Ganz ernsthaft: ich pfeife auf eine rechtliche Verbindlichkeit, in der erst seit 2002 steht, dass häusliche Aufgaben auf beide Schultern gleichmäßig verteilt werden. (naja, wenigstens etwas)
Und ganz ersthaft ein Recht, dass mich dazu verurteilen würde, dass ich kaltschnäuzigen Mord begangen hätte, nur weil ich einen Mann, der mich angreift, hinterlistig ermorden müsste (mit der Bratpfanne auflauernd), weil ich ihn mit meiner Kraft nicht im Affekt losbekomme, darauf gebe ich keine Unterschrift.
Jeder Mann bekommt den Affekt Bonus aber auch nur, weil er stärker ist und ich leider Gottes mich nicht wehren kann, gegen die doppelte an Muskelmasse. (sind dann halt mal knapp 7 Jahre weniger Knast)
nene! Nicht für mich...
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28.04.2010, 20:55Inaktiver User
AW: Männer, die nicht heiraten wollen...
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28.04.2010, 20:56Inaktiver User
AW: Männer, die nicht heiraten wollen...
Mir beispielsweise bringt die rechtliche Verbindlichkeit nichts, sie ist für mich in meiner Beziehung irrelevant.
Es gibt aber ja wohl auch Menschen (Leoni jetzt musst Du herhalten), bei denen die Eheschließung auch die emotionale Verbindlichkeit stärkt.
Das muss meiner Meinung nach def. nicht so sein.
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28.04.2010, 20:56Inaktiver User
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28.04.2010, 20:56Inaktiver User
AW: Männer, die nicht heiraten wollen...
nicht alle - Hauskauf z.B. nicht, Wohnungskündigung - und auch eine Eheschließung hat eine vorgeschriebene Form.
genau darum geht es ja - da sagt jemand etwas, aber das auch in der dazugehörigen Form zu tun, lehnt er ab.
also will er sich nicht auf die Konsequenzen festlegen lassen.
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28.04.2010, 20:59Inaktiver User
AW: Männer, die nicht heiraten wollen...
ich habe keinen mündlichen vertrag mit meinem partner. wenn ich einen machen wollte würde ich den schriftlich machen, in form einer ehe.
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28.04.2010, 21:00Inaktiver User
AW: Männer, die nicht heiraten wollen...
wo steht das? finde ich nicht richtig - kann doch jeder machen, wie er will.
und vorher stand nichts von ungleichmäßig - und auch nichts davon, dass das die Frau machen soll.
(das ist noch älter - da stand das tatsächlich im BGB: "Die Ehefrau kommt ihrer Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt in der Regel durch die Führung des Haushaltes nach" oder so ähnlich - aber wiegesagt, das ist ein paar Jahrzehnte alt).
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28.04.2010, 21:01Inaktiver User
AW: Männer, die nicht heiraten wollen...
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28.04.2010, 21:01Inaktiver User
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28.04.2010, 21:03Inaktiver User
AW: Männer, die nicht heiraten wollen...
@ewk
dann ist verbindlichkeit also doch nicht verbindlich? dann kann frisch und frei aufgelöst werden.
wozu dann heiraten?
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28.04.2010, 21:03Inaktiver User
AW: Männer, die nicht heiraten wollen...
Ich hatte auch schon mündliche Mietverträge und damit auch mündliche Kündigung.
Bei den von Dir genannten Dingen, die ein Form fordern, handelt es sich in jedem Fall um Dinge die steuerrelevant sind und damit der Staat ein Interesse daran hat.
Wenn Du diese schriftliche Fixierung vor dem Staat brauchst und Dein Mann Dir diese gegeben hat, finde ich das sehr schön für Euch.
Ich hätte das nicht gebraucht. Eine Aussage und der Beweis meines Partners hätte mir persönlich ausgereicht. Dafür muss er um Gottes willen nicht irgendwelche von irgendwelchen Politikern festgelegte Konsequenzen tragen, er muss mir zu verständlich machen, dass ich ihm vertrauen kann, dass er zu mir hält wenn ich ihn brauche und dass er an mir und der Beziehung zu mir interessiert ist und zwar auch wenn es mal hart wird.
Eine Freigabe einer staatlichen Stelle brauche ich da für mich persönlich nicht.



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