Das ist nicht völlig korrekt. Lediglich die Eltern und Kinder würden als Pflichtteilberechtigte erben. Geschwister sind vom Erbe ausgeschlossen wenn es sich um eine Ehe handelt.Zitat von Edelherb
Übrigens gilt das Ehe-Erbrecht neuerdings auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Beziehungen.
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28.08.2007, 15:56
AW: Wer nicht heiraten will, scheut verbindlichkeiten...?
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28.08.2007, 15:57Inaktiver User
AW: Wer nicht heiraten will, scheut verbindlichkeiten...?
Ich habe diese Woche noch gehört, dass es genau nicht gilt.Übrigens gilt das Ehe-Erbrecht neuerdings auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Beziehungen.
Link es doch mal her, bitte.
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28.08.2007, 15:59Inaktiver User
AW: Wer nicht heiraten will, scheut verbindlichkeiten...?
Ja, so kenne ich das auch, deswegen war uns, laut Aussage vom Notar, kein Testament nötig, da wir niemanden haben, der uns beerben kann. (Keine Eltern oder Geschwister)
Aber wir werden trotzdem eines machen, denn wenn uns beiden etwas passiert, soll mein Petenkind erben, da smuß natürlich geregelt sein.
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28.08.2007, 16:03
AW: Wer nicht heiraten will, scheut verbindlichkeiten...?
Muss ich suchen.. ich bin nur in den letzten Tagen darüber gestolpert...
Zitat von Inaktiver User
Dauert also ein bischen
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28.08.2007, 16:19Inaktiver User
AW: Wer nicht heiraten will, scheut verbindlichkeiten...?
Danke - bin ehrlich interessiert, weil gerade verwirrt.
Zitat von SpezialEdition
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28.08.2007, 16:33
AW: Wer nicht heiraten will, scheut verbindlichkeiten...?
Geschwister sind Erben zweiter Ordnung.
Zitat von SpezialEdition
Nach allem, was ich gelesen habe, erhalten Ehegatten neben Verwandten zweiter Ordnung die Hälfte des Erbes.
Im Falle der Zugewinngemeinschaft gibt es ein weiteres Viertel für den Ehegatten, geht aber immer noch ein Viertel an Geschwister.
Eine Darstellung findet sich beispielsweise hier. Ist sie falsch oder verstehe ich sie falsch?
@tristania: bei eingetragenen Partnerschaften geht es ja um zwei Dinge. Wieviel bekommt der Partner, d.h. wie ist ein Status gegenüber der Verwandtschaft und weche Steuern müssen gezahlt werden.
Vielleicht sind sie nur in erster Hinsicht gleichgestellt? Oder ist das immer gekoppelt?
Grüße,
EdelherbDie Ente bleibt draußen.
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28.08.2007, 16:37Inaktiver User
AW: Wer nicht heiraten will, scheut verbindlichkeiten...?
Das weiss ich nicht - auch Super-Tristania hat Wissenschlücken.Vielleicht sind sie nur in erster Hinsicht gleichgestellt? Oder ist das immer gekoppelt?
Bin keine Juristin und nicht homosexuell..........
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28.08.2007, 16:37
AW: Wer nicht heiraten will, scheut verbindlichkeiten...?
Vielleicht nähern wir uns an. Soeben gefunden: Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Aber trotzdem in der gesetzlichen Erbfolge. D.h. dass ich sie per Testament ausschliessen kann, aber ohne Testament erben sie ggfs. So verstehe ich das momentan.
Zitat von SpezialEdition
Die Ente bleibt draußen.
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28.08.2007, 16:42
AW: Wer nicht heiraten will, scheut verbindlichkeiten...?
Ja.. so hatte ich das gemeint. Ich fürchte ich hatte mich etwas unglücklich ausgedrückt .
Zitat von Edelherb
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28.08.2007, 16:42
AW: Wer nicht heiraten will, scheut verbindlichkeiten...?
Hilft das weiter?
Zitat von Inaktiver User
Die Ente bleibt draußen.


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