Hallo, ich hoffe, ich bin hier mit meiner Frage richtig ;-)
Mein Freund und ich wollen heiraten. Und: ein Kind ist auch unterwegs, soll nächstes Frühjahr kommen.
Unser Netto-Unterschied bei den Gehältern ist nicht so groß, normalerweise würden wir einfach bei 4/4 bleiben, ansonsten würden wir sogar mehr Steuern bezahlen als bisher.
Nächstes Jahr bin ich dann ja ab Februar im Mutterschutz / ab Mitte Mai dann in Elternzeit.
- wie wird das Elterngeld besteuert, bzw: ist es dann für meinen dann Mann besser, in die niedrigere Steuerklasse zu wechseln?
- können wir zB in diesem Jahr noch in 4/4 bleiben und die Steuerklasse erst mit der Geburt des Kindes wechseln? Gilt die Steuerklasse immer erst ab dann, wenn man diesen Wechsel anstrebt, oder automatisch und immer rückwirkend für das ganze Jahr?
Ich hoffe, ich konnte das halbwegs verständlich ausdrücken, was ich eigentlich fragen will ;-)
Für Tipps und Ratschläge wäre ich dankbar!
die hibbeline
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10.09.2007, 21:09Inaktiver User
Heiraten - wann Steuerklassen ändern? Elterngeld?
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10.09.2007, 21:39
AW: Heiraten - wann Steuerklassen ändern? Elterngeld?
Das Elterngeld ist einkommensabhängig und beläuft sich auf 67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Mehr hier
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10.09.2007, 21:43Inaktiver User
AW: Heiraten - wann Steuerklassen ändern? Elterngeld?
Danke, das weißt ich ;-)
Zitat von Laufrad
hatte mich hier wohl missverständlich ausgedrückt. Mir gings nicht darum, wie ich mehr Elterngeld bekomme, sondern ob mein dann-Ehemann zu dem Zeitpunkt seine Steuerklasse ändern kann/soll, und wie man berechnen kann, was dann insgesamt für uns günstiger ist.
Aber danke schon mal ;-)
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11.09.2007, 08:42
AW: Heiraten - wann Steuerklassen ändern? Elterngeld?
Es ist ja offensichtlich, dass Ihr die Steuerklassen nur wechselt, um mehr Geld rauszuschlagen, erst recht, wenn es erst während der Schwangerschaft passiert.
Es sei denn, Dein Mann wird die Elternzeit übernehmen.....
Aber so wird das höchstwahrscheinlich gar nicht anerkannt.
Ein Steuerklassen-Wechsel ist rechtens, wenn ich dadurch Steuern spare, das höchste der Gefühle wäre von 3/5 auf 4/4 zu wechseln, um sich zum Beispiel eine Nachzahlung zu ersparen, wenn beide Partner ungefähr gleich verdienen.
Aber von 4/4 auf 3/5 zu wechseln, dass der arbeitende Teil die Steuerklasse 5 hat, ist schon mehr als offensichtlich.
Ihr könnt es probieren, aber ich glaube nicht, dass das durch geht.
Die Lohnsteuer, die bei Eurer monatlichen Abrechnung abgezogen wird, ist ja nur eine Ratenzahlung auf den Jahres-Steuerbetrag.
Zur Berechnung des Jahressteuer-Betrages gilt die Steuerklasse, die am Ende des Jahres auf Deiner Lohnsteuerkarte steht, wenn Du Deine Steuererklärung abgibst. Die Steuerklasse kann nur einmal im Jahr und nur bis zum 30.11. verändert werden.
LG
GelbschnabelDas Leben ist eins der Schwersten!
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11.09.2007, 09:06
AW: Heiraten - wann Steuerklassen ändern? Elterngeld?
5 wäre ja auch quatsch. Da gibt es null Freibetrag. Wenn überhaupt käme 3 in Frage. Aber dann käme sie nachträglich in 5 für die Monate, die sie noch gearbeitet hat, keine Ahnung, ob dann auch Elterngeld gekürzt wird.
Zitat von Gelbschnabel
Bleibt doch einfach bei IV/IV. Unterm Strich ist es sowieso immer das selbe, es ist nur die Frage, wann man es zahlt bzw. zurückbekommt. Wirklich Steuern sparen tut man nicht beim Steuernklassenwechsel, es wird nur anders aufgeteilt.
Grüße,
EdelherbDie Ente bleibt draußen.
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11.09.2007, 09:25Inaktiver User
AW: Heiraten - wann Steuerklassen ändern? Elterngeld?
Mal ganz davon abgesehen, dass du mich hier gründlich missverstanden hast (mir ging es nicht darum, dass ich als etwas weniger verdienende die bessere Steuerklasse während der Schwangerschaft habe, um dann mehr Elterngeld zu bekommen, das würde sich insgesamt trotzdem nicht lohnen) -
Zitat von Gelbschnabel
dein Posting wirkt auf mich, als wäre es moralisch höchst verwerflich, sich vorher zu überlegen, welche Steuerklasse man wählt, um insgesamt das beste Ergebnis netto für die Familie zu erzielen...
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11.09.2007, 09:28Inaktiver User
AW: Heiraten - wann Steuerklassen ändern? Elterngeld?
Wie schon ganz oben erwähnt: es geht nicht darum, das Elterngeld zu erhöhen. Mir ging es eher darum zu wissen, ob mein Mann sobald das Kind da ist die Steuerklasse wechseln kann, und wie das Elterngeld dabei berücksichtigt bzw. besteuert wird!
Mittlerweile habe ich nachgelesen, dass es am Jahresende zum Gesamteinkommen gerechnet wird, auch wenn es bei der Auszahlung erstmal nicht besteuert wird.
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11.09.2007, 09:34
AW: Heiraten - wann Steuerklassen ändern? Elterngeld?
Es wird überhaupt nicht besteuert. Auch später nicht. Allerdings wird es bei der Berechnung der Höhe des Steuersatzes mitgerechnet. Dieser Steuersatz wird dann aber nur auf das Einkommen Deines Mannes, nicht auf das Elterngeld angerechnet. Das Ganze nennt sich Progressionsvorbehalt.
Zitat von Inaktiver User
Grüße,
EdelherbDie Ente bleibt draußen.
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11.09.2007, 10:17Inaktiver User
AW: Heiraten - wann Steuerklassen ändern? Elterngeld?
Danke für die Auskunft!
Zitat von Edelherb
Und was heißt das nun konkret? Mein Mann nimmt also eine andere Steuerklasse bei der Geburt, am Jahresende muss man (muss man?) dann wohl einen Jahresausgleich machen, und dann wird der Steuersatz erhöht und man muss nachzahlen? Oder kann man das gleich angeben, wieviel ca. Elterngeld erwartet wird, damit das bei der Berechnung des Steuersatzes für den monatlichen Abzug gleich berücksichtigt werden kann, und man nicht plötzlich von einer hohen Rückzahlung überrascht wird?
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11.09.2007, 10:36
AW: Heiraten - wann Steuerklassen ändern? Elterngeld?
Moment mal, mit der Steuerklasse hat das überhaupt nichts zu tun. Grob gesagt entscheidet die Steuerklasse nur, welcher Freibetrag wo zur Geltung kommt. Über die Höhe des Steuersatzes sagt die Steuerklasse ansonsten nichts aus, der ist nämlich für alle gleich (allerdings ist die faktisch zu zahlende Steuer natürlich geringer, wenn man mehr Freibetrag hat).
Zitat von Inaktiver User
D.h. Steuerklassentechnisch bleibt ihr in IV/IV und fertig (nehme ich an).
Jahresende: ich nehme mal an, dass ihr unter dem Strich etwas zurückbekommt. Denn Deine Steuer in den ersten paar Monaten wird so gezahlt werden, als ob Du das ganze Jahr diesen Betrag bekommst. Du bekommst aber das restliche Jahr nichts mehr, nur das Elterngeld. Und da dieses nicht versteuert wird, sondern nur zum Progressionsvorbehalt herangezogen wird, wirst Du einiges der am Jahresanfang gezahlten Steuer zurückbekommen. Auf der Seite Deines Mannes ändert sich nichts. Mal abgesehen davon, dass ihr vermutlich zusammen veranlagt werdet und die Steuererstattung Euch beide trifft. Aber das steuerlich relevante passiert bei Dir.
Grüße,
EdelherbDie Ente bleibt draußen.


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