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Thema: Ehevertrag

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    AW: Ehevertrag

    "Verlangen" ist ja auch relativ... wenn so lange lieb in Kindersprache auf die kleinen eingeredet wird zu sagen wen sie "lieber" mögen.. dann ist das trotzdem irgendwie pervers...

    Und ich würde im Ehevertrag nicht reinschreiben wollen wer die Kinder hinterher bekommt.. kann ja sein das sie tatsächlich bei der Mutter besser aufgehoben sind weil ich mich zum Alki oder dergleichen entwickel.
    Ich möchte nur das drinsteht das jeder auf eigenen Beinen stehen soll, sich selbst finanzieren kann und ein finanzieren des Anderen FREIWILLIG passieren kann, aus liebe, wenns mal schlecht läuft.. aber nicht als zwang und schon garnicht als "das is so, also bleibts nach der Trennung auch so"...

    Und das würde bedeuten das, trotz Kinder, nicht einer einfach sagen kann "ich bleibe zu Hause" ohne dies auch finanzieren zu können.
    Echte Augenhöhe eben.

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Satyr
    "Verlangen" ist ja auch relativ... wenn so lange lieb in Kindersprache auf die kleinen eingeredet wird zu sagen wen sie "lieber" mögen.. dann ist das trotzdem irgendwie pervers...
    Klingt erst einmal so, habe ich auch so empfunden. Aber hier geht es um das Recht des Kindes auf diese Anhörung. Es gibt Änderungen im Gesetz, nach denen die Interessen des Kindes nun von einer unabhängigen Institution vertreten werden. Finde ich gut. Wird wohl in Frankreich schon lange so gemacht.
    Wer keine Wahl hat, muss sich entscheiden.

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Levade
    Klingt erst einmal so, habe ich auch so empfunden. Aber hier geht es um das Recht des Kindes auf diese Anhörung. Es gibt Änderungen im Gesetz, nach denen die Interessen des Kindes nun von einer unabhängigen Institution vertreten werden. Finde ich gut. Wird wohl in Frankreich schon lange so gemacht.
    Und woher weiss diese Institution (welche?) was im Interesse des Kindes ist? Und ab welchem Alter "zählt" das Interesse des Kindes für das Kindeswohl?

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    AW: Ehevertrag

    Man weiss es nicht, man versucht dem in Gesprächen näher zu kommen. Findest du das nicht gut?

    Hätten sich meine Eltern scheiden lassen, als ich zB 8 oder 9 Jahre alt war, hätte jeder Psychologe schnell herausfinden können, dass meine Mutter, nun, wie sage ich es, vom Leben etwas überfordert war und zu ihren Kindern null Bindung hatte.
    Obwohl zu dieser Zeit unser Vater Alleinverdiener war, war er Dreh und Angelpunkt unserer Erziehung und des Familienzusammenhaltes.

    Ich wäre als Kind gern befragt worden.

    Hier mal etwas, zur Auflockerung: Werner und seine Tochter
    Wer keine Wahl hat, muss sich entscheiden.

  5. gesperrt

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Levade
    Dass die Kinder *gezwungen* werden, sich zu entscheiden, glaube ich mal nicht und habe darum im Familienrecht nachgelesen:

    Anhörung des Kindes (§ 50b FGG1)

    Wenn die Eltern über das Sorgerecht oder das Aufent-
    haltsbestimmungsrecht vor Gericht streiten, ist die persönliche Anhörung des Kindes im Gerichtstermin ge-
    setzlich vorgeschrieben (§ 50b FGG). Eine Nichtanhörung des Kindes kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist (§ 50b III FGG). Ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss das Gericht das Kind in jedem Fall anhören.

    Durch die Anhörung soll der/die Richter(in) einen persön-
    lichen Eindruck vom Kind erhalten. Das Gericht soll die Kindesanhörung so schonend und belastungsfrei wie möglich durchführen. Das Gericht verlangt von dem Kind keine Positionierung für oder gegen einen Elternteil.

    Während der Anhörung des Kindes sind weder die Eltern noch die Anwälte der Elternteile anwesend. Das Ergebnis der Kindesanhörung wird den Verfahrensbeteiligten durch das Gericht mitgeteilt und im Protokoll der mündlichen Verhandlung schriftlich festgehalten.
    Hm - ich kenne das Gesetz da nicht. Jedenfalls werden Kinder bei Gericht explizit gefragt: "Willst Du lieber bei Papa oder bei Mama" wohnen.", wenn sich die Eltern nicht einigen.

    Und übrigens ist ein Umgangsrecht, das über vierzehntägiges Sehen hinausgeht, etwas, was ein Gericht nicht irgendwie als dem Kindeswohl dienlichen Wert ansieht ...

  6. Inaktiver User

    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von noo.
    Hm - ich kenne das Gesetz da nicht. Jedenfalls werden Kinder bei Gericht explizit gefragt: "Willst Du lieber bei Papa oder bei Mama" wohnen.", wenn sich die Eltern nicht einigen.

    Und übrigens ist ein Umgangsrecht, das über vierzehntägiges Sehen hinausgeht, etwas, was ein Gericht nicht irgendwie als dem Kindeswohl dienlichen Wert ansieht ...

    ich habe diese runde ja schon hinter mir. vater, mutter und die anwälte sind nicht dabei, so dass es keine direkte auseinandersetzung und konfrontation gibt.

    erstens, werden kinder sehr wohl auf solche gespräche vorbereitet. am meisten, durch den elternteil, der ein hohes interesse daran hat, die kinder zu behalten und damit den anspruch auf betreuungs-unterhalt bekommt. (wenn mütter lieber ihre karriere nachgehen wöllten, bräuchten sie ja garn nicht so hart zu ringen um die kinder und könnten sie getrost dem papa überlassen.

    PS: wie man sein kind optimal auf solche jugendamtsgespräche bzw. gerichtstermine vorbereitet, kernt man am besten in alleinerziehenden foren. Kurioserweise setzt sich die klientel dort sehr einseitig geschlechtsspezifisch zusammen.

    und, Levade, man kann sein kind schööööön vorbereiten: es hat schon einen elternteil verloren, muss sich mit dem arrangieren, sonst verliert man den auch noch. und kinder haben angst davor, in vielen fällen geben sie sich auch noch schuld an der scheidung, also werden sie alles tun, um es dem elternteil recht zu machen, bei dem sie leben.

    richtig eingeschliffen wird daraus ein handfestes PAS. wenn du mehr darüber lernen willst, kannst du es googlen.

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Levade
    Man weiss es nicht, man versucht dem in Gesprächen näher zu kommen. Findest du das nicht gut?
    Doch, klar finde ich es gut.. es kommt eben nur auf das "wie" an.
    Solange dies ein Potential beinhaltet, das Elternteile dazu bringen könnte ihr Kind in eine Richtung zu manipulieren, ist es eben fraglich wieviel die Aussage hinterher wert ist und ob die Befragung gut für das Kindeswohl ist.

    Wobei ich auch nicht weiß, wie man diesen Konflikt lösen könnte, wenn ich ehrlich bin. Vielleicht indem man aus den Aussagen nicht direkt eine Entscheidung zieht, sondern auch hinterfragt warum es nicht zum anderen Elternteil möchte und diese Gründe hinterher mit den Eltern diskutiert. Kann dieser Elternteil die Gründe relativieren, in einen besseren Kontext bringen oder dafür sorgen das sie verschwindet, sieht die Sache dann wieder anders aus, je nachdem um was es geht.

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Satyr

    Wobei ich auch nicht weiß, wie man diesen Konflikt lösen könnte, wenn ich ehrlich bin.

    Eben, ich auch nicht. Sie arbeiten daran, diese Gespräche so zu formulieren, dass beim Kind nicht der Eindruck entsteht, dass es durch dieses Gespräch eine Entscheidung herbeiführt, sondern eine Gesprächsgrundlage. Und dass dem Kind in einem Sorgerechts-Streit die Möglichkeit gegeben wird, überhaupt zu Wort zu kommen, finde ich gut. Natürlich muss daran gefeilt werden, diesen Prozess zu perfektionieren.

    Ansonsten, Satyr, wirst du um dauerhafte Kommunikation in deiner Ehe auch mit Vertrag nicht drum herum kommen. Schau mal, was das OLG Karlsruhe treibt:

    Urteil zu: Ehevertrag Anpassung Unterhalt

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich mit der Wirksamkeit eines Ehevertrages zu befassen, der die Unterhaltsansprüche der Ehefrau ganz erheblich einschränkte. Das Ehepaar vereinbarte neben der Gütertrennung, dass die Ehefrau im Fall einer Scheidung unabhängig von der Einkommenshöhe des Ehemanns einen monatlichen Unterhalt in Höhe der Besoldungsgruppe A3 für Beamte bekommen sollte. Ein etwaiger Hinzuverdienst sollte hierbei nicht angerechnet werden. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau schon schwanger. Obwohl das Paar davon ausging, dass sie trotz des Kindes ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen würde, beschränkte sie sich in der Folgezeit auf die Kindererziehung und Haushaltsführung. Dies war nicht zuletzt dadurch möglich, dass sich die Einkommensverhältnisse des Ehemanns unerwartet positiv entwickelten.

    Nach der Scheidung zahlte der Ehemann einen Ehegattenunterhalt von monatlich 1750 Euro. Die Frau hielt die Unterhaltsregelung für sittenwidrig und klagte. Das Gericht sah den Vertrag hingegen als wirksam an, da nicht jede Benachteiligung eines der Ehepartner gleich die gesamte Vereinbarung in Frage stellen kann. Die Richter hielten jedoch eine angemessene Anpassung des Unterhalts für geboten. Hierbei spielten folgende Argumente eine Rolle: Die Frau hatte es versäumt, in ihrem Beruf weiterzuarbeiten und hatte daher nach etlichen Ehejahren kaum noch eine Möglichkeit zum Wiedereintritt ins Berufsleben. Andererseits profitierte der Mann von ihrer Haushaltsführung. Außerdem akzeptierte die Ehefrau die Unterhaltsregelung trotz Kenntnis der bestehenden Schwangerschaft. Nicht absehbar war demgegenüber, dass der Mann am Ende der Ehezeit monatlich ca. 11.000 Euro netto verdienen würde. Im Ergebnis wurde der Unterhaltsanspruch auf monatlich 3500 Euro verdoppelt.

    Urteil des OLG Karlsruhe vom 15.07.2004
    16 UF 238/03
    RdW 2004, 593
    NJW 2004, 3431


    Leute, für mich bringe ich diesen Thread hier mal zum Abschluss.
    In einer Ehe Gütertrennung zu vereinbaren oder per Se einen Verzicht auf jegliche Unterhaltszahlungen finde ich total überzogen. Dann wird eben nicht geheiratet und schon mal zur Übung eine Fernbeziehung geführt, nur damit später keine Missverständnisse aufkommen, was nun wem gehört. *g

    Ich hätte keine Lust, jedes Jahr neu über einen Vertrag für einen fiktiven Scheidungsfall zu verhandeln, weil sich die Umstände irgendwie verändert haben. Und: Erstens kommt es eh anders und zweitens als man denkt. *g Ich möchte alles gern selbst regeln, meine Ehe mit meinem Partner gemeinsam gestalten und auch im Scheidungsfall individuell und gemeinschaftlich entscheiden. Das Gesetz verbietet mir dieses nicht, wir können auf alle Regelungen und gesetzlichen Ansprüche verzichten.

    Dazwischen aber, leben wir, wie wir es möchten. Und das kann bedeuten, dass zeitweise nur einer Geld anschafft und der finanzielle Hauptversorger ist, während der andere entweder Kinder betreut oder sich beruflich ohne finanziellen Druck ausprobiert oder oder oder. Das sind Chancen, Möglichkeiten und ein Luxus, den man sich eben besser, schöner und sorgloser nur gemeinsam leisten kann. Meinem Exmann habe ich eine solche Auszeit ermöglicht und gern finanziert. Als er mich im Sprung ins kalte Wasser nicht unterstützen wollte, bin ich eben allein gesprungen. So what?

    Schafft man das nicht und einer bricht aus, will unbedingt eine SChlammschlacht führen usw, wird er es wohl auch trotz Ehevertrag in der Schublade probieren und in vielen Punkten damit durchkommen. Ergo läuft es am Ende auf das selbe hinaus: Auf gütliche Einigung oder der Staat bestimmt.

    Also, immer schön im Paargespräch bleiben.
    Wer keine Wahl hat, muss sich entscheiden.

  9. gesperrt

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Levade
    Ergo läuft es am Ende auf das selbe hinaus: Auf gütliche Einigung oder der Staat bestimmt.
    Und so, wie es momentan IST, ist es sinnvoller, zu warten, bis sich ändert, was der Staat bestimmt, wenn die gütliche Einigung ausbleibt, als auf eine Beziehung zu hoffen, die sich gütlich einigt.


    Just my two cents ...

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    AW: Ehevertrag

    Zitat Zitat von Levade
    Eben, ich auch nicht. Sie arbeiten daran, diese Gespräche so zu formulieren, dass beim Kind nicht der Eindruck entsteht, dass es durch dieses Gespräch eine Entscheidung herbeiführt, sondern eine Gesprächsgrundlage. Und dass dem Kind in einem Sorgerechts-Streit die Möglichkeit gegeben wird, überhaupt zu Wort zu kommen, finde ich gut. Natürlich muss daran gefeilt werden, diesen Prozess zu perfektionieren.
    Wie gesagt, das finde ich soweit ja auch ok. Ich weiß nur nicht in wieweit da die Elternteile noch immer manipulieren können...


    Ansonsten, Satyr, wirst du um dauerhafte Kommunikation in deiner Ehe auch mit Vertrag nicht drum herum kommen. Schau mal, was das OLG Karlsruhe treibt:
    [/QUOTE]

    Das dort gefällte Urteil ist der Witz schlechthin.
    Die Richter schreiben selbst, das die Ehefrau es "versäumt" hat wieder arbeiten zu gehen OBWOHL es geplant war. Und deshalb soll sie nun so verdammt viel Geld im Monat bekommen??? WOFÜR??? Das ist doch das was ich meine.
    In Deutschland als arbeitender Mann eine Familie zu gründen ist momentan noch bescheuert - leider. Da ist man der Willkür der Mutter sowie der Gerichte (meist Mütterlastig) ausgesetzt. Ohne etwas dagegen tun zu können, wie man an vom Dir zitierten Beispiel sieht.

    Ich hätte keine Lust, jedes Jahr neu über einen Vertrag für einen fiktiven Scheidungsfall zu verhandeln, weil sich die Umstände irgendwie verändert haben.
    Musst Du als Frau ja auch nicht, wenn Du alles richtig machst.
    Da ist es leicht, den Männern damit zu unterstellen sie wären unromantisch, unpartnerschaftlich usw.. :)

    Ich möchte alles gern selbst regeln, meine Ehe mit meinem Partner gemeinsam gestalten und auch im Scheidungsfall individuell und gemeinschaftlich entscheiden.
    Sehe ich ja exakt genauso. Aber da steht der Staatliche Ehevertrag gegen, der dem Grenzen setzt. Und da habe ich als Mann eben keine Augenhöhe, auf der ich mit der Partnerin alles gemeinsam regelen kann.
    Gefällt ihr das was ich vorschlage nicht, kann sie sich auf den Staat verlassen.

    Das Gesetz verbietet mir dieses nicht, wir können auf alle Regelungen und gesetzlichen Ansprüche verzichten.
    Könnt.. MÜSST aber nicht. Wenn Dir dieser Verzicht dann doch nicht gefällt, kannst Du ihn problemlos vor Gericht aufheben.

    Dazwischen aber, leben wir, wie wir es möchten. Und das kann bedeuten, dass zeitweise nur einer Geld anschafft und der finanzielle Hauptversorger ist, während der andere entweder Kinder betreut oder sich beruflich ohne finanziellen Druck ausprobiert oder oder oder. Das sind Chancen, Möglichkeiten und ein Luxus, den man sich eben besser, schöner und sorgloser nur gemeinsam leisten kann.
    Absolut nichts dagegen.. wenn man sich GEMEINSAM darüm kümmert, diese entscheidet, samt der Folgen.. und nicht der Staat sich einmischt, indem er diesen Status auch anch der Ehe fortschreibt.
    Wenn ich einem mir sehr guten Freund immer mal wieder Geld leihe, sagt der Staat ja irgendwann auch nicht, das ich dies noch Jahrelang so weiter zu machen habe.
    Aus Partnerschaftlichen Gründen gern.. aber nicht aus Staatlichem Normverständnis.

    Also, immer schön im Paargespräch bleiben.
    Gern. Ich hätte nur gern Augenhöhe.

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