Hallo Zusammen ...
ich brauche mal Infos :-)
Ich weiss vielleicht sind wir etwas spät dran aber ich weiss echt nicht wie ich im Dschungel der Gesetze zurecht finden soll.
Welcher Güterstand tritt nach Eheschliessung gesetztlich in Kraft?
Ist es sinnvoll mit keinem Anfangsvermögen in die Ehe zu gehen?
Bei uns ist es etwas ungleich ,einer hat mehr einer sehr wenig.
Brauchen wir einen Ehevertrag wenn die Vermögensverhältnisse ungleich sind?
Wie ist es mit Erben??
Einer erbt SEHR viel der andere gar nichts!
Muss ich meine Verhältnisse offen legen ausser meinem zukünftigen Mann ?
Wie errechnet sich das sog. Anfangsvermögen??
...bin etwas wuschig ...
Danke für Infos :-)
Antworten
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07.11.2007, 14:10Inaktiver User
Total verwirrt6...Gütertrennung , Zugewinn ..???
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07.11.2007, 15:20
AW: Total verwirrt6...Gütertrennung , Zugewinn ..???
Kann Dir nur ein wenige helfen. Also ohne Vertrag gilt die Zugewinngemeinschaft, d.h. jeder hat sein eigenes Vermögen, nach der Ehe wird das, was in der Ehe erwirtschaftet wurde, geteilt.
Zitat von Inaktiver User
Ein Ehevertrag ist Ansichtssache. Mir würde bei sehr ungleichen Verhältnissen ausreichen, wenn das Anfangsvermögen klar und deutlich festgehalten wird. Denn oft ist unklar, was wirklich Anfangsvermögen ist.
Wenn es für Dich wirklich ein Problem ist, würde ich einen Notar aufsuchen.
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07.11.2007, 15:45Inaktiver User
AW: Total verwirrt6...Gütertrennung , Zugewinn ..???
*im Gedächtnis kram'*
Hat Dir @Schussel ja schon beantwortet: Zugewinngemeinschaft - wenn nichts anderes angesagt wird.
Zitat von Inaktiver User
Vorher alles auszugeben, halte ich nicht für sehr produktiv.Ist es sinnvoll mit keinem Anfangsvermögen in die Ehe zu gehen?
Soll es geben.Bei uns ist es etwas ungleich ,einer hat mehr einer sehr wenig.
Nur, wenn ihr den Zugewinn ausschließen wollt, sonst nicht.Brauchen wir einen Ehevertrag wenn die Vermögensverhältnisse ungleich sind?
Bei der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner die Hälfte des Vermögens des anderen Partners und die andere Hälfte geht zu gleichen Teilen an die leiblichen Kinder des Verstorbenen. Ohne Kinder bekommt der verbliebene Ehepartner noch ein Viertel dazu (also dreiviertel des Vermögens des Verstorbenen). Das vierte Viertel geht an die Erben nächster Ordnung - in dem Falle die Eltern bzw. deren Abkömmlinge. Bei "richtigen" Vermögenswerten wäre ein Testament sicherlich von Vorteil.Wie ist es mit Erben??
Auch das soll es geben.Einer erbt SEHR viel der andere gar nichts!
Wem denn noch? Im Grunde mußt Du auch Deinem Mann gar nichts sagen, wenn Du nicht willst. Persönlich finde ich das allerdings besser. Kann auch nicht sagen, warum. Vielleicht so als Vertrauensvorschuß oder so.Muss ich meine Verhältnisse offen legen ausser meinem zukünftigen Mann ?
Du könntest am Tag vor Deiner Hochzeit (so Du dazu Lust und Zeit hastWie errechnet sich das sog. Anfangsvermögen??
), Kassensturz, bzw. eine Aufstellung mit den Dingen/Konten machen, die Dir gehören und das irgendwo verwahren. Oder Dir eine Aufstellung Deiner Bank/Banken zu diesem Stichtag machen lassen.
Es gibt allerdings einige Seiten im Internet, auf denen Du sicherlich mehr dazu findest und die Dir das auch besser erklären können als ich
.
Gib' mal "Zugewinngemeinschaft", "Anfangsvermögen" usw. in eine Suchmaschine ein.
Das ist in Ordnung...bin etwas wuschig ...
. Wann steigt denn das Fest?
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07.11.2007, 16:20
AW: Total verwirrt6...Gütertrennung , Zugewinn ..???
Erbe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet (auch wenn sie später erfolgen) und gehen nicht in den Zugewinn ein.
Zitat von Inaktiver User
Allerdings gilt hier immer nur Wert zum Zeitpunkt der Eheschliessung bzw. des Erbfalles. Alle Einnahmen aus Vermögen, also z.B. Zinsgewinne auf Anfangsvermögen, sind dann wieder Zugewinn.
Das alles wird aber nur relevant im Falle einer Scheidung. Und deswegen mußt Du vorher auch niemandem etwas offen legen. Anfangsvermögen selber festzuhalten, zumindest die dicken Brocken, kann aber sinnvoll sein.
Grüße,
EdelherbDie Ente bleibt draußen.
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07.11.2007, 16:25Inaktiver User
AW: Total verwirrt6...Gütertrennung , Zugewinn ..???
@Edelherb
Jetzt bist Du mir zuvorgekommen
.
Sowas in der Art wollte ich auch gerade noch nachtragen, ich dachte zuerst nämlich an das Erben der Ehepartner untereinander.
OT: Wer sagt denn, daß Hausarbeit nicht anregend für das Gehirn sei? Das fiel mir gerade beim Einräumen der Spülmaschine ein
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07.11.2007, 16:26
AW: Total verwirrt6...Gütertrennung , Zugewinn ..???
Wo ich die besten Ideen bekomme, sag ich jetzt nicht.
Zitat von Inaktiver User
Aber ist, glaub ich, recht klassisch...
Die Ente bleibt draußen.
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07.11.2007, 16:53Inaktiver User
AW: Total verwirrt6...Gütertrennung , Zugewinn ..???
Lt. Midas Dekkers ("An allem nagt der Zahn der Zeit") ist das ja auch ein, ich zitiere wörtlich: "kreativer Prozeß".
Zitat von Edelherb
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07.11.2007, 17:54Inaktiver User
AW: Total verwirrt6...Gütertrennung , Zugewinn ..???
Hallo
Danke schon mal für die Antworten :-)
Für mich ist das nicht so ein Riesen Problem denn ich bin diejenige mit der schlechteren Ausgangsposition :-)
Wir bzw mein Zukünftiger überlegt dass mit dem Vertrag ...und wir hatten uns noch gar nicht darüber informiert.
Ich fand es sowiso etwas befremdlich und reagiere meist gereizt auf dieses Thema ...weil irgendwie sieht dass dann ja so aus als ob er mir zutraut ihn auszunehmen...
Aber ich versteh auch seine Seite denn ein Nachbar von uns zahlt seit ca 15 Jahren für seine Ex Ehefrau obwohl er neu verheiratet ist und keine Kinder im Spiel sind.
Find ich so auch nicht korrekt ...aber man weiss ja nie wenn aus Liebe Hass wird wozu die Menschen fähig sind...
Und manchen tuts im Portmonaie am meisten weh ...
Aber unser Fest ist am 07 Dezember und es wird toll
Wenn ich meine Männe sag der Notar kost so um die 500 € nimmt er eh wieder Abstand davon :-)
Es wird schon gut gehen !!!
Bis Bald
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07.11.2007, 18:08Inaktiver User
AW: Total verwirrt6...Gütertrennung , Zugewinn ..???
Na was meinst Du, wie viele Leute sich verheiraten, mit dem Vorsatz, sich nicht später gegenseitig auszunehmen!?
Wenn das Vermögen/die Erbschaft Geld ist, ist die Zugewinngemeinschaft kein großes Problem: Wurde aus dem Geld während der Ehe 1.000.000 zu 1.100.000 (ohne, dass Geld aus dem Verdienst dazugelegt wird oder etwas für beide entnommen wird), bekommt jeder die Hälfte vom Zugewinn (50.000). Werden aus 1.000.000 dagegen 900.000 zahlt meines Wissens jeder vom Verlust 50.000, denn der "Zugewinn" war negativ (das könnte dann auch den wenig Vermögenden interessieren). Vielleicht kann man dann aber auch den anderen wegen offensichtlich dummen Wirtschaftens verklagen, falls ncith eine Weltwirtschaftskrise sichere Anlagen vernichtet hat.
Schwieriger wird es dagegen, wenn das Vermögen ein Haus, eine Firma oder irgendwelche schwer schätzbaren Wertgegenstände sind (das Meißener Porzellan von Oma). Dann wird es einerseits hinterher schwer, den Zugewinn festzulegen, andereseits kann es dumm ausgehen, wenn einer nur ein Haus und kein Bargeld hat und nun dem anderen den Zugewinn auszahlen soll. Dann kann es gut passieren, dass der das Haus am Ende verkaufen muss, um auszuzahlen und sich außerdem der Scheidungsprozess ewig in die Länge zieht. Falls man für den Fall vorsorgen möchte, kann man eine eingeschränkte Zugewinngemeinschaft vereinbaren (der Fachausdruck fällt mir gerade nicht ein), bei der man sagt "wir haben Zugewinn, aber das Haus und Omas Porzellan nehmen wir da raus.
Man kann einen Ehevertrag auch nach der Eheschließung abschließen und Notargebühren richten sich meines Wissens nach dem Vermögen, über das der Vertrag sich erstreckt.
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10.11.2007, 13:37
AW: Total verwirrt6...Gütertrennung , Zugewinn ..???
Wenn die finanziellen Verhältnisse vor der Ehe deutlich unterschiedlich sind, lohnt ein Vertrag.
Handelt es sich dabei um wenige Kröten, erübrigt sich ein Vertrag.
Selbst sein Erbe gehört ihm und nicht dir und macht einen Vertrag überflüssig.


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