Ich dachte, bei der Zugewinngemeinschaft gibt es gerade kein gemeinschaftliches Vermögen? Was ist dann mit Schenkungen, die nur einer der Ehegatten bekommt??? Ich dachte, die gehören auch ihm alleine, nur der Zinsgewinn etc wird dann aufgeteilt, aber nicht der Schenkungsbetrag an sich?Zitat von Schussel
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01.09.2007, 15:05Inaktiver User
AW: Vor der Heirat zum Notar-wegen eigener Absicherung
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01.09.2007, 15:08Inaktiver User
AW: Vor der Heirat zum Notar-wegen eigener Absicherung
Ich kenne mich da nicht wirklich aus, aber das Geschäft von meiner Mutter ist keine GmbH.Das heißt sie haftet für Firmenschulden mit ihrem Privatvermögen. Dieses Privatvermögen ist aber gleichzeit auch das Vermögen meines Vaters. Hätten sie eine Gütertrennung, gäbe es kein gemeinsames Privatvermögen, also wäre das Vermögen meines Vaters auch nicht betroffen. So wäre z.B. sein dickes Luxusauto ausschließlich SEIN Auto und nicht ein gemeinsames und er müßte es nicht verpfänden um die von ihr gemachten Schulden zu begleichen. Oder irre ich mich da?
Zitat von Inaktiver User
Brumby
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01.09.2007, 15:16Inaktiver User
AW: Vor der Heirat zum Notar-wegen eigener Absicherung
So wie du das beschreibst geh ich davon aus, dass auch bei einer Gütertrennung vereinbart würde, dass die Hälfte des Vermögens deiner Mutter gehört. Und ihre Hälfte ist dann bei einer Pleite sowohl bei Gütertrennung als auch Zugewinngemeinschaft weg.
Zitat von Inaktiver User
Wobei es natürlich kritisch ist, bei einer unbeschränkten Haftung mit seinem Vermögen drinzuhängen als Partner, das gäbe sicher schwierige Auseinandersetzungen. Da würde ich auch empfehlen, das vorher schon zu trennen, oder eben die Haftung für die Firma zu beschränken. Wirklich entspannt wäre ich da sonst auch nicht!
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01.09.2007, 15:23Inaktiver User
AW: Vor der Heirat zum Notar-wegen eigener Absicherung
Das betrifft glaube ich nur kleinere Vermögensgegenstände. Alles was teuer ist gehört nur dem, dessen Name auf der Rechnung steht.
Zitat von Inaktiver User
Wenn meine Mutter - warum auch immer - sich einen Ferrari kauft und ihn vor die Wand fährt, worauf sich mein Vater scheiden läßt, gehört die Hälfte der Schulden für den Wagen trotzdem ihm.
Bei vorheriger Gütertrennung wären das ausschließlich ihre Schulden, weil ihr Name auf dem Kaufvertrag stand.
Brumby
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01.09.2007, 15:24
AW: Vor der Heirat zum Notar-wegen eigener Absicherung
Ich bin jetzt nicht Fachanwältin für Famillienrecht
Zitat von Inaktiver User
habe aber noch rudimentäre Kentnisse im Familienrecht. Soweit ich weiß gilt der Lottogewinn dann als gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet. Erbe und Schenkungen werden aber explizit im Gesetz so behandelt, als ob sie schon vor der Ehe dagewesen wären. Der Lottogewinn fiel früher nicht darunter (ich denke heute auch nicht, da ich keine Änderung mitbekommen habe, aber die Änderungen im Familienrecht allenfalls beiläufig mitbekomme)
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01.09.2007, 16:04
AW: Vor der Heirat zum Notar-wegen eigener Absicherung
Die Zugewinngemeinschaft ist allerdings eine bestimmte Form der Gütertrennung, sie bedeutet nicht Gütergemeinschaft.
Zitat von Inaktiver User
Wie sich das in Deinem Beispiel auswirken würde, weiss ich allerdings nicht.
Grüße,
EdelherbDie Ente bleibt draußen.
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01.09.2007, 16:12
AW: Vor der Heirat zum Notar-wegen eigener Absicherung
Zur eigentlichen Frage: ich würde dies nur bei größeren Vermögen machen. In unserem Fall hatte ich es auch überlegt, aber es gäbe fast nichts aufzuschreiben, also können wir es auch bleiben lassen. Ich habe einen Notgroschen, aber bei dem ist leicht nachweisbar, dass er schon lange meiner ist. Sonstige Ersparnisse sind bereits gemeinsame Ersparnisse.
An anderen Wertgegenständen haben wir ebenfalls nur wenig, die sich auch eindeutig zuordnen lassen (z.B. meine Musikinstrumente).
Als "kleine" Lösung könnte man eigenständig eine Aufstellung machen, ohne Notar.
Auf braut.de fand ich das folgende:
Dokumentieren Sie zu Beginn ihrer Ehe gemeinsam Ihr jeweiliges Anfangsvermögen.
Wenn Sie zu Beginn der Ehe gemeinsam und einvernehmlich ein Verzeichnis des Anfangsvermögens für sich und ihren Ehegatten erstellen, wird von Gesetzes wegen vermutet, daß dies richtig ist (§ 1377 Abs. 1 BGB).
Ich weiss allerdings nicht, wie zuverlässig diese Quelle ist.
Grüße,
EdelherbDie Ente bleibt draußen.
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01.09.2007, 16:20Inaktiver User
AW: Vor der Heirat zum Notar-wegen eigener Absicherung
Ich copy & paste mal
Gütertrennung
Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung, dann bleiben die Vermögen von Mann und Frau vollkommen voneinander getrennt. Beide haben ihr eigenes Vermögen und können darüber alleine verwalten und auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten darüber verfügen (was bei der Zugewinngemeinschaft beispielsweise nicht so ist!).
Endet die Ehe, so spielt es keine Rolle, ob ein Ehegatten mehr Vermögen erworben hat als der andere. Ein Ausgleich zwischen den Vermögensmassen erfolgt nicht.
Dieser Güterstand bietet sich speziell für Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder an. Er stellt für diese Form des Zusammenlebens zweifelsohne die gerechteste Lösung dar.
Die Vorteile liegen darin, dass Sie über Ihr Vermögen frei verfügen können. Sie können sich kaufen was Sie möchten und darüber alleine walten. Auch wenn Sie Angst vor einem finanziellen Ausgleich im Falle einer Scheidung haben, so ist die Gütertrennung ein ratsamer Weg.
Denn der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird ja hier gerade nicht ausgeglichen. Doch gerade dies ist auch ein zweischneidiges Schwert.
Wenn Sie z.B. mit Ihrem Ehepartner ein Haus finanziert haben, so kann es im Falle der Scheidung auch sein, dass Sie für Ihre Leistungen keinen Ausgleich erlangen. Dies müssen Sie alles bedenken, um bei einer größeren Anschaffung direkt im Vertrag festlegen zu können, wer im Scheidungsfall das Eigentum an der Immobilie oder an dem Geländewagen ganz oder teilweise erhalten soll.
http://www.finanztip.de/d/familienre...ertrennung.htm
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01.09.2007, 16:29Inaktiver User
AW: Vor der Heirat zum Notar-wegen eigener Absicherung
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Zugewinngemeinschaft – was ist das?
Die meisten meinen, dass im gesetzlichen Eherecht immer noch der biblische Grundgedanke gilt: "Was mein ist, soll auch Dein sein." Deshalb meinen z.B. viele mittellose Männer, die sich die berühmte "reiche Frau" geangelt haben, sie seien jetzt Besitzer eines großen Vermögens und viele besorgte Ehefrau meinen angesichts der finanziell riskanten Geschäfte ihrer Ehemänner, dass es für den Fall der Pleite heißen wird "mitgegangen – mitgefangen – mitgehangen". All das ist Gott sei Dank nicht so.
Der BGH hat die Zugewinngemeinschaft einmal sehr richtig als "Gütertrennung mit Ausgleichsanspruch" definiert. Tatsächlich ist es so, dass nicht nur bei der Gütertrennung, sondern auch bei der Zugewinngemeinschaft die Vermögen beider Eheleute (und zwar auch während der Ehe!) grundsätzlich getrennt bleiben. Es kommt nur der Grundgedanke hinzu, dass beide Eheleute an dem, was sich während der Ehe auf beiden Seiten an Vermögen angesammelt hat, zum Schluß gleich beteiligt werden sollen.
Mit anderen Worten: Zwar sind die Vermögen beider Eheleute getrennt. Geht der eine pleite, muss der andere nicht mithaften. Wird die Ehe jedoch geschieden, wird gleichwohl abgerechnet. Grob gesagt wird das, was in der Ehe von beiden erworben wurde, saldiert und in zwei Hälften aufgeteilt. Wer in der Ehe also einen höheren Zugewinn erzielt hat, der muss dem anderen die Hälfte des Überschusses ausgleichen.
Beispiel: Die Eheleute haben im Jahre 1990 geheiratet. Beide hatten ein Sparkonto in Höhe von je DM 10.000,00. Jetzt wird die Ehe geschieden. Er hat auf seinem Sparkonto jetzt DM 20.000,00, sie aber DM 26.000,00. Seit Zugewinn während der Ehe beträgt also DM 10.000,00 und der ihre DM 16.000,00, der Gesamt-Zugewinn also DM 26.000,00. Davon stehen jedem DM 13.000,00 zu mit der Folge, dass die Ehefrau dem Ehemann DM 3.000,00 als Zugewinnausgleich zahlen muss.
http://www.finanztip.de/recht/familie/zugwdef.htm
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01.09.2007, 18:47Inaktiver User
AW: Vor der Heirat zum Notar-wegen eigener Absicherung
Das mit dem Ferrari stimmt so glaub ich auch nicht, also gönn ihn der Mama ruhig!
Zitat von Inaktiver User

Bei Zugewinngemeinschaft haftet jeder allein für seine Schulden, außer es wird eine Bürgschaft übernommen oder es ist ein gemeinsames Konto oder es sind Schulden die für die übliche Lebensführung gemacht wurden.
Für die Schulden wegens des Ferraris, den die Mama allein gekaift hat, haftet die Mama auch allein. Deshalb wird da in der Regel auch die Bürgschaft des Ehepartners verlangt.


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