Hallo,
wir heiraten im August diesen Jahres und ich habe mir im Dezember mein Brautkleid gekauft. Als ich gestern den Termin für die zweite Anprobe, die Anfang Mai ist, ändern wollte, wurde mir von der Ladeninhaberin gesagt, dass ich dann auch gleich das Kleid mitnehmen sollte. Ich war erst mal ziemlich überrascht, weil ich das noch nie gehört hatte - ich dachte immer, man nimmt das Kleid erst nach der letzten Anprobe, ein paar Tage vor der Hochzeit, mit. Habe also nach der dritten Anprobe gefragt und gesagt, dass es mir eigentlich lieber wäre, dass Kleid bis dahin im Laden zu lassen, auch weil wir - bzw. meine Eltern, weil ich ja in Spanien lebe - das Kleid sicher nicht genauso gut "aufbewahren" können wie sie dort im Geschäft. Sie meinte, dass sie ja nicht so viele Kleider aufbewahren könnten und dass dann eine Versicherungsgebühr fällig würde. Als ich meinte, dass wir die dann wohl zahlen müssten, meine sie "Na ja, darüber reden wir dann bei der Anprobe" Für mich klang das fast so, als ob sie sagen wollte, dass ich es schon mitnehmen würde...
Ich kann alles nachvollziehen, aber eigentlich ist das ja nicht mein Problem, wenn mir das nicht schon beim Kauf mitgeteilt wurde, oder? Ich finde fast, dass sie doch dann die Kleider einfach um so viel teurer verkaufen sollte, wie sie dann Versicherungsgebühr nehmen will.
Wie war das bei den schon Verheirateten unter Euch? Wann habt Ihr Euer Brautkleid abgeholt? Versicherungsgebühr, gab's das?
Ich meine, allein, dass ich das Kleid hin- und hertransportieren soll...
Dani
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04.04.2008, 15:43
Brautkleid - Versicherungsgebühr im Geschäft für Aufbewahrung???
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04.04.2008, 19:23
AW: Brautkleid - Versicherungsgebühr im Geschäft für Aufbewahrung???
Hallo Dani,
mein Kleid musste noch geändert werden. Da ich zu diesem Zeitpunkt schwanger war, habe ich eine Woche vor der Hochzeit einen Termin für die Änderung bekommen. In dieser Zeit konnte ich das Kleid im Laden zurückhängen lassen. Musste es wohl direkt, inklusive der Änderungskosten bezahlen.
Es war jetzt wohl ein kleiner Brautladen. Weiß nicht, ob das nen Unterschied macht.
Bei dir hört es sich mehr danach an, dass die Verkäuferin keine Lust hat, dass Kleid zurückzuhängen und zu notieren wer es gekauft hat, welche Änderungen zu machen sind etc.UND EINES SCHÖNEN TAGES SPÜRST DU GENÜGEND KRAFT, MUT UND ZUVERSICHT UM DICH VON DEN FESSELN DES ZÖGERNS UND DER ANGST ZU BEFREIEN.
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05.04.2008, 00:38
AW: Brautkleid - Versicherungsgebühr im Geschäft für Aufbewahrung???
Aber ich habe ja noch einen dritten Anprobetermin im August (das wäre also frühestens zwei Wochen vor der Hochzeit)! Und Änderungen müssen ja auch schon vorgenommen werden, das heißt, sie hat sich ja schon notieren müssen (erst einmal nur die Länge).
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05.04.2008, 01:37Inaktiver User
AW: Brautkleid - Versicherungsgebühr im Geschäft für Aufbewahrung???
Zitat von Dani77
Versicherungsgebühr? Gegen was bist Du versichert? Was steht im Versicherungsvertrag?
Sorry, ich hab' leicht reden - ich habe mein Kleid im Januar gekauft und im März geheiratet; es ist auch schon sechs Jahre her - aber ich habe das Gefühl, die nehmen es wohl von den Lebendigen ... ?
Das Kleid ist doch noch "in der Bearbeitung", da dürften sie nach meinem Empfinden nicht einmal eine Aufbewahrungsgebühr verlangen.
Andererseits: warum brauchst Du im August -es sei denn Du bist schwanger- noch eine Anprobe? Spielen die auf dieser Klaviatur - damit die Augusthochzeiterin nicht im April sagt: "super! passt! ich nehm's dann mit."? ("Gebühr" weg ...
) Damit man schön lange drin hängt?
So nach dem Motto "aber Sie könnten bis dahin doch 250g zugenommen haben! - und da schauen wir dann lieber nochmal zeitnah..."
Meine Meinung ist, solange an dem Kleid noch geändert wird, Du es also zur Wiedervorlage wieder antransportieren musst, darf von Dir keine Aufbewahrungsgebühr verlangt werden - deren Pech, wenn sie die letzte Anpassung dann so spät ansetzen.
Viele Grüße, T.
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05.04.2008, 16:05
AW: Brautkleid - Versicherungsgebühr im Geschäft für Aufbewahrung???
Seh ich genauso. So lange die letzte Änderung noch nicht erfolgt ist, kannst du es doch gar nicht mitnehmen. Oder hab ich das jetzt falsch verstanden & das Kleid ist fertig und du willst es nur kurz vorher nochmals anziehen ?
Ich hab mein Kleid aus einem minikleinen Brautladen. Im November gekauft - Mitte März geändert und letzte Woche konnte es abgeholt werden... in genau 4 Wochen heiraten wir. Gekostet haben die 4 Monate "Aufbewahrung" nichts, da es ja noch nicht geändert war.
Gruß deju
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05.04.2008, 17:33
AW: Brautkleid - Versicherungsgebühr im Geschäft für Aufbewahrung???
Danke Euch, ich seh es ja auch genauso und deshalb habe ich mich auch so gewundert.
Nein, also bis jetzt wurde mir bei der ersten Anprobe nur an der Länge etwas umgesteckt und ich nehme an, dass das dann bei der zweiten Anprobe schon erledigt, also gekürzt ist. Bei der zweiten Anprobe muss dann am Busen noch ein bisschen was gesteckt werden - hätte allerdings ja auch wirklich gleich beim ersten Mal gemacht werden können, denke ich jetzt so - und in der Taille ging glaub ich auch noch ein klein bisschen was.
Ich finde schon, dass man eine letzte Anprobe kurz vorher braucht (zumindest habe ich schon öfter gehört, dass man durch den Stress usw. noch ma abnimmt), aber falls Aufbewahrungsgebühr, dann muss das halt auch gleich gesagt werden und nicht so im Nachhinein.
Also, vielen Dank - mal sehen, was sie bei der Anprobe denn nun sagt.
Dani
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05.04.2008, 19:10
AW: Brautkleid - Versicherungsgebühr im Geschäft für Aufbewahrung???
Ich habe mein Kleid im Juni gekauft, es wurde Ende August geändert, vier Wochen später war die Hochzeit. Es hing bis vor drei Tagen vor der Hochzeit im Laden. Sie haben das extra angeboten, weil es dann direkt davor nochmal aufgebügelt wurde. Gekostet hat das nichts, es schien selbstverständlich zu sein. Es war ein ziemlich kleiner Laden.
Eine "Versicherungsgebühr" finde ich frech. Dafür müßten sie ja erstmal eine Versicherung abschließen.
Grüße,
Edelherb
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06.04.2008, 09:56
AW: Brautkleid - Versicherungsgebühr im Geschäft für Aufbewahrung???
Ich wunder mich gerade...
Also eigentlich gehört das zum guten Ton eines Geschäfts das Kleid aufzubewahren. Das müsste ne Serviceleitung sein!
Lass dir bloß nix gefallen! Frag nach gegen was das Kleid eigentlich versichert werden soll!
Hast du das Kleid schon bezahlt???
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06.04.2008, 21:51
AW: Brautkleid - Versicherungsgebühr im Geschäft für Aufbewahrung???
Die Hälfte habe ich schon bezahlt, der Rest soll jetzt bei der zweiten Anprobe fällig werden. Das wurde uns beim Kauf gesagt.
Ansonsten hätte ich fast Lust bekommen zu sagen, dass ich mir ein anderes Geschäft suche. Aber das Brautkleid gefällt mir ja auch sehr. Ich hoffe schon, dass man das ganz friedlich klären kann.
Dani
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06.04.2008, 22:55Inaktiver User
AW: Brautkleid - Versicherungsgebühr im Geschäft für Aufbewahrung???
Hallo Dani,
weil ich den Fall ganz interessant finde, habe ich eben mal meinen Mann nach seiner Meinung dazu gefragt: der ist der Auffassung, es sei so etwas wie common sense, dass man sein (sorry!
) "Geraffel" nach dem Kauf bzw. nach der Änderung mitzunehmen habe.
So dass eine Lagerungsgebühr bis zum Einsatztermin eben nicht vor dem Kauf ausgewiesen werden müsse.
Schräg finde ich dabei aber wirklich (jetzt wieder mein Senf dazu), den letzten Änderungstermin so spät anzusetzen und dabei irgendwie auf den Nerv/die Ängstlichkeit der Kundin zu bohren...
Ich würde dann wohl doch, wenn ich diese Gebühr nicht zahlen wollte, das Kleid nach der jetzt anstehenden Änderung mitnehmen bzw. auch absprechen, dass dies die letzte Änderung sein soll. Oder müsstest Du es in der Straßenbahn mit dreimal Umsteigen wieder anschleppen im August?
Und dann würde ich ggf. eine "deadline" ausmachen, bis zu der Änderungen noch durchgeführt werden können, wenn Du nach häuslicher Anprobe der Meinung bist, dies sei nötig.
Ich denke auch: versichern können sie eh' nicht alles - oder können sie garantieren, dass sie z.B. bei einem Brand Anfang August für Dich das gleiche Kleid bis Mitte August -auf Deine Maße geändert- zur Verfügung stellen könnten?
Streite Dich nicht deswegen - das gibt nur einen bitteren Geschmack auf Dein Kleid!
T.


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