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  1. Inaktiver User

    AW: internationale Paare: Heiraten und Papierkram

    hallo,
    ich habe vor 4 jahren auch in holland (almere) geheiratet.
    ich hatte eine internationale geburtsurkunde (die nicht aelter als 6 monate sein darf) und einen nachweis von der deutschen gemeinde das ich auch wirklich nicht in deutschland verheiratet bin/war noetig.
    das hollaendische namensrecht ist anders dann das deutsche namensrecht.
    von der hollaendischen gemeinde musste ich nach der hochzeit meinen maedchennamen behalten.
    wir mussten beim deutschen konsulat einen antrag zur namensaenderung ausfuellen und neuen pass beantragen.
    das wurde dann vom standesamt in berlin bearbeitet und nach ein paar wochen wurde die namensaenderung bestaetigt und ich hatte meinen neuen namen.
    dann habe ich bei der gemeinde in holland meinen namen aendern lassen und heisse nun auch in holland offizell so wie mein mann.!!!
    ist wie gesagt einige jahre her ob es immer noch so ist weis ich leider nicht.
    liebe gruesse
    andrea

  2. User Info Menu

    AW: internationale Paare: Heiraten und Papierkram

    Zitat Zitat von Pischti_H
    Und wegen dem Namen gilt wohl immer das Recht des Landes, in dem Ihr heiratet.
    Das stimmt nicht, man kann wählen. Ich bin Deutsche, mein Mann ist Ausländer, wir leben in einem Drittland (alles EU). Wir konnten zwischen diesen drei Namensrechten wählen und haben uns für das deutsche entschieden. In Deutschland muß man gleich bei der Anmeldung zur Eheschliessung angeben, welches Namensrecht gelten soll.

    Zu den Erfahrungen mit den Standesämtern: es ist natürlich nicht unbedingt das zuständig, wo man wohnt, sondern das, was die entsprechenden Papiere hat. "Mein" hiesiges Standesamt hatte mit meiner Hochzeit nicht das mindeste zu tun und hätte mir auch keine Papiere ausstellen können, wie auch?

    Für die (internationale) Hochzeit in Deutschland brauchten wir:
    - Geburtsurkunde pro Person, bei meinem Mann war es eine internationale
    - Auszug aus dem Familienbuch
    - Meldebestätigung
    - Ehefähigkeitszeugnis für ihn (und diverse Unterlagen von uns beiden, um das zu erhalten)
    - beglaubigte Kopien der Reisepässe
    - ggfs. beglaubigte Kopie einer Promotionsurkunde

    Da auf unseren Meldebstätigungen kein Familienstand steht, mußten wir für sein Ehefähigkeitszeugnis auch noch eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass wir beide ledig sind, mit Apostille und drum und dran.

    Meine Unterlagen habe ich bei meinem Geburtsstandesamt bekommen und mußte dafür dort nicht persönlich erscheinen. Ich konnte alles per Internet oder telefonisch bestellen, sie wußten auch gleich, was ich brauche, ich habe die Gebühren bezahlt und sie haben es daraufhin geschickt. Warum man für das Ausstellen dieser Sachen persönlich erscheinen sollte, ist mir ein Rätsel.

    Grüße,
    Edelherb
    Die Ente bleibt draußen.

  3. Inaktiver User

    AW: internationale Paare: Heiraten und Papierkram

    Hallo Edelherb,

    wie lange habt Ihr für das Besorgen der Papiere gebraucht, im speziellen für das Ehefähigkeitszeugnis Deines Mannes? Wie Du schreibst, braucht man dafür ja von beiden Partnern wiederrum Unterlagen...
    LG M

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    AW: internationale Paare: Heiraten und Papierkram

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hallo Edelherb,

    wie lange habt Ihr für das Besorgen der Papiere gebraucht, im speziellen für das Ehefähigkeitszeugnis Deines Mannes? Wie Du schreibst, braucht man dafür ja von beiden Partnern wiederrum Unterlagen...
    Hm, das hat schon länger gedauert, was aber auch an uns gelegen haben kann... Für sein Ehefähigkeitszeugnis war die Gemeinde seines letzten Wohnortes in seinem Land zuständig. Seine Eltern, die auch nicht mehr dort wohnen, haben sich netterweise bereit erklärt, hinzufahren und es persönlich zu beantragen. Wir haben erst einige Zeit gebraucht, bis wir alle Unterlagen (wie wir dachten) zusammen hatten, dann haben wir die Gelegenheit genutzt, dass seine Eltern hier waren, um sie mitzugeben. Als sie dann wieder zurück waren, sind sie nach einigen Tagen dorthin gefahren, es stellte sich heraus, dass die Ledigkeitserklärung fehlt, wir mußten einen Tag finden, wo wir beide hier aufs Bezirksgericht gehen können, um die entsprechende eidesstattliche Erklärung abzugeben (was nicht so einfach ist, da die Öffnungszeiten eingeschränkt sind und ich außerhalb arbeite), das ganze ging dann per Einschreiben an seine Eltern, die wieder in die andere Stadt fahren mußten, dort alles bekamen und es uns prompt zusandten...

    Ich denke mal, dass es in anderen Fällen schneller gehen kann, auf der anderen Seite weiss ich nicht, wie die Bearbeitungszeit wäre, wenn man es nicht selbst abholt, sondern schriftlich beantragt.

    Grüße,
    Edelherb
    Die Ente bleibt draußen.

  5. User Info Menu

    AW: internationale Paare: Heiraten und Papierkram

    Oh, da sind hier ja tolle Tipps zusammengekommen. Wir werden wohl doch nochmal bei meiner Geburtsgemeinde anrufen muessen. Dass diese die Unterlagen nicht zuschicken wollen finde ich auch seltsam. Auch ueber Naen muessen wir mal gut nachdenken. Im Moent wollen wir entweder nur unsere namen behalten oder beide einen Doppelnamen tragen, aber das Zweite geht glaube ich nicht.

    Carolly

  6. User Info Menu

    AW: internationale Paare: Heiraten und Papierkram

    Zitat Zitat von Carolly
    Im Moent wollen wir entweder nur unsere namen behalten oder beide einen Doppelnamen tragen, aber das Zweite geht glaube ich nicht.
    Nein, das geht nicht. Nach deutschem Namensrecht sowieso nicht und meines Wissens nach holländischem auch nicht.
    Die Ente bleibt draußen.

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