dann kann ich also zum Einwohnermeldeamt gehen und einfach sagen: Ich wohne jetzt da und da. Und das wars?
    Z.B. Knusperhexenstr. 13 in 13139 Knusperhexenhauen?

    Cool für Leute die nicht gefunden werden wollen

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